Beiträge von Franc

    Danke für Eure Antworten. Wie gesagt ist uns bewusst, dass wir das dem Vermieter mitteilen müssten. Aber ihr meint, es sei rechtlich nicht erlaubt die Wohnung für einen Teil der Woche unterzuvermieten?

    Weil einen Teil der Wohnung (z.B. ein Zimmer) dauerhaft unterzuvermieten ist ja erlaubt - vorausgesetzt der Vermieter stimmt zu.

    Und nein, da wir arbeiten wären wir unter der Woche wo anders und würden die Wohnung gerne mit jemandem teilen, der unter der Woche hier arbeitet.

    Hallo,

    wir überlegen unsere Wohnung von Montag bis Freitag unterzuvermieten. Wir wissen, dass wir die Erlaubnis vom Vermieter brauchen. Uns interessiert aber: Ist es rechtlich zulässig, seine gesamte Wohnung für nur einen Teil der Woche unterzuvermieten? Falls ja, gibt es eine Vorlage zu einem solchen Untermietvertrag?

    Wir danken!

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