Einlieger Wohnung Nebenkosten / Warmwasserkosten

  • Moin zusammen,

    ich habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung. Ich wohne in einer Einliegerwohnung und mein Vermieter (2Personen) wohnt mit im Haus. So wie bei einer Einliegerwohnung üblich, werden die Heizkosten verinfacht über die Quadratmeter abgerechnet. Soweit so gut.

    Jetzt habe ich jedoch erfahren, das mein Vermieter sein warmwasser über die Heizung bezieht und nicht wie in meiner Einliegerwohnung über Durchlauferhitzer. Das bedeutet doch, dass er wesentlich mehr warmwasser verbraucht und somit auch mehr zahlen müsste?

    Danke schonmal für eure Antworten und ein schönes Wochenende!

    Bandit 8)

  • Wenn du dein Warmwasser über einen Durchlauferhitzer erwärmst, dann zahlst du auch nicht für Warmwasser aus der Zentralheizung.

    Aber die gesammten Heizkosten werden durch den Vermieter und micht anteilsmäßig geteilt. Da er aber auch sein warmes Wasser durch diese Heizung bezieht, kann das ja nicht ganz richtig sein ?:/

  • Hallo!

    Was steht in deinem Mietvertrag? Eine vereinfachte Abrechnung

    muss zunächst nicht nachteilig sein.

    Jetzt habe ich jedoch erfahren, das mein Vermieter sein warmwasser über die Heizung bezieht und nicht wie in meiner Einliegerwohnung über Durchlauferhitzer. Das bedeutet doch, dass er wesentlich mehr warmwasser verbraucht und somit auch mehr zahlen müsste?

    :?:Nähere Erklärung bitte! Was hast du über die Kosten erfahren und warum

    meinst du, dass du zu viel bezahlst? Ist so nicht zu beurteilen, weil deine

    Aussage zu dürftig.

    Gruß



  • Ich versuche es mal anders.

    Ich zahle pauschal 30 % ( Anhand meiner Quadratmeter) der gesammten Heizkosten. Warmwasser fällt bei mir ja aus den Heizkosten raus, da Durchlauferhitzer. Der Vermieter, der im selben Haus wohnt und die gleiche Heizung benutzt, bezieht aber noch zusätzlich sein warmes Wasser aus der Heizung und diese Kosten trage ich doch dann mit.

  • So wie bei einer Einliegerwohnung üblich, werden die Heizkosten verinfacht über die Quadratmeter abgerechnet. Soweit so gut.

    Nicht so weit so gut. Ist im Mietvertrag vereinbart das auf die Abrechnung der Heizkosten gemäß HeizkostenVO verzichtet wird?

  • :)

    Bandit1980 , liest du eigentlich die Information von mir?

    Zitat

    Als einzige wesentliche Besonderheit ist für die Einliegerwohnung festzuhalten, dass hier die Anwendbarkeit der Heizkostenverordnung durch eine mietvertragliche Regelung zwischen Vermieter und Mieter ausgeschlossen werden kann.

    Nebenkostenabrechnung bei einer Einliegerwohnung - Besonderheiten beachten

    Nicht so weit so gut. Ist im Mietvertrag vereinbart das auf die Abrechnung der Heizkosten gemäß HeizkostenVO verzichtet wird?

    ^^:thumbup: Frage war auch, was im Mietvertrag steht. Hat der TE leider nicht beantwortet!



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