Mangelndes Übergabeprotokoll / Vermieter will bereits vorhandene Schäden auf Mieter abwälzen

  • Hallo,

    folgendes Problem:

    Mieter haben 2015 ein Mietvertrag geschlossen. Die Wohnung war in einem sehr herunter gekommenen Zustand. Im Übergabe-Protokoll wurden keine Schäden aufgenommen, da der Vermieter behauptete, er habe die Schäden ja gesehen und würde diese für den Fall der Fälle kennen. Dementsprechend und gutgläubig haben wir das Protokoll ohne die Schäden unterschrieben. Es handelt sich um gravierende Schäden. (Defekte Rollos, Defekte Türen etc). Mieter behauptet jetzt beim Auszug, dass wenn keine Mängel im Protokoll gestanden haben, auch keine vorhanden gewesen waren. Zwischenzeitlich wurde die Wohnung von uns renoviert (Neue Tapeten, Schäden wurden von uns selbstverständlich nicht beseitigt, da bereits vorhanden gewesen).

    Vermieter versucht dementsprechend alle Schäden die bereits vorhanden waren auf unsere Kosten beseitigen zu lassen.

    Ist das so rechtens?

    Das Protokoll haben wir unterschrieben, aber wir hatten eine mündliche Vereinbarung.

    Zusätzlich: Kann er von uns verlangen die hellen Rauhfaser zu entfernen.

    Ich hoffe man kann mir hier helfen, die Zeit drängt leider

    Danke im voraus.

    Gruß Armand

  • Ist das so rechtens?

    Nein natürlich nicht. Aber was wollt ihr machen? Selbst ich halte es für unglaubwürdig das man so extrem Naiv sein kann. Man unterschreibt für eine mangelfreie Wohnung , weil der Vermieter sagt er merkt sich die Schäden so? Das ist ja sehr unglaubwürdig.

    Es wird extrem schwierig für dich das Gegenteil zu beweisen.

  • Das hat mit Naivität nichts zu tun, sondern mit fehlender Information von Mietern.

    Selbst ich halte es für unglaubwürdig das man so extrem Naiv sein kann. Man unterschreibt für eine mangelfreie Wohnung , weil der Vermieter sagt er merkt sich die Schäden so? Das ist ja sehr unglaubwürdig.

    Deshalb ist viel Arbeit auf diesem Gebiet zu leisten, bis alle wichtigen

    Informationen bei den Mietern gelandet sind. Man kann von absoluten

    Laien, die einfach nur ein neues Zuhause suchen solches Wissen nicht

    voraussetzen. Deshalb hier auch für Nachfolgende wieder der Hinweis

    auf das wichtige Übernahme-Protokoll

    Mit einem detaillierten Wohnungsübergabeprotokoll, das Vermieter und Mieter gemeinsam sowohl beim Einzug als auch beim Auszug ausfüllen und unterschreiben, läßt sich belegen, welche Mängel vor dem Einzug bestanden, welche Mängel während der Mietzeit entstanden sind oder ob die Wohnung renoviert übergeben wurde. Ein Übergabeprotokoll hat zudem den Vorteil, dass Vermieter und Mieter den Zustand der Wohnung bei Einzug und Auszug als bekannt und vertragsgemäß anerkennen.

    Mieter oder Vermieter können sich bei Auszug nur dann darauf berufen, dass ein Schaden schon beim Einzug vorhanden war, wenn dieser den Parteien bekannt war. Zwar wird mit Hilfe des Wohnungsübergabeprotokolls nicht automatisch festgelegt, wer Schäden an der Wohnung beseitigen muss, aber ein Vermieter, der bei Auszug bescheinigt, dass der Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben hat, kann später keinen Reparaturanspruch mehr geltend machen. ......



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