Im Mietvertrag meiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist kein Verteilschlüssel für Kaltwasser vereinbart.
Es wurden kurz nach Einzug Wasseruhren eingebaut und danach über viele Jahre nach gemessenem Verbrauch pro Wohnung abgerechnet.
Ohne Vorankündigung wurde dann für 2016 wieder auf Verteilschlüssel m² umgestellt, wodurch sich für mich (single) eine vervierfachung der Wasserkosten ergab.
Im Nachhinein wurde mir mitgeteilt, dass man es versäumt habe die Wasseruhren eichen zu lassen und deshalb das Verfahren ändern musste.
Ist das zulässig?
Kann der Vermieter den verteilerschlüssel jedes Jahr beliebig wechseln?
Ist der Vermieter schadenersatzpflichtig, weil er die Wasserzähler nicht rechtzeitig eichen/austauschen ließ?