lärmbelästigung

  • Hallo

    Ich habe folgendes Problem mit dem Mieter über uns. Der Mieter ist vor ca. 1 Jahr bei uns eingezogen. Die ersten 2/3 Monate war noch alles ruhig und dann ging es los mit Lauter Musik, ständigen Besuchen (die die Eingangstür immer zuknallen, sodas die Tür im Minutentakt knallt) und lauten Geschreie bis in die Nacht hinein. Polzei war gewegen öfter hier. Haben dann die Hausverwaltung informiert. Diese hat uns gesagt, das er bis zum Jahresende aus der Wohnung muss. Dies war aber nicht der Fall. Dann hieß es er hat eine Abmahnung bekommen und sobald es nochmals passiert wird im Fristlos gekündigt. Dann war es auch 2/3 Wochen ruhig. Inzwischen hat der Lärm wieder angefangen. Die Hausverwaltung hat uns versichert, das er jetzt entgültig zum 28.02. aus der Wohnung sein muss. Wir haben daraufhin gesagt, das falls er wieder nicht raus sein sollte, das wir Mietminderung machen. Nun meine Frage wieviel darf ich die Miete mindern? Könnten wir auch fristlos Kündigen falls wir eine andere Wohnung finden würden.?

    Vielen Dank im Vorraus
    Barrios

  • Mietminderung ja, aber nur wenn Sie danach im Streitfall beweisen können, dass Sie den Vermieter beweisbar auf die Lärmbelästigung hingewiesen haben. Telefonate sind nicht beweiskräftig.

    Über die Höhe der Mietminderung kann und darf ein Forum keine Prozentzahlen nennen. Das ist den Anwälten und Mietervereinen überlassen.

    Für eine fristlose Kündigung Ihrerseits wird es aber meiner Meinung nicht reichen.

    In diesem Lexikon können Sie sich in Bezug auf Mietminderung und Kündigung schlau lesen: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Hallo Barrios,

    "...mit Lauter Musik, ständigen Besuchen (die die Eingangstür immer zuknallen, sodas die Tür im Minutentakt knallt) und lauten Geschreie bis in die Nacht hinein. Polzei war gewegen öfter hier."
    Mir ist bekannt, dass die Polizei bspw. in MG beim dritten Besuch die Musike mitnimmt.

    "Die Hausverwaltung hat uns versichert, das er jetzt entgültig zum 28.02. aus der Wohnung sein muss."
    Das ist mglw. Wunschdenken. Falls der Zeitgenosse die fristlose Kündigung bekommen haben sollte und nicht freiwillig auszieht, müsste er herausgeklagt werden. Das kann bis zu einem Jahr dauern...

    "Wir haben daraufhin gesagt, das falls er wieder nicht raus sein sollte, das wir Mietminderung machen. Nun meine Frage wieviel darf ich die Miete mindern?"
    Bevor Du Dich mit dem Gedanken befasst (die HV kann ja auch schliesslich nicht zaubern), sollteste sie schriftlich nachweislich auffordern, für zeitnahe Abhilfe zu sorgen. Sollte es nichts nützen, würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

  • Hallo Barrios,

    "...mit Lauter Musik, ständigen Besuchen (die die Eingangstür immer zuknallen, sodas die Tür im Minutentakt knallt) und lauten Geschreie bis in die Nacht hinein. Polzei war gewegen öfter hier."
    Mir ist bekannt, dass die Polizei bspw. in MG beim dritten Besuch die Musike mitnimmt.

    "Die Hausverwaltung hat uns versichert, das er jetzt entgültig zum 28.02. aus der Wohnung sein muss."
    Das ist mglw. Wunschdenken. Falls der Zeitgenosse die fristlose Kündigung bekommen haben sollte und nicht freiwillig auszieht, müsste er herausgeklagt werden. Das kann bis zu einem Jahr dauern...

    "Wir haben daraufhin gesagt, das falls er wieder nicht raus sein sollte, das wir Mietminderung machen. Nun meine Frage wieviel darf ich die Miete mindern?"
    Bevor Du Dich mit dem Gedanken befasst (die HV kann ja auch schliesslich nicht zaubern), sollteste sie schriftlich nachweislich auffordern, für zeitnahe Abhilfe zu sorgen. Sollte es nichts nützen, würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    Hallo,

    Das ist mir klar das die HV nicht zaubern kann, aber das problem ist schon seit gut 1 jahr bekannt.

  • Hmm das alte Thema Lärmbeleästigung.

    Ich gebe zu bedenken, dass gerade für Vermieter und Hausverwaltungen der Nachweis des Verstosses bei Lärmbelästigungen nocht so ohne weiteres zu führen ist. Der lärmende Mieter wird dies erfahrungsgemäß bestreiten, so dass dann Aussage gegen Aussage steht. Da spielt es auch keine Rolle, dass Problem dem Vermieter bzw. der Vewaltung schon seit längerem bekannt ist.

    Um eine Kündigung (welcher Art auch immer) muss dem Störenfried ein Verstoss gegen den Mietvertrag nachgewiesen werden. Und dieser Nachweis ist nocht so einfach zu führen. Denn aufgrund des Datenschutzes wird die Polizei dem Vermieter selbst auf Anfrage ohne weiteres keine Auskünfte über getätigte Einsätze übermitteln.

    Schon deshalb sind Aussagen wie:

    Zitat

    Das ist mir klar das die HV nicht zaubern kann, aber das problem ist schon seit gut 1 jahr bekannt

    immer schwer zu werten. Ohne Unterstützung des bzw. der durch Lärm geschädigten Mieter wird es schwierig, das Mietverhältnis mit einem Störenfried zu beenden. Und diese Unterstützung besteht in der Regel in der Fertigung von sogenannten Lärmprotokollen.

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