Beiträge von nadasurfer

    Das sieht nicht gut aus für dich.

    Zwar hast du Recht, das ihr nur gemeinsam kündigen könnt oder gekündigt werden könnt, wenn ihr beide Vertragspartei seid, das ist ja vorliegen. Aber es ergibt sich für dich ein anderes Problem.

    Erstmal kann man eine fremde Willenserklärung nicht anfechten. Die Kündigung ist entweder wirksam oder unwirksam. Es braucht kein zutun von euch, damit eine Kündigung unwirksam ist. Wenn man dann trotzdem auszieht kann man das als Aufhebungsvertrag werten, wenn man halt eh ausziehen möchte. Aber das ist ja wieder ein Vertrag und muss von euch beiden vereinbart werden. Also wenn nur du ausziehst bleibst du Vertragspartei.

    Du musst wohl oder übel eine einvernehmliche Lösung suchen oder deine Exfreundin auf ihre Kündigungszustimmung verklagen.

    Sollte die Kündigung wirksam sein, kann man eh nicht viel machen, außer dem Widerspruch verfassen wegen einem Härtefall, möchte das deine Ex-Freundin?

    erstmal danke für die antwort.

    das habe ich verstanden,das ich nicht einseitig kündigen kann und auch für die gesamtmiete haftbar gemacht werden kann.

    einvernehmlich wird da wohl nichts gehen,ich möchte nur nicht ewig miete zahlen , obwohl ich da schon nicht mehr wohne.

    aber dann bin ich ja beruhigt,die kündigung scheint mir wirksam zu sein und somit mache ich da auch nichts weiter

    Hallo forum,

    mir und meiner ehemaligen lebensgefährtin wurde ein gemeinsamer mietvertrag ordentlich mit 3 monaten frist gekündigt,


    mir kommt die kündigung sehr gelegen, weil ich dann nur noch 3 mieten bezahlen muss

    meine ex möchte nun gegen die kündigung angehen und ist der meinung,das sie dafür nicht meine unterschrift benötigt.

    ich bin der meinung,da wir nur gemeinsam kündigen oder gekündigt werden können, ist auch eine anfechtung dieser

    kündigung nur gemeinsam möglich.

    hab ich da recht?

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