Mängel nach einem Jahr usw

  • darkshadow sagt aber dass eine Aufrechnung dennoch eventuell möglich sei, dies versteh ich nicht, denn alles ist bereits verjährt.

    Du musst die Antwort ganz lesen. Es handelt sich dabei um eine Vermutung.

  • Deshalb schrieb ich ja "eventuell möglich". Wieso es eventuell möglich wäre, verstehe ich nicht wenn alles verjährt ist. Du verstehen was ich meine? ;)

    Ja, ich verstehe das.

    Daher meine ich auch, dass doch eigentlich von hier aus alles wichtige gesagt wurde.

  • Das Probleme bei der Verjährung ist halt, das der Anspruch trotzdem noch besteht und das man darauf auch noch verklagt werden kann. Man muss dann halt sagen, das dieser Anspruch verjährt ist, dann muss man nicht leisten. Wenn man nicht sagt, das dieser verjährt ist, dann wird man zur Leistung verurteilt. Lies dazu § 215 BGB, da wird gesagt wann eine Aufrechnung trotz Verjährung möglich ist.

    Mir ist klar, das bei dir über 1 Jahr vergangen ist. Trotzdem würde ich das ungern komplett ausschließen.

  • Das Probleme bei der Verjährung ist halt, das der Anspruch trotzdem noch besteht und das man darauf auch noch verklagt werden kann. Man muss dann halt sagen, das dieser Anspruch verjährt ist, dann muss man nicht leisten. Wenn man nicht sagt, das dieser verjährt ist, dann wird man zur Leistung verurteilt. Lies dazu § 215 BGB, da wird gesagt wann eine Aufrechnung trotz Verjährung möglich ist.

    Mir ist klar, das bei dir über 1 Jahr vergangen ist. Trotzdem würde ich das ungern komplett ausschließen.

    Der VM kann mich ja gerne verklagen. Dann werde ich bzw. der Anwalt die Verjährung geltend machen und somit ist der Fall vom Tisch, korrekt?

    Sollte ich bzw. der Anwalt keine Verjährung geltend machen kann natürlich aufgerechnet werden. Das verstehe ich!

  • Mir ist klar, das bei dir über 1 Jahr vergangen ist. Trotzdem würde ich das ungern komplett ausschließen.

    Ich denke aber, dass man dies in dem Fall getrost ausschließen kann. Der Sachverhalt ist doch ganz eindeutig dargestellt.

  • Sollte ich bzw. der Anwalt keine Verjährung geltend machen kann natürlich aufgerechnet werden.

    Es geht darum, das trotz der Verjährung aufgerechnet werden kann unter bestimmten Umständen. Das muss man halt beachten.

    Außerdem wirst du wahrscheinlich klagen müssen, dein Vermieter hat ja die Kaution.

  • Es geht darum, das trotz der Verjährung aufgerechnet werden kann unter bestimmten Umständen. Das muss man halt beachten.

    Außerdem wirst du wahrscheinlich klagen müssen, dein Vermieter hat ja die Kaution.

    Es wird ja geklagt durch den Mieterschutzbund, wenn eine Zahlungsaufforderung und ein Mahnbescheid kein Erfolg hat.

  • Tach zusammen,

    da bin ich wieder.

    Und was soll ich sagen? Das komplette Geld ist auf meinem Konto! Aber nicht durch den tollen Mieterschutzbund - sondern durch einen von mir privat beauftragen Anwalt für Mietrecht.

    Der Mieterschutz lässt mich nun seit mehr als 3 Wochen völlig Ahnungslos, da die Rechtslage ja nun nicht mehr so eindeutig gewesen wäre und eine Klage erstmal geprüft werden muss. Die Kostenübernahme durch den Mieterschutzbund wäre auch nicht mehr sehr wahrscheinlich, da ja alles schwammig wäre.

    Naja...14 Monate war alles eindeutig und nun alles schwammig - schon ein bisschen komisch seitens des Mieterschutzbundes.

    Der Anwalt für Mietrecht hat EIN Schreiben mit fundierten Forderungen und Gesetzesgrundlagen verschickt und schwups kam das Geld innerhalb von einer Woche.

    Wie siehts eigentlich mit meinen Beiträgen an den Mieterschutzbund aus? Getan hat dieser ja nichts - außer dumme Sprüche geklopft und nichts für mich durchgesetzt. Kann ich da was wieder holen?

    Und habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Wegen "Fehl-Beratung" bzw. "Nicht-Tätigkeit"?

    So und nun: Nie wieder ein privater Vermieter! Es soll da draußen vernünftige private Vermieter geben - leider bin ich noch nie an einen solchen geraten.

  • Und habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Wegen "Fehl-Beratung" bzw. "Nicht-Tätigkeit"?

    Das hast Du meines Wissens nicht.

    Letztendlich brauchst Du nur mal in die AGBs zu schauen. Der Mieterverein hat in der Regel einen Haftungsausschluss vereinbart.

    Weiterhin ist es so, dass der Mieterverein nur beratend tätig wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das hast Du meines Wissens nicht.

    Letztendlich brauchst Du nur mal in die AGBs zu schauen. Der Mieterverein hat in der Regel einen Haftungsausschluss vereinbart.

    Weiterhin ist es so, dass der Mieterverein nur beratend tätig wird.

    Unser Mieterschutz berät eben nicht nur, sondern geht für dich auch "theoretisch" zum Gericht mit dir.

    Aber ich schau mal in die AGBs.

    Danke!

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