Mietvertrag Klausel 60 Monate Mindestlaufzeit

  • Hallo,

    Meine Freundin und ich haben gestern einen Mietvertrag unterschrieben mit einer Mindestlaufzeit von 60 Monaten. Unserer neuer Vermieter hat gesagt er hat diese Klausel von 60 Monaten für einen anderen Mieter der ebenfalls in das Haus einzieht mit reingenommen, da dieser eine Sicherheit für 5 Jahre haben wollte. Er sagte zu uns wir könnten trotzdem jederzeit kündigen und ggf. auch ändern lassen und diese 60 Monate quasi für uns nichts zu beudeten hätten, und wir immer kündigen könnten mit einer gesetzlichen frist von 3 Monaten.

    Nun ist es natürlich so, Vermieter sagen manchmal viel wenn der Tag lang ist.

    Ich habe mich nun mal bei google etwas schlau gemacht und gelesen das so eine Klausel von 60 Monaten unwirksam wäre, da diese bis Maximal 4 Jahre möglich wäre. Auch habe ich bei meiner Advocard Beratung angerufen und diesen Fall geschildert, und dieser meinte wiederrum auch das diese Klausel unwirksam ist.

    Nun möchte ich nochmal hier in diesen Forum nachfragen und mal eure Meinung hören. Ich gebe euch nun den exakten Wortlaut :

    §4 Mietdauer

    Das Mietervhältnis beginnt am 01. Juni 2018 und läuft auf eine Mindestlaufzeit von 60 Monaten. Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach Ablauf der Mietzeit nach den gesetzlichen Vorschriften . Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

    §11 Kündigung

    1. Auf die Kündigung des Mietvertrages finden die Vorschriften der § 573 BGB Anwendung.

    Die Mietdauer beträgt 60 Monate.

    Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

    2. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. Die entsprechende Vorschrift des §545 BGB findet insoweit keine Anwendung.

    Sollte ich den Vermieter nochmal den Vertrag ändern lassen , oder lieber nichts sagen da dieser mit den 5 Jahren Mindetlaufzeit quasi undwirksam ist und wir im Endeffekt einen unbefristeten Vertrag dadurch haben ?!

    Würde mich sehr über eure Meinung freuen

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Grace (5. März 2018 um 15:26) aus folgendem Grund: § 573 BGB verlinkt

  • Er sagte zu uns wir könnten trotzdem jederzeit kündigen und ggf. auch ändern lassen und diese 60 Monate quasi für uns nichts zu beudeten hätten, und wir immer kündigen könnten mit einer gesetzlichen frist von 3 Monaten.

    Da hat er auch Recht.

    Wie Du schon richtig erwähnt hast, kann ein solcher Kündigungsausschluss maximal für 48 Monate vereinbart werden. Sobald dieser länger ist, wird die Klausel und der Ausschluss automatisch unwirksam, so dass Du immer mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen kannst.

    Sollte ich den Vermieter nochmal den Vertrag ändern lassen , oder lieber nichts sagen da dieser mit den 5 Jahren Mindetlaufzeit quasi undwirksam ist und wir im Endeffekt einen unbefristeten Vertrag dadurch haben ?!

    Ich würde hier nichts machen. Es kann ja durchaus sein, dass ihr sowieso 5 Jahre dort wohnt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Okay , Danke für die Antworten.

    Jetzt habe ich noch was im Vertrag entdeckt.

    §16 Schriftliche/Salvatorische Klausel

    1. Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderung oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.

    2. Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, das die übigen Klausen aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen gewollten Inhalt rechtlich zulässiger Weise entspricht


    Kann dann der vermieter aus den Vertrag eine 48 Monate Klausel machen, die dann quasi wirksam wäre ?

    Gruß

  • Kann dann der vermieter aus den Vertrag eine 48 Monate Klausel machen, die dann quasi wirksam wäre ?

    Nein, das wäre eine geltungserhaltende Reduktion der Klausel und sowas gibt es nicht. Daran ändert auch diese komische Klausel nichts.

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