Beiträge von Marco1989

    Danke erstmal!

    Sofort heißt also innerhalb von 14 Tagen?

    Ich werde den alten Vermieter mal "nett" an seine Zahlungspflicht erinnern und dann wird weiter geschaut.

    Bekommt man eigentlich von der Bank Auskunft ob das Kautionskonto bereits aufgelöst ist? Denn der alte VM meinte dies dauert manchmal Monate bis dies von der Bank ausgeführt wurde.

    Hallo!

    Mein Bruder ist nun auch aus seiner Wohnung ausgezogen und was soll ich sagen: Wie immer gab es Stress mit dem Vermieter.

    End vom Lied war folgender Vermerk auf dem Übergabeprotokoll:

    Alle Schäden (zwei Stück) werden mit einem Abzug von 130,00 EUR von der Kaution abgegolten. Davon eingeschlossen sind "versteckte" Mängel die bei dieser Abnahme nicht bemängelt wurden. Die Kaution wird an folgende Bankverbindung ausgezahlt: IBAN usw....

    Unterschrift Mieter und Vermieter

    Nun sind bereits 3 Wochen vergangen und bisher immer noch kein Geld auf dem Konto.

    Hat der Vermieter durch den o.g. Vermerk sein Anrecht verwirkt, die Kaution mind. 6 Monate festzuhalten?

    Die Wohnung wurde direkt am nächsten Tag dem nächsten "Dummen" übergeben.

    Danke für eure Hilfe!

    Das hast Du meines Wissens nicht.

    Letztendlich brauchst Du nur mal in die AGBs zu schauen. Der Mieterverein hat in der Regel einen Haftungsausschluss vereinbart.

    Weiterhin ist es so, dass der Mieterverein nur beratend tätig wird.

    Unser Mieterschutz berät eben nicht nur, sondern geht für dich auch "theoretisch" zum Gericht mit dir.

    Aber ich schau mal in die AGBs.

    Danke!

    Tach zusammen,

    da bin ich wieder.

    Und was soll ich sagen? Das komplette Geld ist auf meinem Konto! Aber nicht durch den tollen Mieterschutzbund - sondern durch einen von mir privat beauftragen Anwalt für Mietrecht.

    Der Mieterschutz lässt mich nun seit mehr als 3 Wochen völlig Ahnungslos, da die Rechtslage ja nun nicht mehr so eindeutig gewesen wäre und eine Klage erstmal geprüft werden muss. Die Kostenübernahme durch den Mieterschutzbund wäre auch nicht mehr sehr wahrscheinlich, da ja alles schwammig wäre.

    Naja...14 Monate war alles eindeutig und nun alles schwammig - schon ein bisschen komisch seitens des Mieterschutzbundes.

    Der Anwalt für Mietrecht hat EIN Schreiben mit fundierten Forderungen und Gesetzesgrundlagen verschickt und schwups kam das Geld innerhalb von einer Woche.

    Wie siehts eigentlich mit meinen Beiträgen an den Mieterschutzbund aus? Getan hat dieser ja nichts - außer dumme Sprüche geklopft und nichts für mich durchgesetzt. Kann ich da was wieder holen?

    Und habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Wegen "Fehl-Beratung" bzw. "Nicht-Tätigkeit"?

    So und nun: Nie wieder ein privater Vermieter! Es soll da draußen vernünftige private Vermieter geben - leider bin ich noch nie an einen solchen geraten.

    Es geht darum, das trotz der Verjährung aufgerechnet werden kann unter bestimmten Umständen. Das muss man halt beachten.

    Außerdem wirst du wahrscheinlich klagen müssen, dein Vermieter hat ja die Kaution.

    Es wird ja geklagt durch den Mieterschutzbund, wenn eine Zahlungsaufforderung und ein Mahnbescheid kein Erfolg hat.

    Das Probleme bei der Verjährung ist halt, das der Anspruch trotzdem noch besteht und das man darauf auch noch verklagt werden kann. Man muss dann halt sagen, das dieser Anspruch verjährt ist, dann muss man nicht leisten. Wenn man nicht sagt, das dieser verjährt ist, dann wird man zur Leistung verurteilt. Lies dazu § 215 BGB, da wird gesagt wann eine Aufrechnung trotz Verjährung möglich ist.

    Mir ist klar, das bei dir über 1 Jahr vergangen ist. Trotzdem würde ich das ungern komplett ausschließen.

    Der VM kann mich ja gerne verklagen. Dann werde ich bzw. der Anwalt die Verjährung geltend machen und somit ist der Fall vom Tisch, korrekt?

    Sollte ich bzw. der Anwalt keine Verjährung geltend machen kann natürlich aufgerechnet werden. Das verstehe ich!

    Befass dich bitte nochmals mit #4.

    Die Verjährungsfristen beantworten deine Fragen.

    Auf welches Datum die Belege datiert wurde ist völlig unerheblich.

    Der Vermieter hat in diesem Zusammenhang den fristgemäßen Zugang zu beweisen.

    #4 habe ich gelesen.

    darkshadow sagt aber dass eine Aufrechnung dennoch eventuell möglich sei, dies versteh ich nicht, denn alles ist bereits verjährt.

    Also warte ich jetzt die Zahlungsaufforderung an den VM ab und dann geht es an den Mahnbescheid/Klage usw.

    Danke für eure Hilfe!

    Die einzige 100% gerichtsfeste Zustellung ist die über einen Gerichtsvollzieher.

    BK-Abrechnung muss man abwarten was der Vermieter behauptet. War auf den Briefumschlag denn ein Poststempel/Briefmarke oder ähnliches? Das wäre ja ein erster Hinweis über die Art der Zustellung. Der Vermieter muss das auch nicht zurückdatiert haben, manchmal geht bei einer Zustellung was schief, aber dafür haftet der Vermieter.

    Etwas mehr Probleme sehe ich da mit den Kosten der Reparaturen. Hier wäre ggfs noch eine Aufrechnung möglich mit der Kaution, wenn sich diese einmal beide aufrechenbar gegenüberstanden. Das ist meistens der Fall. Natürlich müsste der Vermieter trotzdem die Schäden und so weiter beweisen.

    Hallo,

    der Vermieter hat erst reagiert als der Mieterschutzbund ihn Anfang Januar 2018 angeschrieben hat und um Kautionsabrechnung/BK-Abrechnung bis zum 26.01.2018 gebeten hat.

    Daraufhin hin der Vermieter Mitte Januar seine Kautionsabrechnung gemacht und bei dieser Kautionsabrechnung war die BK Abrechnung beigelegt. Diese war eben auf den 30.12.2017 datiert. Davor kam keine Kautions- oder BK-Abrechnung bei mir an.

    Deine Passage mit der Aufrechnung der Reparaturen versteh ich nicht. Mängel müssen doch innerhalb von 6 Monate nach Auszug angezeigt werden, richtig? Diese 6 Monate sind schon lange vorbei. Ich habe nie vom Vermieter eine Mängelliste o.ä. erhalten. Bei der Wohnungsübergabe wurde lediglich ein Mangel aufgenommen (kaputte Tür, die wurde aber von mir im Baumarkt bestellt und der Vermieter hat Sie selbst abgeholt und bezahlt, das Geld sollte ich Ihm geben wenn er sich eben meldet, was bisher nie geschah). Das Übernahmeprotokoll habe ich weder erhalten noch unterschrieben. Also noch nichtmal den Mangel "Tür" anerkannt.

    Hallo,

    ich mein mit nicht mein Bier, dass sich der Mieterschutzbund dann um die Klage usw. kümmert.

    Habe nun auch mit dem Anwalt gesprochen und er sagt, dass die 160 EUR die einzige Forderung ist die noch aufgerechnet werden darf, der Rest nicht.

    Der Vermieter bekommt nun eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist zu Zahlung. Darauf wird eh keine Zahlung kommen und dann gehts an die Klage.

    Zu der BK-Abrechnung und einem "Boten" sagte, das hat vor Gericht keinerlei Bestand, da nicht belegbar. Ich bin gespannt. Mich kostet es nun nichts durch den Mieterschutz.

    Hallo,

    eine Kautionsabrechnung habe ich ja jetzt erhalten. Von der Kaution macht er eben Mängel + BK-Nachzahlung geltend.

    Ich rede später mit dem Anwalt vom Mieterschutzbund - hatte nur mit einem Berater gesprochen, der vielleicht wenig Ahnung hatte. Sollte der Anwalt sagen es wird geklagt, ist es ja nicht mehr mein Bier.

    Abhaken möchte ich die ca. 1000,00 EUR eigentlich nicht. Auch wenn die BK Abrechnung rechtzeitig da gewesen wäre, sind es immer noch ca. 500 EUR die mir zustehen.

    Danke für eure Antworten!

    Hallo,

    nein habe wirklich nichts erhalten. Wenn ich etwas erhalten hätte, wäre die BK Abrechnung direkt zum Mieterschutz gegangen zur Kontrolle und gut ist. Eine Nachzahlung hätte ich sowieso in der Höhe ca. erwartet. Da diese ja zu spät eingegangen ist bei mir, kommt ja nur mir zu gute.

    Diese "Boten-Geschichte" hat ich mir jetzt einfach mal ausgedacht, da ich meinen alten Vermieter kenne und er eine blühende Fantasie besitzt. Ein Zeuge ist ja schnell besorgt - das macht mir nur Sorgen!

    Ersatzansprüche des Vermieters verjähren 6 Monate nach Rückgabe des Mietobjektes. § 548 BGB

    Sollte die BKA 2016 erst in 2018 zugegangen sein, dann sind die Forderungen verjährt. § 556 BGB

    Eine Kautionsabrechnung unterliegt einer Verjährung von 3 Jahren. § 195 BGB

    Danke für deine Antwort.

    Somit sind von mir lediglich noch die Mietrückstände (910 - 750 = 160 EUR) zu zahlen, korrekt?

    Diese darf er natürlich von der Kaution i. H. v. 1200 EUR gerne abziehen.

    Danke erstmal für deine Antwort.

    Ich wollte nur wissen ob die gesetzlichen Grundlagen korrekt verstanden haben und diese mir nicht so auslege, dass ich das "richtige" für mich lese.

    Ja ich weiß, dass es nicht korrekt war die Miete für 11/16+12/16 mit der Kaution aufrechnen zu wollen. Hab es ja in 12/16 auch nicht gemacht.

    Bezüglich der BK-Abrechnung mit dem Datum 30.12.2017: Der Vermieter muss mir doch den Zugang beweisen, korrekt? Reicht es eventuell schon, dass er angibt einfach einen privaten Boten X beauftragt zu haben, dass dieser die Abrechnung bei uns einschmeißt? Also ohne Zustellnachweis von der Post o.ä.? Dazu muss ich sagen, dass der Vermieter und ich nun lediglich ca. 500m auseinander wohnen und ihm unsere Adresse sofort bekannt war. Er hätte rüber kommen können und ich hätte ihm den Erhalt quittiert. Aber dies ist eben nicht geschehen.

    Da im neuen Haus die Briefkästen innerhalb des Hauses liegen, hätte er auch irgendwo schellen müssen um an diese zu kommen. Im Flur lag auch nie etwas von Ihm.

    Hallo zusammen,

    ich habe dieses Forum gewählt, da meine Fragen wohl alle Unterforen behandelt.

    Folgender Sachverhalt:

    in 08/2016 Kündigung zum 31.12.2016

    11/16 keine Miete überwiesen (ich weiß falsch, wollte die Kaution mit der Mieter aufrechnen)

    12/16 Teil-Miete von 11/16 und komplette Miete von 12/16 überwiesen (offener Rückstand noch 450 EUR)

    Auszug aus der Wohnung in 12/2016 (Kündigung zum 31.12.2016)

    Wohnungsübergabe am 23.12.16 (Übergabeprotokoll nicht unterschrieben / nicht vom Vermieter ausgehändigt)

    im ganzen Jahr 2017 passiert nichts

    Anfang 2018 den Mieterschutz beauftragt, Vermieter wird angeschrieben zwecks Nebenkostenabrechnung + Kautionsabrechnung

    Mitte 01/2018 hat der Vermieter geantwortet: BK-Abrechnung 520 EUR Nachzahlung + angebliche Schäden i. H. v. 1300 EUR

    Der Mieterschutzbund druckst jetzt rum, obwohl ich nicht weiß wieso.

    Es ist doch richtig, dass der Vermieter die angeblichen Schäden innerhalb von 6 Monaten nach Auszug, also ab dem 23.12.2016 + 6 Monate, bei mir geltend hätte machen müssen, oder? Somit sind die angeblichen Schäden doch schon vom Tisch, da diese erst mit dem Schreiben Mitte 01/2018 das erste mal schriftlich an mich/Mieterschutzbund gerichtet worden sind?

    Genauso muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung doch bis zum 31.12.2017 erstellen, korrekt? Die Nebenkostenabrechnung hat er natürlich auf den 30.12.2017 datiert. Diese wurde aber erst Mitte Januar nach Aufforderung an den Mieterschutzbund zugestellt. Somit ist die Nachforderung doch auch vom Tisch, da verjährt?!

    Das einzige was er noch von mir fordern könnte wäre der Rückstand der November Miete oder?

    Die Kaltmiete für die Monate 11/2016 + 12/2016 betrugen 910 EUR (455 x 2). Meine gezahlte Miete (die er auch nur auf den Mietrückstand angerechnet hat) beläuft sich auf 750. Somit sind doch lediglich noch 160 EUR Mietrückstände zu zahlen, korrekt? Die Nebenkosten von November und Dezember wurden nach seiner Buchung nicht bezahlt und sind in der Nachforderung enthalten (die nicht mehr geltend gemacht werden kann).

    Somit ergibt sich bei einer gezahlten Kaution i. H. v. 1200 EUR und einer rückständigen Miete 160 EUR = 1040 EUR zurück zuzahlende Kauton?!

    Ich würde gerne mit dem Mieterschutzbund später dies erläutern, da sich bei dieser Summe eine Klage sehr wohl lohnend wird.

    Danke schonmal für eure Antworten.

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