Untermietvertrag rechtswidrig ohne Zustimmung des Vermieter?

  • Hallo Zusammen,

    Ich wohne momentan als Untermieterin in einer WG. Die Hauptmieterin wohnt hier mit mir zusammen. Zum Zeitpunkt des Einzuges wurde mir mündlich von der Hauptmieterin mitgeteilt, dass der Vermieter über meinen Einzug Bescheid weiß.

    Jetzt habe ich erfahren, dass der Vermieter (eine Wohnungsgesellschaft) Untermieten nicht erlaubt und meiner Untermiete nicht zugestimmt hat.

    Ich würde nun gerne so schnell es geht aus der Wohnung raus und könnte bei einer Freundin als Hauptmieterin mit einziehen.

    Muss ich mich trotzdem an die 3 Monate Kündigungsfrist halten, die in meinem Untermietvertrag festgeschrieben sind?

    Oder ist es rechtlich so, dass der Untermietvertrag rechtskräftig ist, oder kann ich mich drauf berufen, dass der Untermiete vom Vermieter nicht zugestimmt wurde und der Untermietvertrag somit nichtig ist.

    Dadurch müsste ich dann nicht mehr die 3 Monate Kündigungsfrist abwarten, sondern könnte das Untermietverhältnis sofort beenden.

  • Die Frage ist, ob der Untermietvertrag dadurch automatisch unwirksam ist. Ich vermute mal nicht.

    Theoretisch hast Du lediglich einen Vertrag mit dem Untervermieter und nicht mit der Wohnungsgesellschaft. Stimmt diese der Untervermietung nicht zu, ist hiervon nur das Vertragsverhältnis Gesellschaft - Hauptmieter betroffen.

    Der Untermietvertrag wird bis dato weiterhin erfüllt.

    Unabhängig davon: Gemäß § 553 BGB kann dein Untervermieter von der Gesellschaft die Zustimmung zur Untervermietung verlangen. Die Gesellschaft kann diese Untervermietung also nicht pauschal verbieten.

    Eine fristlose Kündigung wäre nur dann möglich, wenn ein schwerwiegender Verstoß deines Untervermieters gegen den Untermietvertrag vorliegen würde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Frage ist, ob der Untermietvertrag dadurch automatisch unwirksam ist. Ich vermute mal nicht.

    Damit liegst du richtig. Selbst die Unmöglichkeit der Erfüllung lässt einen Vertrag nicht unmöglich werden. Für die Nichtigkeit eines Vertrages gibt es sehr hohe Hürden.

    Muss ich mich trotzdem an die 3 Monate Kündigungsfrist halten, die in meinem Untermietvertrag festgeschrieben sind?

    Grundsätzlich ja. Hier könnte man aber noch eine Anfechtung in Betracht ziehen, aber dann ist wieder die Frage ob es im einzelnen durchgeht und ob man es beweisen kann.

    Du solltest also einfach fristgerecht kündigen.

  • Damit liegst du richtig. Selbst die Unmöglichkeit der Erfüllung lässt einen Vertrag nicht unmöglich werden. Für die Nichtigkeit eines Vertrages gibt es sehr hohe Hürden.

    Grundsätzlich ja. Hier könnte man aber noch eine Anfechtung in Betracht ziehen, aber dann ist wieder die Frage ob es im einzelnen durchgeht und ob man es beweisen kann.

    Du solltest also einfach fristgerecht kündigen.

    Hallo,

    hierzu würde ich auch tendieren, vermutlich für alle Parteien schmerzfreier als eine Anfechtung zwecks fehlender Berechtigung und Voraussetzung zur Untervermietung.

    Gruß

    BHShuber

  • Vielen Dank für die vielen Antworten.

    Nun ist die Sache die, dass ich erst zu Ende Mai (3 Monate Kündigungsfrist) kündigen konnte und schon ab dem 1.4. eine neue Wohnung habe.

    Jetzt ist es so, dass die Hauptmieterin (meine Vermieterin und Mitbewohnerin) in meiner jetzigen Wohnung bereits jetzt anfängt Möbel aus meinem Zimmer zu verkaufen, da das Zimmer teilmöbiliert vermietet wurde (nicht genügt Möbel um nur 2 Wochen Kündigungsfrist zu haben). Die Möbel sind alle auch in meinem Untermietvertrag aufgelistet, ich habe dem Verkauf nicht zugestimmt, sie hat mich lediglich darüber informiert.

    Besteht jetzt vielleicht das Recht direkt oder eher zu kündigen?

    Sie hat jetzt ebenfalls spontan zum gleichen Zeitpunkt die gesamte Wohnung gekündigt, wie ich den Untermietvertrag.

    Wie verhält es sich, wenn sie die Küche etc. vor Ende meiner Mietzeit verkauft und ich dadurch die Wohnung nicht mehr ganz nutzen kann?

    Vielen Dank weiterhin für die Antworten!

    P.S. Ich habe versucht mit der Hauptmieterin zu vereinbaren, dass ich wenigstens die Nebenkosten nicht mehr zahlen muss wenn ich schon eher ausziehe, sie besteht aber bis zum Ende auf die volle Miete.

    Einmal editiert, zuletzt von LilliK (13. März 2018 um 21:27)

  • Stellt ein Mangel dar und dieser berechtigt zur Minderung, teilweise sogar zur fristlosen Kündigung, was auch bei dir möglich sein könnte, wenn sie teile der Mietsache veräußert.

    Aber deine Vermieter stellt sich wohl quer, so dass du dich beraten lassen solltest. Denn auf mehr wird sie sich wohl kaum einlassen.

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