Nebenkostenabrechung über 4 Jahre

  • Hallo mein Vermieter hat mir Mitte Januar eine Nebenkostenabrechnung zugestellt vom 01.05.2005 bis 31.12.2009.

    Eingezogen bin ich aber erst 05.2006 und jetzt fordert mein Vermieter Stromnachzahlungen in Höhe von fast 500€ weil die Abschlagszahlungen eben nie angepasst wurden.

    Muss ich das den jetzt bezahlen? ich beziehe H4 von daher kann ich die Summe nicht aufbringen und bin zudem auch in einer Insolvenz seid 2009.

  • Hallo Stefan,

    "mein Vermieter hat mir Mitte Januar eine Nebenkostenabrechnung zugestellt vom 01.05.2005 bis 31.12.2009."
    Falls der übliche Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, sind Nachforderungen nicht mehr möglich.
    Hast Du denn übehaupt schon mal eine NK-Abr. bekommen?

  • Was Ihr Vermieter mit Ihren Stromnachzahlungen zu schaffen? In der Regel wird Strom direkt bei den Stadtwerken oder einem anderen Lieferanten bezahlt.

    Zum anderen Problem: Bitte nutzen Sie die Funktion Suchen hier im Forum, z.B. Verjährung Betriebskosten/Nebenkosten.

    Das Thema wurde schon xxxfach hier behandelt, langsam reicht es.

  • weil der Strom bei mir über den Vermieter läuft und nicht über mich und die Arge alles komplett an meinen Vermieter überweist.

    das ist die Zweite Abrechnung dich ich bekommen habe die andere kam im jahr 2006 nach ca 5monaten nach meinem Einzug.

  • Das sieht natürlich jetzt ganz anders aus. Ihr Strom gehört nicht zu den Betriebskosten (die von der ARGE) übernommen werden, sondern muss vom Regelsatz bezahlt werden. Also hat die ARGE damit nichts zu tun.

    Alles andere lässt sich hier im Forum, ohne Einblick in die Unterlagen zu haben, nicht klären. Besorgen Sie sich einen Beratungsschein und schildern Sie die Angelegenheit einem Anwalt für Mietrecht. Nur der kann sich den Durchblick verschaffen und Ihnen das Richtige raten.

  • Ja habe ich am Dienstag einen Termin. Montag werde ich mir beim Gericht einen Beratungschein holen.

    Mir gehts ja nicht darum das ich nichts zahlen möchte, ich habe ja immer alles bezahlt gab keine Probleme mit der Miete nur kann man denke ich nicht einfach nach 4 oder 5 Jahren hergehen und mal eben für 5 jahre was nachverlangen, was bei Sachgerechter Handhabung(jährliche abrechnung) so niemals zustande gekommen wäre.

  • Der Abrechnungszeitraum darf ja höchstens 12 Monate umfassen.

    Wurden diese 4 Jahre denn nun auf einer Abbrechnung abgerechnet, oder hast du quasi 4 Abbrechnungen auf einmal bekommen?

    Falls du 4 Jahre in einer Abbrechnung bekommen hast, kannst du die Abbrechnung komplett zurückweisen, da sie so nicht OK ist.
    Hast du 4 einzelne Abbrechnungen bekommen, dürfte das so OK sein.

    Allerdings musst du nichts nachzahlen. Nachzahlungsansprüche sind bereits verjährt, da die Abrechnung 01.01.2009-31.12.2009 bis zum 31.12.2010 bei dir hätte ankommen müssen.

  • Bitte Eingangsfrage etwas besser lesen und verstehen. Hier geht es nicht um die Abrechnung der Betriebskosten nach gleichnamiger Verordnung, sondern um die Nachzahlung des Stromverbrauchs, der über den Vermieter abgerechnet wird.

    Also 2 unterschiedliche Baustellen.

  • Jain es ist eine Nebenkostenabrechnung Für Strom, Heizung und Nebenkosten. für den Zeitraum vom 01.05.2005 bis 31.12.2009 aber es sind die jährlichen Rechnungen der Versorger beigefügt.

    Kurios finde ich auch den Zeitraum da ich ihn der Wohnung erst seid 01.05.2006 wohne.

  • Und warum schreiben Sie in Ihrem Eingangsbeitrag von Stromnachzahlungen in Höhe von 500,- €? Wenn Sie schon nicht wissen, was Ihr Vermieter von Ihnen fordert, dann ist es wirklich klüger, zu einem Anwalt zu gehen!

  • Weil nur Strom nachbezahlt werden muss alles andere ist in ordnung bzw ergibt so eine Erstattung. Und Strom muss nachbezahlt werden weil der Abschlag einfach zu gering war und nie angeglichen wurde.

  • Und warum schreiben Sie in Ihrem Eingangsbeitrag von Stromnachzahlungen in Höhe von 500,- €? Wenn Sie schon nicht wissen, was Ihr Vermieter von Ihnen fordert, dann ist es wirklich klüger, zu einem Anwalt zu gehen!


    Auch mir ist das alles zu undurchsichtig. Unser Fragesteller sollte mit SÄMTLICHEN Mietunterlagen zu einem auf Mietrecht spezialisierten RA gehen.

  • ja ist ja auch in Arbeit. Fakt ist das alle Nebenkosten wie wasser heizung und auch Strom nunmal über meinen vermieter laufen ich weis das sowas ungewöhnlich ist aber da ich keine Rechnungen bekomme sondern mein Vermieter alle ablesungen und rechnungen kann ich da auch kaum was an den abschlägen ändern wenn diese mir nicht mitgeteilt werden.

  • So die Sache liegt beim Anwalt der sieht das auch so das die komplette Forderung "verjährt" ist und ich sogar im Gegenzug Geld zurück verlangen könnte(Heizung habe ich ja Plus gehabt) aber er hat meinem Vermieter angeboten das quasi als Vergleich zu machen und einfach alles auf 0 zu setzen und ihn zudem aufgefordert die Abrechung jährlich und auch konform zu machen( Die Art der Abrechnung war wohl auch nicht in Ordnung).

  • Da der Zähler über den Vermieter läuft, zählen die Stromkosten doch als Nebenkosten. Ist doch scheinbar so im Vertrag vereinbart. Wenn die Nebenkosten verjährt sind hat Dein Vermieter wohl Pech gehabt. So verstehe ich das und wünsch das es auch so zu Deinen Gunsten ausgeht. Schreib doch was bei rauskam.
    Liebe Grüße

  • Es liegt alles bei meinem Anwalt hab bisher noch nichts gehört bzw mein Vermieter hat sich bisher nicht dazu geäussert mal abwarten was da noch kommt. Laut Anwalt muss ich es auf jedenfall nicht bezahlen im gegenteil ich Könnte das Guthaben noch einfordern es soll aber eine gütliche Einigung werden quasi ne 0 Runde.

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