Hallo ![]()
Ich habe eine Wohnung vermietet. Darf ich für diese Wohnung einen Zweitschlüssel besitzen?
Um an die Sat-Anlage des Gebäudes, in dem ich auch selber wohne, zu kommen, muss ich durch eben jenen vermieteten Wohnbereich gehen.
Ebenso kann es vorkommen, dass ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen muss, sofern der Mieter nicht anzutreffen ist.
Sollte ich keinen Zweitschlüssel haben dürfen und z.B. eine Vollmacht benötigen, bitte ich Sie, mir eine Vorlage für diese zu geben.
Vielen Dank schonmal für Ihre Zeit und Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Herr T.