Beiträge von Alexander S.

    Grace: Was meinst du mit "das Tor benutzen und in Tiefe gehen"? Ich habe die Adresse der Wohnung mit Google StreetView überprüft. Die Außenbilder vom Gebäude stimmen überein. Aber da die Innenbilder alle keine Sicht aus dem Fenster erkennen lassen, müssen die nicht mal zwangsweise aus der Wohnung stammen. Den Vermieter habe ich mittels Google überprüft. Gibt genau null Bewertungen oder Erfahrungsberichte, ist aber auch nur bei branchenbuch.meinestadt.de gelistet. Laut Homepage handelt es sich um ein Zwei-Personen-Familiennternehmen, die insgesamt 12 Wohnungen vermieten. Mehr als die Vornamen stehen dort aber auch nicht, den Nachnamen habe ich aus der Anzeige bzw. von branchenbuch.meinestadt.de.

    :huh: Wie bitte, die Wohnung noch nicht besichtigt und Mietvertrag

    unterschreiben/unterschrieben mit vorheriger Kaution - Zahlung?

    Du hast aber Mut!^^ Sehr risikofreudig, oder zu viel Geld??

    Halte solche Vermieter nicht für seriös und wäre an deiner Stelle

    vorsichtig.

    Deshalb suche ich ja gerade nach einer anderen Lösung :D Zu viel Geld habe ich als Student sicher nicht und den Überschuss aus dem Praktikantengehalt möchte ich sicher nicht an Betrüger verbraten :)

    Hi,

    ich möchte wegen eines Praktikums in einer fremden Stadt bei mir vorher unbekannten Vermietern ein WG-Zimmer befristet auf 3 Monate mieten. Im Mietvertrag steht folgendes:

    Zitat

    Der Zwischenmieter leistet zu Beginn des Mietverhältnisses dem Vermieter zur Sicherung der

    Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Untermietverhältnis eine Kaution in Höhe von EUR 600. Die

    Kaution ist spätestens bis zum siebten Tag nach Vertragsunterschreibung zu entrichten.

    Die Regelung bezüglich des Zeitpunkts der Kautionsfälligkeit dürfte nach § 550b Nr. 3 BGB unwirksam sein, oder? Der Mietzeitraum beginnt anfang März und ich denke bis zum 22.02. bekomme ich die Vertragsunterzeichnung nicht geschoben, ohne dass der Vermieter einen Rückzieher macht.

    Ich würde halt am liebsten Geld erst mit Schlüsselübergabe fließen lassen, da ich halt ein etwas mulmiges Gefühl habe. Auf der anderen Seite bin ich darauf angewiesen, schnell eine Wohnung zu finden. Wie würdet ihr vorgehen? Den Vermieter drauf hinweisen, dass die Klausel nicht rechtens ist? Der will aber vermutlich auch vorab irgendeine Sicherheit haben, damit er nicht mit leeren Händen dasteht. Was könnte ich da anbieten? Einfach unterzeichnen und dann die sieben Tage verstreichen lassen und auf den Vertrag i.V.m. dem geltenden Recht pochen? Finde ich irgendwie nicht nett.

    Viele Grüße

    Edit: Aufgrund fehlender Zeit habe ich die Wohnung auch nicht besichtigen können, was natürlich mein mulmiges Gefühl etwas mitbegründen sollte.

    Hallo,

    heute habe ich Post vom Vermieter erhalten, in dem steht, dass "auf den allgemein zugänglichen Flächen diverse Gegenstände abgestellt worden sind." und bei nicht fristgerechtem Nachkommen der Entsorgung die Gegenstände kostenpflichtig entfernt würden. Das Schreiben ging laut Titel wohl an alle Mietparteien der Kostenabrechnungseinheit, also schätzungsweise mindestens fünfzig Mietparteien in zehn Häusern.
    Bei uns im Haus ist mir das auch schon seit Einzug mehrfach und auch dauerhaft aufgefallen, allerdings auch nur in kleinem Ausmaß. Darf der Vermieter uns für die Versäumnisse der anderen Mieter mit in die Zahlungspflicht nehmen? Wir sind selbstverständlich keine Mitverursacher und hätten nicht mal ein Motiv dazu, da unsere zwei Kellerabteile beinahe unbefüllt sind und wir somit noch genügend Stellfläche hätten, um unseren Kram unterzubringen.
    Und mal angenommen, andere Häuser sind schwerer davon betroffen als unser Haus, sodass nur in denen eine zahlungspflichtige Entsorgung veranlasst wird, darf der Vermieter das dann über die allgemeine Gemeinkostenabrechnung der gesamten Kosteneinheit umlegen?

    Ich weiß ja nicht, was sowas kostet und finde es ja auch nachvollziehbar, wenn ich, weil es halt nur einen Wasserzähler für das ganze Haus gibt, trotz geringerem Wasserverbrauchs mit zwei Personen die gleichen Kosten wie die fünf Personen in der grundflächengleichen Wohnung über uns zu zahlen habe. Aber wenn andere sich vorsätzlich beschissen verhalten, sind mir selbst 5€ Zusatzkosten auf der Nebenkostenabrechnung zu viel.

    Gruß
    Alexander S.

    Berny, was ich vom Vermieter erwarte, ist genau das, was du sagst. Abmahnungen können ja vielleicht zur Einsicht führen. Wenn die erfolgt und die sich von da an gemäßigter verhalten, wäre das ja schon ein Erfolg. Wenn der Vermieter ihnen kündigt, wäre das Problem ja auch gelöst. Die Chance, dass dann dort jemand "kompatibleres" einzieht, ist doch sehr hoch.


    Mal angenommen, wir würden eine andere Wohnung finden, wie schaffen wir es dann eigentlich, keinen Monat zwei Mieten zahlen zu müssen? Bei unserem ersten Umzug sind wir jeweils bei unseren Eltern ausgezogen, da gab es die Problematik noch nicht. Wenn wir eine neue Wohnung finden würden, dann läge der Mietbeginn höchstwahrscheinlich vor dem Datum zu dem wir unsere Wohnung ordentlich kündigen könnten. In unserer Stadt findet man Mietwohnungen eben meist nur mit frei ab maximal übernächstem Monat und da in unserem Mietvertrag nichts anderes steht, sind wir an die gesetzlichen 3 Monate Kündigungsfrist gebunden.
    Am liebsten würde ich mich ja irgendwie mit dem Vermieter einigen, aber wenn der darauf besteht, dass wir bis zum Ende die Miete zahlen müssten, wäre der Nachbarslärm dann ein triftiger Grund für eine außerordentliche Kündigung?
    Für einen oder gar zwei Monate die doppelten Mietkosten zu haben, wäre uns nicht möglich, folglich könnten wir überhaupt nicht umziehen.

    Moin,

    vorweg: Meine Freundin und ich sind Vollzeitstudenten (~6-10h am Tag, 7 Tage die Woche) und haben wenig Geld zur Verfügung, d.h. wir haben nicht die Möglichkeit, arbeiten zu gehen, um Geld für Anwalt oder Umzug reinzubekommen (wenn wir denn überhaupt eine bezahlbare Wohnung finden würden, die von der Lage her unseren Weg zur Uni nicht um mindestens eine halbe Stunde verlängert, sonst würde ich sofort alles daran setzen, den Umzug finanziert zu bekommen), ohne dass Noten oder Regelstudienzeit darunter leiden. Ja, es gibt auch Studenten, die ihr Studium ernst nehmen und sich auch dafür interessieren, was sie machen.

    Unser Problem in unserer Wohnung sind die Nachbarn über uns:

    1. Ich weiß, Kinderlärm ist grundsätzlich hinzunehmen. Aber gilt das ohne Wenn und Aber? Ist beispielsweise zu Ruhezeiten hinzunehmen, dass Kinder stundenlang brüllend durch die Wohnung trampeln, springen, Mobiliar verrücken? Manchmal spielen die ja "normal", aber oftmals übertreiben sie es halt einfach. Und ist es auch hinzunehmen, wenn sie mit Vorsatz gegen Heizungsrohre schlagen? Der Lärm kommt bei uns so laut an, dass wir in diesen Zeiten nicht mehr Lernen können. Da ist keine Konzentration mehr möglich. Meine Freundin ist da recht empfindlich, mich als relativ lärmunempfindlichen Menschen stört das allerdings auch sehr.

    Folgende Quelle habe ich gefunden, ist das noch aktuell? "Die Tatsache, dass Kinder sich frei entfalten und entwickeln müssen, auch wenn dies mit einer gewissen Geräuschkulisse verbunden ist, bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass Nachbarn jede Art von Kinderlärm tolerieren müssen. Rücksichtloses Verhalten, wie beispielsweise anhaltendes Fahren mit einem Spielzeugroller über Laminatböden, das immense Geräusche verursacht, oder wildes Springen von Stühlen in einer Dachgeschosswohnung, welches den darunter wohnenden Mieter extrem belästigt, ist nicht als üblicher Kinderlärm anzusehen. Eltern der betreffenden Kinder haben somit dafür zu sorgen, dass derartige Lärmimmissionen nicht mehr entstehen. Zu beachten ist, dass ein gelegentliches Trampeln von Kindern nicht als ein rücksichtsloses Verhalten angesehen wird, da dies zu einem normalen Benehmen dazugehört [OLG Düsseldorf, 29.01.1997, 9 U 218/96]."

    Das direkte Gespräch mit den Eltern führt leider zu nichts mehr. Denen sind ihre 3 Kinder ziemlich egal, zumindest beschränken sich deren hörbaren Erziehungsmaßnahmen auf auch bei uns wahrnehmbare Ausdrücke wie "Hör auf zu Heulen, sonst fängst du dir gleich eine". Seit wir sie mal darum gebeten haben, die Musik leiser zu machen (siehe 2.), und uns die Mutter daraufhin wutentbrannt mit den Worten "Aber selbst immer Feiern" (Was Quatsch ist, wir feiern quasi nie und auf jeden Fall viel seltener als die -> 3.) die Tür vor der Nase zugeschlagen hat, öffnen die auch schon gar nicht mehr die Tür, wenn wir klingeln.

    2. Besonders die Mutter hört gerne laut Musik und auch gerne dasselbe Lied 2h lang in Dauerschleife. Ist schon nicht geil, wenn man die Musik mag, und noch weniger, wenn sie so gar nicht dem eigenen Geschmack entspricht. Wir führen ein Lärmprotokoll. Was wäre der nächste Schritt?
    Ich sehe das Lärmprotokollprozedere halt schon etwas problematisch an, weils uns letztlich ja auch alles nur als unbewiesene Behauptung ausgelegt werden könnte. Und ich traue denen auch zu, sich irgendetwas auszudenken, was wir an Lärm produzieren würden

    3. Ab und an feiern die Eltern. Mal geht das Sonntag morgens um 10 Uhr los, wo die Eltern mit Freunden (erwachsene Ü30-Menschen!!!) laut Musik hören, noch lauter Brüllen, damit sie sich bei der lauten Musik auch noch verstehen können, gleichzeitig das Lagerfeuerlied aus Spongebob Schwammkopf brüllen und ihren Dauerschleifensong (aktuell dieses abartige "die immer lacht") mitgröhlen. Manchmal feiern sie halt auch von Mittwoch Abend bis Donnerstag um 4 Uhr morgens. Beim nächsten Mal werden wir auch die Polizei rufen, weil das ist echt nervig, wenn man am nächsten Tag früh raus muss und keine 3h Schlaf bekommt.


    Kann das alles zu irgendetwas führen? Wir hoffen, dass der Vermieter die vielleicht dann irgendwann rauswirft oder sie sich eben benehmen, was ich nicht glaube, denn vom geistigen Alter her leben dort 5 Kinder.

    Ich wäre dankbar für jede Art von Tipps, wie wir mit der Situation umgehen sollten.

    Viele Grüße
    Alexander S.

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