Betrieskostenabrechnung nach dem Stichtag 31.12. eingetroffen

  • Hallo,

    der Ex-Vermieter hat angeblich kurz vor Weihnachten die Betriebskostenabrechnung (BKA) für das vergangene Jahr per Post an die neue Adresse des Mieters geschickt.

    Diese ist bis zum Stichtag 31.12. nicht angekommen. Auf Nachfrage ( nach dem 31.12.) wurde gesagt, dass diese kurz vor Weihnachten per Post an die neue Adresse geschickt wurde. Die Adresse wurde auch richtig übermittelt und es sind auch schon andere Briefe an diese angekommen.

    Die BKA wurde darauf nach dem 31.12. per Mail zugeschickt. Auf diese Mail bzw. BKA wurde Widerspruch eingelegt, da diese nach dem Stichtag 31.12. eingegangen ist. Da der Mieter noch ein Guthaben (anteilige Einhaltung der Kaution als Sicherheitsleistung für die BKA) beim Ex-Vermieter hat, sollen diese von dem gekürzt an den Mieter überwiesen werden, da Nachzahlungen aus der BKA hervorgehen würden. Der Mieter verlangt aber die volle Höhe der Sicherheitsleistung, da die BKA erst nach dem 31.12. eingegangen ist.

    Der Ex-Vermieter meint aber, dass er nachweislich diese kurz vor Weihnachten per Post abgeschickt hätte. Einen Nachweis, dass diese bei dem Mieter bis zum 31.12 eingegangen sind, gibt es nicht, da diese nicht per Einschreiben sondern als normalen Brief versendet werden.

    Da der Ex-Vermieter in seiner Mail nach dem 31.12. bestätigt, dass diese angeblich vor Weihnachten abgeschickt wurde, kommt der Fall, dass eine BKA nach dem Stichtag 31.12. gültig ist, nicht zu tragen, wenn dieser nachweislich keine Schuld dazu hat ( Rechnungen von einer dritten Partei sind verspätet eingetroffen).

    Es gibt somit nur 2 Möglichkeiten, das mit kurz vor Weihnachten stimmt nicht, oder der Brief ging auf dem Weg zum Mieter verloren. In beiden Fällen ist dies aber nicht die Schuld des Mieters, sondern des Ex-Vermieter und somit ist die BKA ungültig und der Mieter hat Anspruch auf die volle Sicherheitsleistung ohne Abzug.

    Kann man dies so zusammenfassen oder gibt es hier noch einen Denkfehler?

    Ex-Vermieter weigert sich und der Mieter muss es wohl über einen Anwalt regeln lassen. Mieter hat eine Rechtsschutz und für Mietangelegenheiten ohne SB.

    DANKE :)

  • Nicht die BKA ist ungültig, sondern der Vermieter hätte kein Recht eine Nachzahlung zu fordern. Es sei denn, er hätte die Verspätung nicht zu vertreten. Siehe auch § 556 Abs.3 BGB.

    Ja, es ist richtig, dass der Vermieter den fristgemäßen Zugang beim Mieter nachweisen müsste. Beteuerungen über das Absendedatum helfen hier überhaupt nicht.

  • Hallo Volker,

    kann der Mieter beim Ex-Vermieter einen Nachweis anfordern für den fristgemäßen Zugang? Obwohl es diesen nicht geben kann da diese nicht eingegangen ist noch die BKA per Einschreiben verschickt wurde/wird. Diese wurde davor immer als normalen Brief verschickt.

  • kann der Mieter beim Ex-Vermieter einen Nachweis anfordern für den fristgemäßen Zugang?

    Wie sollte das denn möglich sein?

    Nochmal: Der Vermieter ist für den fristgerechten Zugang beim Mieter verantwortlich. Er muss diesen Zugang beweisen können.

  • Eben es ist nicht möglich...

    Der Ex-Vermieter wird nur weiterhin auf seine Nachzahlung bestehen auch wenn diese nicht fristgerecht eingegangen ist.

    Wird also auf einen Anwalt hinaus laufen wenn der Ex-Vermieter weiterhin darauf besteht.

  • Der Ex-Vermieter meint aber, dass er nachweislich diese kurz vor Weihnachten per Post abgeschickt hätte. Einen Nachweis, dass diese bei dem Mieter bis zum 31.12 eingegangen sind, gibt es nicht, da diese nicht per Einschreiben sondern als normalen Brief versendet werden.

    Ein normal verschickter Brief kann verloren gehen. Diese NKA gilt als nicht zugestellt, wenn sie beim Mieter nicht angekommen ist.

    Hier ist unklar, ob dieser Brief nun nachweislich -wie erwähnt- zugestellt wurde, oder vom M nur angenommen wird, dass der Brief-

    wie jedes Jahr sonst- als normaler Brief geschickt wurde.

    Den Beweis der Zustellung hat der VM zu bringen.

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