Hallo Barrios,
"das im PVC-Bodenbelag gebrauchsspuren wie dellen(wo die schränke standen) zu sehen sind."
Halte ich für nicht vermeidbare Spuren bei bestimmungsgemässer Nutzung der Mietsache, also Vermietersache.
"Auch an den Türen blättert teilweise etwas ab. Kann der Mieter bei Wohnungsübergabe verlangen, das ..."
Der VERmieter kann evtl. die Instandsetzung der Tür verlangen, wenn sie nicht erkennbar so schlecht ist, dass die Abplatzungen zwangsläufig kommen mussten. Hast Du Reste aufbewahrt?
aufbewahrt haben wir nichts davon, das ist nach und nach abgegangen. ist aber an jeder tür so das etwas abgeblättert ist. wie gesagt wohnten da ca 8 jahre drin.
Kann der Mieter bei Wohnungsübergabe verlangen, das ich einen neuen Boden und Türen bezahlen bzw. austauschen muss?