Hallo forum,
mir und meiner ehemaligen lebensgefährtin wurde ein gemeinsamer mietvertrag ordentlich mit 3 monaten frist gekündigt,
mir kommt die kündigung sehr gelegen, weil ich dann nur noch 3 mieten bezahlen muss
meine ex möchte nun gegen die kündigung angehen und ist der meinung,das sie dafür nicht meine unterschrift benötigt.
ich bin der meinung,da wir nur gemeinsam kündigen oder gekündigt werden können, ist auch eine anfechtung dieser
kündigung nur gemeinsam möglich.
hab ich da recht?