Beiträge von Barrios

    Hallo Barrios,

    "das im PVC-Bodenbelag gebrauchsspuren wie dellen(wo die schränke standen) zu sehen sind."
    Halte ich für nicht vermeidbare Spuren bei bestimmungsgemässer Nutzung der Mietsache, also Vermietersache.

    "Auch an den Türen blättert teilweise etwas ab. Kann der Mieter bei Wohnungsübergabe verlangen, das ..."
    Der VERmieter kann evtl. die Instandsetzung der Tür verlangen, wenn sie nicht erkennbar so schlecht ist, dass die Abplatzungen zwangsläufig kommen mussten. Hast Du Reste aufbewahrt?

    aufbewahrt haben wir nichts davon, das ist nach und nach abgegangen. ist aber an jeder tür so das etwas abgeblättert ist. wie gesagt wohnten da ca 8 jahre drin.

    Hallo
    Ich ziehe nach 8 1/2 Jahren aus meiner Mietwohnung(seit Entstehung vor 30 Jahren nicht mehr modanisiert) aus. Nun hab ich gesehen, das im PVC-Bodenbelag gebrauchsspuren wie dellen(wo die schränke standen) zu sehen sind. Auch an den Türen blättert teilweise etwas ab.(siehe Bild) Kann der Mieter bei Wohnungsübergabe verlangen, das ich einen neuen Boden und Türen bezahlen bzw. austauschen muss?
    Als wir damals eingezogen sind, haben wir auch nach kurzer Zeit die undichten Fenster bemängelt. Erst nach 5 Jahren und Mietminderung von 1 Jahr hat der Vermieter diese ausgetauscht und daraufhin die Miete erhöht. Wir haben nur Angst das er die Kaution einbehält.
    Grüße
    barrios

    Hallo Barrios,

    "...mit Lauter Musik, ständigen Besuchen (die die Eingangstür immer zuknallen, sodas die Tür im Minutentakt knallt) und lauten Geschreie bis in die Nacht hinein. Polzei war gewegen öfter hier."
    Mir ist bekannt, dass die Polizei bspw. in MG beim dritten Besuch die Musike mitnimmt.

    "Die Hausverwaltung hat uns versichert, das er jetzt entgültig zum 28.02. aus der Wohnung sein muss."
    Das ist mglw. Wunschdenken. Falls der Zeitgenosse die fristlose Kündigung bekommen haben sollte und nicht freiwillig auszieht, müsste er herausgeklagt werden. Das kann bis zu einem Jahr dauern...

    "Wir haben daraufhin gesagt, das falls er wieder nicht raus sein sollte, das wir Mietminderung machen. Nun meine Frage wieviel darf ich die Miete mindern?"
    Bevor Du Dich mit dem Gedanken befasst (die HV kann ja auch schliesslich nicht zaubern), sollteste sie schriftlich nachweislich auffordern, für zeitnahe Abhilfe zu sorgen. Sollte es nichts nützen, würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    Hallo,

    Das ist mir klar das die HV nicht zaubern kann, aber das problem ist schon seit gut 1 jahr bekannt.

    Hallo

    Ich habe folgendes Problem mit dem Mieter über uns. Der Mieter ist vor ca. 1 Jahr bei uns eingezogen. Die ersten 2/3 Monate war noch alles ruhig und dann ging es los mit Lauter Musik, ständigen Besuchen (die die Eingangstür immer zuknallen, sodas die Tür im Minutentakt knallt) und lauten Geschreie bis in die Nacht hinein. Polzei war gewegen öfter hier. Haben dann die Hausverwaltung informiert. Diese hat uns gesagt, das er bis zum Jahresende aus der Wohnung muss. Dies war aber nicht der Fall. Dann hieß es er hat eine Abmahnung bekommen und sobald es nochmals passiert wird im Fristlos gekündigt. Dann war es auch 2/3 Wochen ruhig. Inzwischen hat der Lärm wieder angefangen. Die Hausverwaltung hat uns versichert, das er jetzt entgültig zum 28.02. aus der Wohnung sein muss. Wir haben daraufhin gesagt, das falls er wieder nicht raus sein sollte, das wir Mietminderung machen. Nun meine Frage wieviel darf ich die Miete mindern? Könnten wir auch fristlos Kündigen falls wir eine andere Wohnung finden würden.?

    Vielen Dank im Vorraus
    Barrios

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