Vermietung der gesamten Wohnung Montags bis Freitags

  • Hallo,

    wir überlegen unsere Wohnung von Montag bis Freitag unterzuvermieten. Wir wissen, dass wir die Erlaubnis vom Vermieter brauchen. Uns interessiert aber: Ist es rechtlich zulässig, seine gesamte Wohnung für nur einen Teil der Woche unterzuvermieten? Falls ja, gibt es eine Vorlage zu einem solchen Untermietvertrag?

    Wir danken!

  • Was ihr plant ist keine Untervermietung, sondern eine Gebrauchsüberlassung, da ihr ja scheinbar nicht in der Wohnung sein werdet.. Und das muss der Vermieter nicht erlauben. In meinen Augen ist das rechtlich nicht zulässig und für solche Ideen gibt es keine Vorlagen.

  • Was ihr plant ist keine Untervermietung, sondern eine Gebrauchsüberlassung, da ihr ja scheinbar nicht in der Wohnung sein werdet.. Und das muss der Vermieter nicht erlauben. In meinen Augen ist das rechtlich nicht zulässig und für solche Ideen gibt es keine Vorlagen.

    :thumbup: Richtig! ^^ Das ist auch rechtlich nicht zulässig!

    (1) 1Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. 2Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.



  • Danke für Eure Antworten. Wie gesagt ist uns bewusst, dass wir das dem Vermieter mitteilen müssten. Aber ihr meint, es sei rechtlich nicht erlaubt die Wohnung für einen Teil der Woche unterzuvermieten?

    Weil einen Teil der Wohnung (z.B. ein Zimmer) dauerhaft unterzuvermieten ist ja erlaubt - vorausgesetzt der Vermieter stimmt zu.

    Und nein, da wir arbeiten wären wir unter der Woche wo anders und würden die Wohnung gerne mit jemandem teilen, der unter der Woche hier arbeitet.

  • Wenn Ihr die Erlaubnis bekommt, könnt Ihr das machen.

    Ich würde mir den Stress nicht antun. Was, wenn der Untermieter an einem Wochenende die Wohnung nicht verlässt oder unter der Woche einen "Saustall" fabriziert?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für Eure Antworten. Wie gesagt ist uns bewusst, dass wir das dem Vermieter mitteilen müssten. Aber ihr meint, es sei rechtlich nicht erlaubt die Wohnung für einen Teil der Woche unterzuvermieten?

    Hallo,

    im Sinne des Mietrechtes wäre das schon zulässig, die Voraussetzung ist aber dass der Vermieter hier mitspielt da es sich nicht mehr um eine Untervermietung handelt sondern eine Gebrauchsüberlassung an Dritte.

    Um den Vermieter hier zu einer Zustimmung zu bewegen wird sehr schwierig sein aber nicht unmöglich, es kommt auf die begründeten Umstände an.

    Gruß

    BHShuber

  • Aber ihr meint, es sei rechtlich nicht erlaubt die Wohnung für einen Teil der Woche unterzuvermieten?

    Natürlich ist das rechtlich zulässig, ihr könntet die Wohnung auch stundenweise vermieten. Die anderen Usern meinen damit bloß das es erlaubnispflichtigt ist.

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