Alles anzeigenHallo,
nochmal zum Verständnis, dem Vermieter oder beauftragte Person obliegt die Verkehrssicherungspflicht nicht nur für Anwohner auch wenn das Gebäude in Verbindung mit öffentlichen Gehwegen steht die er auszuführen und zu berücksichtigen hat und es kann ihm nicht vorgeschrieben werden in welcher Weise er das tut.
Für dich einzig entscheidend, denn es geht dir offensichtlich um die Kosten, zu erfahren wie diese erhoben werden und ob diese Erhebung, bzw. Umlage richtig und gültig im Mietvertrag vereinbart ist.
Erst dann, kann man hier eine verlässliche Aussage tätigen.
Gruß
BHShuber
Im Mietvertrag steht gar nichts, auch sonst gab es nur die Mitteilung im Mietermagazin mit den Worten, ab kommenden Winter übernimmt ein Winterdienst die Aufgaben, muss mir der Vermieter wirklich sein Vertragswerk offen zu legen, der weigert sich Interna weiter zu geben.
Muss das wirklich im Mietervertrag stehen, dann müsste ja bei jeder Änderung, neue Nebenkosten, ein neuer Mietvertrag gemacht werden.
Gruß
pernod