Winterdienst kommt immer völlig unnötig, richtet sich nach Warnung der Abfallwirtschaftsbetriebe

  • Hallo,

    der Vermieter hat jetzt einen Winterdienst und der kommt, wegen jedem mist, keine Glätte, kein Schnee, richtet sich nach Warnung der Abfallwirtschaftsbetriebe, wenn also Straßen, Brücken glatt sein könnten meint mein Vermieter dann auch streuen zu lassen und er sagt, ich habe einen Vertrag für alle Häuser und somit wird auch vor allen Häusern gestreut auch wenn nichts zu streuen gibt und die Mieter dürfen bezahlen, für mich abzocke.

    Ist es zulässig sich nach den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt zu richten, die müssen ja oft bestimmte Bereiche, wie Brücken usw.sichern aber doch nicht mitten in der Stadt

  • Ist es zulässig sich nach den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt zu richten,

    Warum soll das nicht zulässig sein, frage ich mich. Oder soll die alte Frau mit ihrem Rheuma sagen, wann der Winterdienst gemacht werden muss?

  • Hallo!

    keine Glätte, kein Schnee, richtet sich nach Warnung der Abfallwirtschaftsbetriebe, wenn also Straßen, Brücken glatt sein könnten meint mein Vermieter dann auch streuen zu lassen und er sagt, ich habe einen Vertrag für alle Häuser und somit wird auch vor allen Häusern gestreut auch wenn nichts zu streuen gibt und die Mieter dürfen bezahlen, für mich abzocke.

    Diese Aussage ist für mich erklärungsbedürftig, weil zu pauschal. Selbstverständlich

    kommt der Winterdienst, wenn Schnee und Glätte vorhergesagt wird und er einen

    Vertrag hat. Der Winterdienst ist in der Haftung, wenn etwas passiert.

    Gruß



  • Es kommt auch darauf an, wie der Vertrag mit dem Winterdienst aussieht. Bekommt dieser Pauschal einen Betrag X, kann es Dir egal sein, ob er hundert mal kommt oder nur einmal.

    Du zahlst immer den gleichen Betrag.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    der Vermieter hat jetzt einen Winterdienst und der kommt, wegen jedem mist, keine Glätte, kein Schnee, richtet sich nach Warnung der Abfallwirtschaftsbetriebe, wenn also Straßen, Brücken glatt sein könnten meint mein Vermieter dann auch streuen zu lassen und er sagt, ich habe einen Vertrag für alle Häuser und somit wird auch vor allen Häusern gestreut auch wenn nichts zu streuen gibt und die Mieter dürfen bezahlen, für mich abzocke.

    Ist es zulässig sich nach den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt zu richten, die müssen ja oft bestimmte Bereiche, wie Brücken usw.sichern aber doch nicht mitten in der Stadt

    Hallo,

    der Vermieter, bzw. Grundstückseigentümer hat die Verkehrssicherungspflicht einzuhalten, in diesem Fall hat er diese an ein Unternehmen übertragen, welches aus haftungstechnischen Gründen auch vorsorglich streuen darf.

    Nun regst du dich über die Kosten auf, bist du in Kenntnis des Vertragswerkes mit dem ausführendem Unternehmen? Weist du ob nicht ein pauschal vereinbarter monatlicher Betrag vereinbart wurde, egal wie oft geräumt und gestreut wird, das ist üblich bei solchen Dienstleistern!

    Es kommt im wesentlichen jetzt in Bezug auf die Kosten an was hier mietvertraglich vereinbart ist und ob diese Kosten überhaupt umlagefähig vereinbart sind, kennst du die vertragliche Vereinbarung mit deinem Vermieter?

    Gruß

    BHShuber

  • Bis 2016 machte das der Erdgeschossbewohner und dann stand es mal im Mietermagazin, das ein Winterdienst beauftragt wurde in Zukunft dies zu übernehmen und über die Nebenkosten umgelegt wird, mehr nicht.

    Die Abfallwirtschaftsbetriebe müssen ja ganz andere Stellen streuen, wie Brücken, Strassen,Bushaltestellen was hat so eine Glättewarnung mit normalen Bürgersteigen zu tun.

    Ich werde aber jetzt noch mal nach dem Vertragswerk fragen, muss der Vermieter den Vertrag zeigen, wo und wie die Einsätze laufen soll.

    Allgemein muss ich sagen, natürlich soll geräumt werden bei Glätte aber nicht bei plus 5 Grad, nur weil es in der Nacht geschneit hat, der allerdings weg getaut war und dann einfach zu streuen ist schnell verdientes Geld.

    Dank an alle, melde mich wieder wenn ich den Vertrag kenne

  • Bis 2016 machte das der Erdgeschossbewohner und dann stand es mal im Mietermagazin, das ein Winterdienst beauftragt wurde in Zukunft dies zu übernehmen und über die Nebenkosten umgelegt wird, mehr nicht.

    Die Abfallwirtschaftsbetriebe müssen ja ganz andere Stellen streuen, wie Brücken, Strassen,Bushaltestellen was hat so eine Glättewarnung mit normalen Bürgersteigen zu tun.

    Ich werde aber jetzt noch mal nach dem Vertragswerk fragen, muss der Vermieter den Vertrag zeigen, wo und wie die Einsätze laufen soll.

    Allgemein muss ich sagen, natürlich soll geräumt werden bei Glätte aber nicht bei plus 5 Grad, nur weil es in der Nacht geschneit hat, der allerdings weg getaut war und dann einfach zu streuen ist schnell verdientes Geld.

    Dank an alle, melde mich wieder wenn ich den Vertrag kenne

    Hallo,

    nochmal zum Verständnis, dem Vermieter oder beauftragte Person obliegt die Verkehrssicherungspflicht nicht nur für Anwohner auch wenn das Gebäude in Verbindung mit öffentlichen Gehwegen steht die er auszuführen und zu berücksichtigen hat und es kann ihm nicht vorgeschrieben werden in welcher Weise er das tut.

    Für dich einzig entscheidend, denn es geht dir offensichtlich um die Kosten, zu erfahren wie diese erhoben werden und ob diese Erhebung, bzw. Umlage richtig und gültig im Mietvertrag vereinbart ist.

    Erst dann, kann man hier eine verlässliche Aussage tätigen.

    Gruß

    BHShuber

  • Im Mietvertrag steht gar nichts, auch sonst gab es nur die Mitteilung im Mietermagazin mit den Worten, ab kommenden Winter übernimmt ein Winterdienst die Aufgaben, muss mir der Vermieter wirklich sein Vertragswerk offen zu legen, der weigert sich Interna weiter zu geben.

    Muss das wirklich im Mietervertrag stehen, dann müsste ja bei jeder Änderung, neue Nebenkosten, ein neuer Mietvertrag gemacht werden.

    Gruß

    pernod

  • Wie wird der Winterdienst denn abgerechnet? Über die Betriebskostenabrechnung?

    Bitte Information gründlich lesen!

    Übrigens dürfen die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen auch

    ohne Schneefall umgelegt werden, siehe IV. Kosten des Winterdienst

    auch ohne Schneefall.



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!