Mieterhöhung zu hoch?

  • Hallo zusammen,

    ich schreibe für meine Eltern und das Thema ist auch schon beim Mieterbund, aber ich würde gerne einfach mal eure Meinung hören. Der Ablauf kurz in Stichworten:

    -wohnhaft seit gut 50 Jahren in der gleichen Wohnung

    -Eltern als Hausmeister tätig mit einem Mietnachnlass von 30 DM (aus 1986)

    -unveränderte Miete seit Jahren (248,-€ plus NK)

    -Vermieterwechsel in 2016

    - Übernahme des kompletten Mietvertrages ohne Änderung

    - frühzeitige Kündigung meiner Eltern der Hausmeistertätigkeit zum 30.11.17 auf Grund des Alters

    - Mieterhöhung zum 1.1.18 , ausgesprochen am 27.12.17 auf knapp 470,-€ plus NK (Anpassung an Mietspiegel)

    - Vater zahlt irrtümlicherweise und unwissend über die Rechtslage (alter Beamter, sehr korrekt) zum 1.1.18 die geforderte Summe

    - Mieterbund legt am 3.1.18 sofort Einspruch ein und sagt: Mieterhöhung zum 1.3.18 erst möglich, allerdings nur auf 248,-€ +15,-€ (Hausmeistertätigkeit) x 1,2 = 315,60€ + NK

    - Verrechnung der Februarmiete mit den zuviel gezahlten aus Januar

    - Vermieter droht mit Mahnbescheid, wenn nicht gezahlt wird (er kannte da aber scheinbar noch nicht die 15,-€, die nun im zweiten Brief des Mieterbundes beigefügt worden ist).

    Seht ihr es genauso , wie der Mieterbund, dass nur 315,60€ zu zahlen sind? Über ein urze Einschätzung wäre ich sehr dankbar, da sich meine Eltern echt Sorgen machen.

    Danke für ein Feedback.

  • Vielen Dank schonmal. Meine Eltern sind knapp an die 80 und das hilft bestimmt. Ich hoffe nur, dass die Zahlung der vollen verlangten Miete zum 1.1.18 keine stillschweigende Zustimmung war. Ich konnte meinen Vater leider nicht bremsen. Ich habe es zu spät erfahren.

  • Das mit der Überweisung ist schwierig. Einige Gerichte reicht eine Überweisung andere Gerichte erfordern zwei Überweisungen.

    Also unbedingt darauf achten, dass im Februar nicht auch die erhöhte Miete überwiesen wird oder nur mit Vorbehalt.

    Den Rest entscheidet der Richter.

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