Beiträge von vujeruza

    Es ist nur eine Partei in dem Haus

    Den Verbrauch von 52m³ habe ich von meiner Abrechnung der örtlichen Stadtwerke, über die ich auch Gas und Strom beziehe. Die 52m³ haben mir die Stadtwerke als Frischwasser in Rechnung gestellt.

    Die 108m³ kommen aus dem Gebührenbescheid der Stadt, den ich als Kopie zu meiner Nebenkostenabrechnung bekommen habe. Der Wert wird auf Grund der Vorjahreswerte ermittelt, der extrem hoch ist, weil mehrere Personen zuvor in der Wohnung gelebt haben.

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und habe eine konkrete Frage zu Differenzen zwischen den Gebührenbescheid der Kommune und den Wasserbezug der Stadtwerke.

    Ich habe seit letztem Jahr eine Wohnung gemietet und mir wurde ein Wasserbezug von 118m³ gemäß Gebührenbescheid der Stadt in Rechnung gestellt. Bezogen habe ich jedoch nur nachweislich 52m³ von den Stadtwerken, da ich nur als Single in der Wohnung lebe. Im Gebührenbescheid der Stadt wurde jedoch der hohe Wasserverbrauch der 3 köpfigen Familie die Vormieter war, als Kalkulation/Prognose zu Grunde gelegt. Nach Rückspreche mit der Hausverwaltung, wäre es halt so, daß ich die angegebenen Gebühren der Stadt zu zahlen habe. Das wäre eben so.

    Was kann ich tun und wie ist die Rechtslage? Der Gebührenbescheid bezieht sich nur auf eine Wohnung. Hat jemand Musterurteile o.ä.?

    Bereits jetzt vielen Dank für Eure Antworten

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