Mieterhöhung durch Geburt unserer Tochter

  • Guten Tag,

    Ich habe ein Priblem mit meiner Vermieterin und zwar hat diese mir eine Kaltmietenerhöhung zum 04.02.17 geschickt in Höhe von 99 Euro wegen der Abnutzung der Wohnung durch den Einzug meines Mannes im August 2016 und durch die Geburt unserer Tochter im November 2016. nun haben wir endlich eine neue Wohnung gefunden in die wir zum 15.03.18 einziehen sollen. Daraufhin habe ich eine Kündigung zu meiner derzeitigen Vermieterin geschickt und ihr geschrieben das ich fristgerecht zum 01.05 kündige aber ein vorzeitiger Auszug zum 15.03 möglich wäre da ich dann in eine andere Wohnung einziehe. Daraufhin bekam ich eine WhatsApp Nachricht in der Stand das ein vorzeitiger Auszug NICHT vorgesehen sei. Ich denke Uhr geht es darum mir einen reinzuwürgen.

    Meine Frage ist die Erhöhung berechtigt ? Oder kann ich hier wieder sprechen und von meinem sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen :)

  • Hallo,

    weder noch, durch den Einzug des Mannes( Ehemann?) ist eine Anpassung der Vorauszahlungen von Neben- und Betriebskosten sowie eine höhere Nettokaltmiete gerechtfertigt, jedoch auch an Bedingungen gekopelt.

    Stimmt der Vermieter dem Zuzug des Partner zu, kann er aufgrund den genannten Gründen die Nettokaltmiete anheben, anders ist das beim Kind hier fehlt die Berechtigung zur Erhöhung der Nettokaltmiete, das Kind gehört zum priviligierten Personenkreis.

    Zu dem Hauptproblem jetzt, die Doppelzahlung der Miete für die alte und neue Wohnung, hier wirst du nicht drum herumkommen wenn der Vermieter keinen von dir beigebrachten Nachmieter akzeptiert, den Auszug freilich kann dir niemand verbieten, es ist unerheblich ob man eine gemietete Wohnung bewohnt oder nicht, die Mietzahlung allerdings ist bis Mietende zu entrichten.

    Der Vermieter pocht auf die Kündigungsfrist, das ist sein gutes Recht.

    Gruß

    BHShuber

  • Vorzeitig auszuziehen kann Euch die Vermieterin nicht verbieten, aber darauf bestehen das Ihr bis Vertragsende (30.4.) Miete + Nebenkosten zahlt.

    Wann ist denn der Vermieterin Eure Kündigung zugegangen?

    Meine Frage ist die Erhöhung berechtigt ? Oder kann ich hier wieder sprechen und von meinem sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?

    Nein. Widerspruch und/oder Kündigung gem. § 561 BGB hätten binnen 2 Monate nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens erfolgen müssen.

  • Sehe ich auch wie anitari. Sobald eine Veränderung der Kosten zustande kommt, darf man kündigen. Egal was. Muss aber eben zeitig passieren, sonst gilt es als stillschweigende Vereinbarung

  • Vorzeitig auszuziehen kann Euch die Vermieterin nicht verbieten, aber darauf bestehen das Ihr bis Vertragsende (30.4.) Miete + Nebenkosten zahlt.

    Wann ist denn der Vermieterin Eure Kündigung zugegangen?

    Nein. Widerspruch und/oder Kündigung gem. § 561 BGB hätten binnen 2 Monate nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens erfolgen müssen.

    Die Kündigung ist fristgerecht eingegangen bei ihr hat sie mir geschrieben. Aber ein vorzeitiger Auszug ist nicht vorgesehen

  • Die Kündigung ist fristgerecht eingegangen bei ihr hat sie mir geschrieben. Aber ein vorzeitiger Auszug ist nicht vorgesehen

    Hallo,

    ein Mieter muss die gemietete Sache nicht nutzen, dies kann ein Vermieter nicht vorschreiben, die Dame meint genau das was schon geschrieben wurde, dass die

    Mietzahlung bis Mietende weiterlaufen muss.

    Gruß

    BHShuber

  • Aber ein vorzeitiger Auszug ist nicht vorgesehen

    Hier wird vermutlich Auszug mit Mietvertragsende verwechselt. Nochmal, ausziehen könnt Ihr wann Ihr wollt, dagegen kann der VM nichts machen, nur den Mietvertrag müßt Ihr einhalten bis zum Ende der Kündigungsfrist.

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