Inhalt der Nebenkostenabrechnung, speziell der Heizkosten

  • Moin moin!

    Ich habe dann jetzt im Februar doch tatsächlich zu spät die Abrechnung für 2016 Anfang Februar 2018 per Einschreiben erhalten. Natürlich in Form einer Zahlungsaufforderung weil ja die Abrechnung bereits im Dezember verschickt wurde. Allein aufgrund dieser Tatsache werde ich die Forderung nicht begleichen, da es einem anderen Mieter, der wie wir letztes Jahr auszog ebenso ging.

    Allerdings finde ich es schon spannend - für die Heizkosten steht nur folgendes:

    Position - Betrag ges. € - Verteilung nach - Anteil - Berechnung Tage - Betrag €

    Heizkosten - 13142,74€ - lt. Anlage - Festbetrag - direkt zugeordnet - 1279,49€



    Da die Anlage, welche wahrscheinlich die Verbrauchswerte und Berechnung beinhaltete und von Kalo ausgestellt wurde, fehlt gehe ich recht in der Annahme das diese Abrechnung damit auch inhaltlich, da unvollständig, nicht ausreiche ist, oder irre ich mich?

    Moin!

  • Bei kalenderjähriger Abrechnung hätte dir die Abrechnung für 2016 spätestens am 2.1.2018 zugehen müssen damit der Vermieter Anspruch auf die Nachzahlung hat.

    Mit Zugang danach ist die Forderung verfristet, sprich nicht mehr zu zahlen.

    Außer der Vermieter hat die verspätete Abrechnung bzw. deren Zustellung nicht zu verschulden.

    Wenn ich das recht verstehe wohnt Ihr nicht mehr dort. War dem Vermieter eure neue Anschrift bekannt?

    Einzelabrechnungen über Heiz- und Warmwasserkosten müssen der Abrechnung beiliegen.

  • Ja, die war ihm bekannt, da wir ihm diese auf dem Übergabeprotokoll vermerkten und entsprechend auch das Einschreiben nun an die Folgeanschrift erhielten.
    Wie gesagt ist es bei unseren ehemaligen Nachbarn ebenso gelaufen und selbst die Nachbarn im alten Haus haben die Abrechnung erst am 31.12.17 abends per direktem Einwurf in den Postkasten erhalten, nicht per Post. Daher passt das auch alles gut zusammen und liegt klar auf der Hand.

    Mir war nur wichtig mich selbst bestätigt zu sehen das die Abrechnung in der Form gar nicht ausreichend ist. Jeder Trumpf mehr ist ja einfach beruhigend.

  • selbst die Nachbarn im alten Haus haben die Abrechnung erst am 31.12.17 abends per direktem Einwurf in den Postkasten erhalten, nicht per Post.

    Das ist doch in Ordnung. Abrechnungen müssen nicht per Post verschickt werden.

    Mir war nur wichtig mich selbst bestätigt zu sehen das die Abrechnung in der Form gar nicht ausreichend ist. Jeder Trumpf mehr ist ja einfach beruhigend.

    Trumpf Nur 1: Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen,

    BGB § 556 Abs. 3

    Weiter heißt es da: es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

    Die Gründe dafür müssen aber schon sehr plausibel sein.

  • Das ist doch in Ordnung. Abrechnungen müssen nicht per Post verschickt werden.

    Habe nie das Gegenteil behauptet. Es zeigt nur, dass er die Abrechnungen der anderen Mieter hat von jemandem vor Ort einwerfen lassen, mir und den anderen ex-Mietern diese aber scheinbar nicht auf diesem Wege bekamen. Ging mir dabei nicht darum was legitim ist oder nicht.

    Danke auf jeden Fall für die Antworten =)
    Nun bin ich auf die Reaktion gespannt und harre mal der Dinge die da kommen.

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