Heizkosten

  • Hallo und guten Tag,

    ich bin seit einigen Jahren Mieter in einer Wohnung eines Fachwerkhauses. Mein Mietvertrag beinhaltet eine Warmmiete incl. Heizkosten. Bei Einzug wurde mit Öl geheizt.

    Im letzten Jahr hat der Vermieter in der Wohnung Elektroheizungen Installiert um den Ölofen dadurch abzulösen.

    Der Energiebetreiber hat daraufhin mit mir als Mieter einen Abnahmevertrag geschlossen. Von Seiten des Vermieters wurde der Mietvertrag nie geändert. Die Warmmiete wurde in gleicher Höhe von mir weiter gezahlt. Mir wurde mündlich ein Holzofen zugesagt, diesen hab ich aber bis heute nicht bekommen.

    Jetzt gibt es eine recht hohe Nachzahlungsaufforderung des Energiebetreibers an mich bezüglich der Heizkosten.

    Kann ich die Kosten meinem vermieter in Rechnung stellen, bzw wer kann mir bei dem Thema weiter helfen?

  • Hallo,

    es sollte selbstverständlich sein, dass der Vermieter dir den Warmanteil der Miete zurückzahlt.

    Wahrscheinlich müsste er auch die Mehrkosten Strom gegen Ölheizung erstatten, aber da kommt es sehr auf die Umstände an. Evtl. ist ein E-Heizung sogar eine Verbesserung gegenüber einem Ölofen (schwer zu sagen).

    Was sagt denn der Vermieter?

    Gruß

    H H

  • Hallo,

    der Vermieter hat die E-Heizung als efficienter und kostengünstiger bei mir angepriesen. Da mein Vermieter mir aber bis heute nie eine Nebenkostenabrechnung erteilt hat und ich somit nicht weiß wie hoch der Verbrauch ( in KW) im Öl lag, kann ich das nicht einschätzen. Die erste Aussage war, erst mal ist das mein Problem und beim Öl hätten Sie ja eh immer etwas drauf gezahlt.

    Allerdings wurde keine E-Heizung in der Küche installiert ( dort sollte der Holzofen hin) und auch keine Heizung im Bad. Dadurch heizt man natürlich mit den Heizungen der anderen Räume mehr. Wobei das Bad immer kalt ist.

    Gruß Klaus

  • Schon seit vielen Jahren ist eine Warmmiete incl. der Heizkosten nicht mehr erlaubt. Die Abrechnung der Heizkosten muss nach der Heizkostenverordnung erfolgen. Nur noch in Häusern in denen der Mieter alleine mit dem Vermieter wohnt, ist eine Berechnung nach der Wohnfläche erlaubt. Du siehst also, dass du dich mit deinem Vermieter kurz schließen musst, um zu einem tragfähigen Kompromiss zu gelangen.

  • Kann mir jemand sagen, ob es sich in meiner Sache lohnt mit einem Anwalt vorzugehen?

    Wieso Anwalt? Es ist Gesetz, dass dein Vermieter keine Warmmiete kassieren darf, da hätte er so oder so etwas unternehmen müssen. Die Beheizung mit den Elektrospeicheröfen ist zwar teuer, aber entspricht den Vorgaben der Verordnung. Reduziere deine Miete um den Anteil, der in deiner vorigen Miete enthalten war. Sag deinem Vermieter Bescheid, damit er weiß, warum du weniger bezahlst und mache ihm Druck wegen des Holzofens.

    Mir ist nicht so ganz klar, wie du vorher geheizt hast, war das eine Zentralheizung mit einem Brenner und Heizkörpern in jedem Zimmer, oder hattet ihr einzelne Ölöfen, die ihr mit Öl befüllt habt?

    Den Anwalt oder Mieterverein würde ich erst einschalten, wenn dein Vermieter auf stur schaltet und sich mit der Senkung der Miete blöd anstellt.

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