Hallo zusammen,
ich habe dieses Forum gewählt, da meine Fragen wohl alle Unterforen behandelt.
Folgender Sachverhalt:
in 08/2016 Kündigung zum 31.12.2016
11/16 keine Miete überwiesen (ich weiß falsch, wollte die Kaution mit der Mieter aufrechnen)
12/16 Teil-Miete von 11/16 und komplette Miete von 12/16 überwiesen (offener Rückstand noch 450 EUR)
Auszug aus der Wohnung in 12/2016 (Kündigung zum 31.12.2016)
Wohnungsübergabe am 23.12.16 (Übergabeprotokoll nicht unterschrieben / nicht vom Vermieter ausgehändigt)
im ganzen Jahr 2017 passiert nichts
Anfang 2018 den Mieterschutz beauftragt, Vermieter wird angeschrieben zwecks Nebenkostenabrechnung + Kautionsabrechnung
Mitte 01/2018 hat der Vermieter geantwortet: BK-Abrechnung 520 EUR Nachzahlung + angebliche Schäden i. H. v. 1300 EUR
Der Mieterschutzbund druckst jetzt rum, obwohl ich nicht weiß wieso.
Es ist doch richtig, dass der Vermieter die angeblichen Schäden innerhalb von 6 Monaten nach Auszug, also ab dem 23.12.2016 + 6 Monate, bei mir geltend hätte machen müssen, oder? Somit sind die angeblichen Schäden doch schon vom Tisch, da diese erst mit dem Schreiben Mitte 01/2018 das erste mal schriftlich an mich/Mieterschutzbund gerichtet worden sind?
Genauso muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung doch bis zum 31.12.2017 erstellen, korrekt? Die Nebenkostenabrechnung hat er natürlich auf den 30.12.2017 datiert. Diese wurde aber erst Mitte Januar nach Aufforderung an den Mieterschutzbund zugestellt. Somit ist die Nachforderung doch auch vom Tisch, da verjährt?!
Das einzige was er noch von mir fordern könnte wäre der Rückstand der November Miete oder?
Die Kaltmiete für die Monate 11/2016 + 12/2016 betrugen 910 EUR (455 x 2). Meine gezahlte Miete (die er auch nur auf den Mietrückstand angerechnet hat) beläuft sich auf 750. Somit sind doch lediglich noch 160 EUR Mietrückstände zu zahlen, korrekt? Die Nebenkosten von November und Dezember wurden nach seiner Buchung nicht bezahlt und sind in der Nachforderung enthalten (die nicht mehr geltend gemacht werden kann).
Somit ergibt sich bei einer gezahlten Kaution i. H. v. 1200 EUR und einer rückständigen Miete 160 EUR = 1040 EUR zurück zuzahlende Kauton?!
Ich würde gerne mit dem Mieterschutzbund später dies erläutern, da sich bei dieser Summe eine Klage sehr wohl lohnend wird.
Danke schonmal für eure Antworten.