Vorzeitig auszuziehen kann Euch die Vermieterin nicht verbieten, aber darauf bestehen das Ihr bis Vertragsende (30.4.) Miete + Nebenkosten zahlt.
Wann ist denn der Vermieterin Eure Kündigung zugegangen?
Nein. Widerspruch und/oder Kündigung gem. § 561 BGB hätten binnen 2 Monate nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens erfolgen müssen.
Die Kündigung ist fristgerecht eingegangen bei ihr hat sie mir geschrieben. Aber ein vorzeitiger Auszug ist nicht vorgesehen