Nutzungsvertrag Tiefgaragenstellplatz

  • Hallo. Ich wohne in einer großen Wohnanlage mit einer Tiefgarage drunter.

    Die Wohnung hat seinerzeit mein Partner besichtigt, ebenso den Stellplatz. Alles ok, Mietvertrag und Nutzungsvertrag für den Stellplatz unterschrieben.

    Als wir dann die Schlüssel bekamen und ich mein Auto reinstellen wollte, kam das böse Erwachen. Mein Auto passt von der Höhe nicht rein. (fragt mich bitte nicht warum er als Mann das nicht erkannt hat)

    Ich bat die Hausverwaltung daraufhin schriftlich um einen anderen Stellplatz oder Klärung ob ich aus diesem Grund vom Vertrag zurücktreten kann. Ich schickte mehrere Erinnerungen und bat um Klärung oder Rückmeldung. Nichts. Nun kam die Zahlungsaufforderung mit Mahnung. Ich hatte den ganzen Vorfall schon vergessen, weil sich keiner gemeldet hat.

    Ich bin mir bewusst das ich die Sache wohl nicht so ernst genommen habe, trotzdem meine Frage. Kann man da rechtlich (Mieterschutzbund / Anwalt etc.) noch irgendwas machen?

    Der Vermieter ist recht unfreundlich und pampig und ich möchte den Stellplatz ungern zahlen. Danke für eure Antworten.

  • Da kannst Du gar nichts machen, außer den Stellplatzvertrag fristgemäß kündigen und bis dahin die Miete zahlen.

    Angenommen, Du mietest eine Wohnung im 4. OG an und stellst hinterher fest, dass Du es aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffst, in die Wohnung zu kommen, hast Du ja auch kein Rücktrittsrecht.

    Nur am Rande: Handelt es sich um einen Neubau, der in den letzten Jahren errichtet wurde? Wenn ja, geben die Landesbauverordnungen entsprechende Mindesthöhen von Stellplätzen vor. Solange Ihr also keinen Monster-Truck oder einen LKW fahrt, sollte jedes handelsübliche Fahrzeug dort reinpassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Alles ok, Mietvertrag und Nutzungsvertrag für den Stellplatz unterschrieben.

    Hallo,

    man gehe lt. der Aussage nun davon aus, dass der Stellplatz und die Nutzung ausserhalb des Mietvertrages geschlossen ist.

    Dann, kann man sicher auch nachlesen, wie und wann dieser Stellplatz bzw. die Nutzung zu kündigen ist.

    Der Mieter wird wohl kein Anrecht auf einen anderen Stellplatz haben und Anlaufstelle sollte doch wohl der im Mietvertag oder Nutzungsvertrag genannte Vermieter sein und nicht die Hausverwaltung, dies dürfte dann auch der Grund sein warum man das nicht bearbeitet hat.

    Der Vermieter ist recht unfreundlich und pampig und ich möchte den Stellplatz ungern zahlen. Danke für eure Antworten.

    Das wäre ich auch, wenn ich mit einem Nutzer einen Nutzungsvertrag gegen Mietzahlung habe und der nicht zahlt, weil er der Meinung ist, sein Auto passt nicht rein also muss ich auch keine Miete entrichten!

    Eigenverantwortlich wurde der Stellplatz besichtigt und eigenverantwortlich wurde der Nutzungsvertrag unterzeichnet, Eigenverschulden ist hier glaub ich das Schlagwort dessen Bedeutung dann bei der Mietzahlung endet, selbstverständlich und du bist hier keine Ausnahme müssen wie überall im Leben, Verträge die man geschlossen hat auch eingehalten werden!

    Was hier nicht ganz in deinem Denken verankert ist scheint mir, dass du nicht in Kenntnis bist, dass dem Sondereigentum des Vermieters in diesem Fall wohl die Wohnung und Stellplatz steht, kein anderer Stellplatz und auch keine andere Wohnung, d.h. dem Vermieter als Sondereigentümer ist genau dieser Stellplatz aufgrund der in einer Teilungserklärung verankerten Zuweisung, zugeschrieben worden, wie kommst du auf die Idee, dass du unter Umständen einen Anspruch auf einen anderen Stellplatz hättest?

    Der Nutzungsvertrag läuft auf genau diesen zugewiesenen Stellplatz, ein anderer Stellplatz ist gleich anderer Eigentümer/Sondernutzungsberechtigter.

    Gruß

    BHShuber

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