Hallo.
Es geht um die Betriebskostenabrechnung 2016, zugestellt am 17.11.2017.
Zunächst die Eckdaten:
Einzug 19.02.2016, Mietzahlung ab 01.03.2016
Mischnutzung 77% qm Gewerbe und 23% qm Privat (3 Etagen/10 Mieter)
Die Grundsteuer wird aufgeteilt, alle anderen Betriebskosten werden nach qm abgerechnet.
Dem Mieter per Direktkosten als umlagefähige Instandsetzung belastet:
Am 21.03.2016 wird eine Waschmaschine geliefert und an den separaten Ablauf angeschlossen. Nach 2 Waschgängen ist das Rohr verstopft. Der Vermieter beauftragt eine ca. 85 KM entfernt ansässige Firma und stellt dem Mieter die Kosten hierfür (über 200,00 € inkl. 80,00 € Fahrtkosten) mit der Nebenkostenabrechnung 2016 in Rechnung. Der Mieter bittet den Vermieter um Auskunft, wie er die Rohrverstopfung verursacht haben soll. Der Vermieter erklärt, dass er mit Schlüsselübergabe eine funktionstüchtige Wohnung übergeben hat und somit der Mieter für die Kosten der Rohrreinigung aufzukommen hat.
Weitere relevante Positionen aus der Betriebskostenabrechnung:
1.Der gewerbliche Bereich wird durch den Hauswart 6 x die Woche geputzt, der Hausflur 1 x die Woche und die Gesamtkosten betragen 7.200,00 €.
2.Der gewerbliche Bereich (Passage) wird täglich ab/bis Dämmerung beleuchtet, das Hausflurlicht geht auf Tastendruck, das Etagenlicht per Bewegungsmelder, es gibt keinen Keller und die Gesamtkosten für den Allgemeinstrom betragen 4.800,00 €.
3.Für den Hauswart werden 16.300,00 € berechnet, für die Pflege der Außenanlagen werden 2.300,00 € und für den Winterdienst 2.300,00 €. Inkl der Hausreinigung (siehe Punkt 1) kostet der Hauswart 28.100,00 € im Jahr!
4.Die Wasseruhren wurden nicht abgelesen, es wurde einfach nach qm abgerechnet.
5.Es wurde eine falsche Heizkostenabrechnung belastet. Vermutlich hat der Mieter A. die Abrechnung des Mieters B. erhalten, dieser die Abrechnung des Mieters C. und dieser die Abrechnung von Mieter A. Ein ähnliches Problem gab es bereits bei der Stromversorgung, bei A. wurde die Stromzufuhr unterbrochen weil D. den Strom nicht bezahlt hat und die Zähler bei Einzug vom Vermieter falsch zugewiesen wurden.
Der Vermieter verweigerte die Auszahlung des Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung 2016, da der Mieter die Abrechnung nicht akzeptierte. Zum 01.01.2018 (Korrekturen zu Lasten des Mieters waren nicht mehr möglich – oder irre ich mich?) hat der Mieter das Guthaben von der Januarmiete abgezogen.
Seit Mitte Dezember 2017 wird auf Bekanntgabe der Kosten für Überlassung von Kopien der Rechnungen der Betriebskostenabrechnung gewartet (Mieter ist bewegungseingeschränkt). Auf Erinnerungen reagiert die Hausverwaltung nicht und der Vermieter möchte „nicht mehr behelligt“ werden. Logischerweise kann die Abrechnung ohne die Rechnungen nicht geprüft werden.
Fragen:
Muss ich die Kosten für die Rohrreinigung akzeptieren?
Hat bei der Abrechnung nicht der Vorwegabzug für den gewerblichen Bereich zu erfolgen?Habe ich durch den Abzug des Guthabens die Betriebskostenabrechnung konkludent akzeptiert?
Kann ich die Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten ab dem 01.02.2018 einstellen, bis mir die Kopien der Rechnungen vorliegen?
Viele Grüße,
Gabi