brauche dringend hilfe

  • hallo meine freunde,

    brauche dringend eure hilfe bin in einer echt schlecten lage.

    kurz meine geschichte.

    ich wohne mit meine freundin seit 6 jahren zusammen in einer mietwohnung.

    ich habe die wohnung vor 6 jahren gefunden und ich habe auch alles alleine mit dem vermieter geklärt.

    ich wollte, dass ich in mietvertrag alleine stehe,aber der vermieter hat gemeint ist ok aber ich soll doch auch meine freundin in den vertrag eintragen. währe ihm so lieber.

    aber ich bleibe der hauptmieter, auch wenn meine freundin in den vertrag steht und unterschreibt hat er gesagt.also sind wir beide in den mietvertrag und haben beide ihm unterschrieben.

    bei der wohnungsübergabe durch den vermieter war ich alleine mit ihm und in den wohnungsübergabeprotokoll und

    schlüsselübergabe steht bloß meine name und nur meine unterschrift.

    wir waren zu diesem zeitpunkt sehr verliebt, das vertrauen war da .

    wir haben vereinbart ich und meine freundin das die warmmiete von ihren konto abgebucht wird.

    von mein konto wurde abgebucht die stromrechnung,internet,telefon.

    zusätzlich haben wir vereinbart ich bezahle das gemeinsame essen,die auto,sprit, reparaturen,versicherungs kosten.

    jetzt nach 6 jahren zusammen leben meine freundin 39 jahre alt, ich bin 44 jahre alt hat gemerkt das sie mich nicht mehr liebt.sie hat mir ehrlich gesagt sie steht auf junge männer.

    sie hat jetzt auch einen jungen mann gefunden 22 jahre alt,der wohnt aber noch bei seine eltern.sie treffen sich regelmässig,und sie hat mir gesagt sie ist in ihm verliebt.

    sie hat mir gesagt ich soll die wohnung verlassen weil sie ja die warmmiete bezahlt und weil sie ja auch in mietvertrag steht.sie möchte das ihr junger freund in die wohnung einzieht.

    ich musste gestern auch zu einen freund ziehen,weil sie gedroht hat sie ruft die polizei wenn ich nicht freiwillig gehe.ich bin ein sehr ruhiger mensch,

    gehe gerne konflikten aus dem weg also bin ich zu mein freund gezogen.das problem ist bei ihm kann ich nur ein paar tage bleiben is nichs für lange zeit.

    meine freundin hat mir eine woche frist gesetzt,ich soll ihr den

    wohnungsschlüssel übergeben und mich in unsere gemeinsame wohnung niemals blicken lassen soll,sie möchte ihr leben mit ihren jüngeren freund geniessen.

    wenn ich das nicht mache,hate sie mir gedroht sie werde zum vermieter gehen,das er das türschloss austauscht und sie werde auch zur not die kosten dafür tragen.

    mein problem ist, ich möchte nicht ausziehen es ist ja schließlich meine wohnung.habe sie in diese 6 jahren alleine schön renoviert,eingerichtet.wir wohnen in einer teuren stadt,es ist sehr schwierig eine

    gute bezahlbare wohnung zu finden.darum möchte ja auch meine freundin in dieser noch günstige wohnung in sehr gute lage bleiben zusammen mit ihren jüngeren lover.

    bin echt total verzweifelt,weiss nicht mehr weiter.

    kann mir jemand helfen,was könnte ich tun??

    und ob meine freundin das recht hat, aus unseren gemeinsamen wohnung mich
    rauszuschmeißen ??

    sie hat mir ja gedroht wenn in einer woche ich ihr den schlüssel nicht aushändige sie wird den

    vermieter veranlassen das türschloss auszutauschen und sie wird alle meine sachen auf die straße stellen.

    bin in einer echten notlage,kann mir bitte jemand helfen mit einem guten rat ?

    mit freundlichen grüßen,

    Marcus

  • Grundsätzlich, wenn ihr beide in MV. al Mieter steht, mietet ihr auch beiden diese Wohnung. Eine Änderung dieses Vertrages kann nur dann zustande kommen wenn alle Parteien (also auch der Vermieter und du) damit einverstanden sind.

    Insofern ist dir Drohung mit der Polzei schon mal einer leere. Zeig einfach den MV. vor falls die Polizei tatsächlich anrückt.

    wenn ich das nicht mache,hate sie mir gedroht sie werde zum vermieter gehen,das er das türschloss austauscht und sie werde auch zur not die kosten dafür tragen.

    Auch das ist meiner Meinung nach mindestens grober Unfug. Es ist nicht mal gesagt ob der Vermieter überhaupt interesse daran hat die Vertragsgestaltung zu ändern, und du bist dazu auch nicht verpflichtet.

  • danke für deine schnelle antwort AJ 1900.

    also du meinst ich kann zurück in die wohnung gehen ohne das ich angst haben soll das meine freundin die polizei ruft?

    sind wir beide gleichberechtigte mieter ?

    vermieter hatte mir ja bei der wohnungsübergabe gesagt ich bin der hauptmieter.aber meine freundin sollte auch unterschreiben den MV.

    in den wohnungsübergabeprotokoll ist ja nur meine unterschrift.

    darfs sie das Türschloss austauschen so das ich danach kein zugang mehr haben kann ?

    nochmals vielen herzlichen dank für deine hilfe.

  • und ob meine freundin das recht hat, aus unseren gemeinsamen wohnung mich
    rauszuschmeißen ??

    Ja, ja, der Rosenkrieg! Fakt ist, wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben,

    kann der Eine den Anderen nicht vor die Tür setzen.

    gute bezahlbare wohnung zu finden.darum möchte ja auch meine freundin in dieser noch günstige wohnung in sehr gute lage bleiben zusammen mit ihren jüngeren lover.

    bin echt total verzweifelt,weiss nicht mehr weiter.

    Frauen gibt es, leider! Täte ihr so gefallen dir die Wohnung wegzunehmen.

    Geht aber so nicht, sie soll sich mit ihrem Lover selber eine Wohnung suchen.

    Nimm dir ganz schnell einen Anwalt und wehre dich. Denn deine Ex-Freundin

    verhält sich dreist und unverschämt.

    Grundsätzlich, wenn ihr beide in MV. al Mieter steht, mietet ihr auch beiden diese Wohnung. Eine Änderung dieses Vertrages kann nur dann zustande kommen wenn alle Parteien (also auch der Vermieter und du) damit einverstanden sind.


    Insofern ist dir Drohung mit der Polzei schon mal einer leere. Zeig einfach den MV. vor falls die Polizei tatsächlich anrückt.


    Auch das ist meiner Meinung nach mindestens grober Unfug. Es ist nicht mal gesagt ob der Vermieter überhaupt interesse daran hat die Vertragsgestaltung zu ändern, und du bist dazu auch nicht verpflichtet.

    :thumbup: Genauso und nicht anders! Man kann sogar den Spieß umdrehen und

    @markus44 kann selbst das Schloss austauschen. Du fühlst dich von ihr

    bedroht und du kannst das so nicht länger hinnehmen.

    Solltest aber sofort einen Rechtsanwalt mit ins Boot nehmen, der das

    Ganze festhält und gegebenenfalls dieser Frau gehörig auf die Finger haut.

    Denn sie kann dir nicht einfach deine Wohnung wegnehmen. Sprich mit

    dem Vermieter, weise ihn auf diese Situation hin.

    wir waren zu diesem zeitpunkt sehr verliebt, das vertrauen war da .


    wir haben vereinbart ich und meine freundin das die warmmiete von ihren konto abgebucht wird.

    Wunderbar eingefädelt von ihr, muss man neidlos anerkennen.

    Ich hoffe, dass du alle Zahlungen, egal welche, Einrichtung, Versicherungen

    u. u. nachweisen?



  • vielen,vielen dank du machst mir mut Grace !!!

    die sache ist mit wirklich so peinlich bitte glaube es mir.

    danke dir noch einmal Grace,für deine schnelle antwort !

    Das muss dir nicht peinlich sein! Ich bin hier leider Administrator, sonst

    würde ich mich, was solche Frauen angeht, noch deutlicher ausdrücken.:D

    Aber eins kann ich schreiben, charakterlose Frauen sind mir absolut

    zuwider. Einen Schutz vor ihnen gibt es leider nicht, aber rechtliche Schritte.

    Sofort rechtliche Schritte gegen diese Frau einleiten und wehre dich.

    Lasse dir nichts gefallen!



  • also du meinst ich kann zurück in die wohnung gehen ohne das ich angst haben soll das meine freundin die polizei ruft?

    Die Polizei kann sie doch rufen, solang du im MV. stehst, warum sollte dir die Polizei untersagen können oder wollen dich in deiner Wohnung aufzuhalten?

    Da erfolgt normalerweise lediglich der Hinweis solche Streitigkeiten auf dem privatrechtlichen Wege zu klären, und damit nicht die Polzei zu belästigen.

    sind wir beide gleichberechtigte mieter ?

    Wenn ihr beide im MV. steht würde ich das so sehen.

    vermieter hatte mir ja bei der wohnungsübergabe gesagt ich bin der hauptmieter.aber meine freundin sollte auch unterschreiben den MV.


    in den wohnungsübergabeprotokoll ist ja nur meine unterschrift.

    Entscheident ist was im MV. steht. Das gesprochene Wort ist geduldig.

    darfs sie das Türschloss austauschen so das ich danach kein zugang mehr haben kann ?

    Nein, ebensowenig wie jeder andere der Vertragsbeteiligten. Da wäre dann eher eine Grund für dich die Polizei und den Schlüsseldienst zu rufen.

    Grundsätzlich kannst du dich aber eher freuen, wenn sie tatsächlich so unbesonnen handelt, denn auf solche Aktionen reagieren die meisten Richter echt empfindlich, und die sind es leider oft am Ende auf die es ankommt.

    Ich kann dir nur raten solche oder ähnliche Aktionen sorgsam zu protokolieren und Beweise dafür zu sammeln usw.

  • Rechtliche Seite!

    Begriff

    Wenn zwei Personen einen gemeinsamen Haushalt führen, aber nicht miteinander verheiratet sind (oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben), spricht man von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

    Vertragsschluss

    Für den Vertragschluss gelten dieselben Regeln, wie bei Eheleuten. Wenn beide Partner im Mietvertrag als Mieter benannt sind und unterschrieben haben, sind sie Mieter und haften für die Zahlung als Gesamtschuldner.

    Daher kann keiner der Partner den Mietvertrag allein kündigen. Wenn ein Partner auszieht, haften trotzdem beide gegenüber dem Vermieter weiter für in voller Höhe für die Miete.

    Deshalb ist eine einseitige Vertragskündigung/Rauswurf rechtlich absolut

    unzulässig. Denn @markus44 würde weiterhin für die etwaigen Mietschulden

    dieser Frau haften. Nein, muss umgehend rechtlich geklärt werden. Sofort einen

    Rechtsanwalt einschalten.

    Gemeinsamer Mietvertrag



  • vielen herzlichen dank dir Grace,und dir AJ1900,für die

    wertvollen tipps!

    Zitat

    Das muss dir nicht peinlich sein! Ich bin hier leider Administrator, sonst

    würde ich mich, was solche Frauen angeht, noch deutlicher ausdrücken.:D

    Aber eins kann ich schreiben, charakterlose Frauen sind mir absolut

    zuwider. Einen Schutz vor ihnen gibt es leider nicht,

    Dir Grace auch noch einmal danke für dein mitgefühl!es ist mir wirklich total peinlich diese ganze situation,aber leider wahr!

    hätte ich vor 6 jahren nie gedacht das es so enden wird.einen menschen den man 6 jahre liebt so zu verletzen,und zu demütigen.

    durch eure hilfe ist mir jetzt einiges klar geworden.also ich könnte in die nächsten tagen wieder in meiner wohnung zurückkehren ohne die angst, das ich von der polizei gleich verhaftet werde.und auch das mit dem neuen türschloss ist nur eine haltlose drohung.

    Denn sie kann dir nicht einfach deine Wohnung wegnehmen. Sprich mit

    dem Vermieter, weise ihn auf diese Situation hin.

    von deiner erfahrung Grace,was könnte ein vermieter in unseren fall entscheiden ?

    und der vermieter kann nur beiden gemeinsam kündigen,nicht nur mir oder nur meiner freundin.richtig ?

    aber leider,ich habe das so verstanden ohne anwaltliche hilfe kann man die sachen nicht mehr klären.erfahrungsmässig wie lange könnte sich so ein rechtstreit in die länge ziehen? wochen oder monate,jahre ???

    das wollte ich immer vermeiden bin kein streitsüchtiger mensch.nie gewesen.

    vielen dank noch einmal.

    lg marcus44

  • ,was könnte ein vermieter in unseren fall entscheiden ?

    Darum geht es nicht, es geht darum wie ihr euch alle drei zusammenrauft. Alleine kann weder der Vermieter noch du noch deine Ex was am MV. ändern, und solange ihr euren vertraglichen Pflichten nachkommt, sprich Miete zahlt, warum sollte sich der Vermieter in euer Privatleben einmischen wollen?

    und der vermieter kann nur beiden gemeinsam kündigen,nicht nur mir oder nur meiner freundin.richtig ?

    Stimmt soweit, aber kündigen geht sowieso nur dann wenn ihr euren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt.

    ich habe das so verstanden ohne anwaltliche hilfe kann man die sachen nicht mehr klären

    Zumindest wird das schwer wenn eine der Parteien auf stur schaltet.

    lange könnte sich so ein rechtstreit in die länge ziehen? wochen oder monate,jahre ???

    Wochen: unwahrscheinlich

    Monate: eher wahrscheinlich

    Jahre: möglich, nicht auszuschließen

    das wollte ich immer vermeiden bin kein streitsüchtiger mensch.nie gewesen.

    Na ja, cool bleiben und sich emotional einen sch.....ß drum kümmern kann ich nur raten. Trage die Fakten und deine Ziele bei einem Anwalt nüchtern vor, und lass die Emotionen da möglichst raus, und lass den Anwalt seine Arbeit machen.

    Betrachte solche Prozesse eher als Alltagsgeschäft eines Staatsbürgers. Was glaubst du wieviel Prozesse mancher parallel zu laufen hat, wenn er sich im normalen Geschäftsleben bewegt.

    Letztlich geht es bei dir doch, wenigstens finanziell, um fast nichts, und dein Fall ist ausserdem auch noch relativ eindeutig, denke ich. Im Grunde kann dir da nicht viel passieren, wenn du einen halbwegs ordentlichen Anwalt hast, und deine Anliegen klar formulierst.

    Meine Meinung.

  • hallo meine freunde,

    leider habe ich schlechte Neuigkeiten zu vermelden.meine ex hat letzte woche ernst gemacht mit vem vermieter gesprochen,und ein neues Türschloss einbauen lassen.viele meine privaten sachen,kleidung einfach vor die hauseingangstür rausgestellt.

    Zitat

    Nein, ebensowenig wie jeder andere der Vertragsbeteiligten. Da wäre dann eher eine Grund für dich die Polizei und den Schlüsseldienst zu rufen.

    Grundsätzlich kannst du dich aber eher freuen, wenn sie tatsächlich so unbesonnen handelt, denn auf solche Aktionen reagieren die meisten Richter echt empfindlich, und die sind es leider oft am Ende auf die es ankommt.

    Ich kann dir nur raten solche oder ähnliche Aktionen sorgsam zu protokolieren und Beweise dafür zu sammeln usw.

    habe auch danach den vermieter informiert das sie das türschloss ausgetauscht hat und ihm gefragt ob er das genehmigt hat.er hat mir geantwortet ja er weiss bescheid,aber ihm ist das völlig egal.

    er hat es nicht schriftlich genehmigt,das wird er auch nicht machen.das ist jetzt unser problem,er hat gesagt er ist als vermieter nicht parteiisch,und wir sollen ihm bitte aus unsere privaten angelegenheiten draussen lassen.so lange er die miete erhält ist für ihm alles ok.seinen rat für mich wahr, ich sollte mich lieber eine andere wohnung suchen.

    er ist auch bereit mich aus dem mietvertrag zu entlassen,und einfach einen neuen MV mit meiner ex zu machen.

    er hat gemeint die sache mit dem anwalt zu klären werde nicht will bringen,weil tatsache ist das ich keinen zutritt mehr zu wohnung habe,meine ex werde mir nie wieder ein schlüssel aushändigen, da ist er sich ganz sicher.und er möchte auch keinen anwaltskrieg,für seine mietwohnung haben.

    was ist jetzt noch zu tun meine freunde ? hat der vermieter recht ? lohnt sich noch der weg zu einem anwalt?

  • Das einzige was deine Ex verursacht, sind Kosten und Probleme. Das Gesetz ist bei keiner von dir genannten Handlungen der Ex auf ihrer Seite.

    Du könntest jetzt zivilrechtlich die Keule schwingen. Wie AJ1900 sagte, Anwalt einschalten und falls Du irgendwo im Hotel übernachtest, die Quittungen aufheben ;)

  • vielen dank meine freunde,für eure hilfe.

    habe ein termin bei einem anwalt für nächste woche bekommen.

    hatte auch noch heute ein kurzes gespräch mit meiner ex,ihr erklärt das ich einem anwalt aufsuchen werde.

    das hat ihr nicht gefallen,und sie hate mir plötzlich ein angebot gemacht.

    ich sollte freiwillig den MV kündigen,sie möchte umbedingt die wohnung behalten,weill ihr jüngere freund will nach meinem auszug bei ihr einziehen.

    in gegenzug wenn ich freiwillig kündige,ohne jede anwaltshilfe,möchte sie mir ein paar tausend euro bezahlen in bar,oder per überweisung,wie ich das möchte.

    das ist doch eigentlich so weit ich das weiß verboten,oder liege ich da falsch ?

    quasi sie möchte mich aus meinem MV rauskaufen.sie hatte gesagt sie möchte kein anwaltskrieg,wo auch vermutlich hohe kosten verursacht,und sie auch in die länge ziehen kann.

    was haltet ihr davon meine freunde ?

    sollte ich auf ihren angebot eingehen?oder ist das verboten?und das ganze ist nur eine falle von ihr meine freunde ?

    ich muss ehrlich sagen ich scheue mich auch von einen langen anwaltskrieg,mit einem ungewissen ausgang.möchte auch endlich zur ruhe kommen.

    habt ihr erneut ein paar ratschläge für mich,meine freunde ?

    vielen lieben dank.

  • das ist doch eigentlich so weit ich das weiß verboten,oder liege ich da falsch ?

    Was soll daran verboten sein? Du verzichtest auf dein Recht in der Wohnunge zu bleiben, und erhäst dafür Summe X.

    quasi sie möchte mich aus meinem MV rauskaufen

    Das ist eigentlich nicht so unüblich.

    ich muss ehrlich sagen ich scheue mich auch von einen langen anwaltskrieg,mit einem ungewissen ausgang.

    Also meiner Meinung ist der Ausgang alles ander als ungewiss. Wenn du im MV. stehst, wird man dir den Zugang zur Wohnunge nicht verweigern können. Ob du das willst muß du selber wissen.

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