zeitweilige Vermietung an Kongressgäste

  • schönen Abend

    angenommen jemand hat eine nicht ganz billige Mietwohnung in Frankfurt bei einer Wohnungsgesellschaft. Da er gelegentlich abwesend ist wegen anderer zu betreuender Liegenschaften erscheint es naheliegend, diese Wohnung gelegentlich an Kongressbesucher zwischen zu vermieten. Er hatte in Erfahrung gebrachte, dass dies auch ohne Erlaubnis der Vermieters möglich sei, wenn es sich über das Jahr hinweg in den Grenzen von xy Wochen bewegt. Frage: wie ist dazu die Rechtslage? Eine steuerliche Angabe wegen der Einkünfte aus Vermietung dürfte dann wohl fällig sein, doch betrifft dies wohl einen anderen Rechtsbereich.

  • Hallo,

    was Du in Erfahrung gebracht hast, betrifft einen Besuch. Wenn Du allerdings die gesamte Wohnung tageweise vermietest, handelt es sich hier nicht mehr um einen Besuch und ist folglich genehmigungspflichtig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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