Hilfe bei Nebenkosten

  • Ich wohne mit meiner Frau seid 01.03.2008 in einer Mitwohnung. Vor ca. 2 Wochen habe ich unseren Vermieter darauf angesprochen, das wir noch keine Nebenkostenabrechnug bekommen haben. 1 Woche später hatten wir dann eine Kopie der gesamten Verwaltungsabrechnung im Briefkasten. Mir ist bekannt das wir nicht alle Kosten, wie zb Rücklagen und Verwaltergebühren bezahlen müssen. Ich füge hier an meinem Text 2 Anlagen an. Das eine ist die Abrechnungszusammenfassung das andere ein Auszug meines Mietvertrages. Könnte mir bitte jemand sagen ob ich die Fußnoden der einzelenen Posten richtig verteilt habe.
    Und noch eine Frage, wie hoch kann die Grundsteuer für eine 85,5 m² Wohnung in einem 9 stöckigen Haus in Heilbronn sein?

    lg chevy1982


  • Und noch eine Frage, wie hoch kann die Grundsteuer für eine 85,5 m² Wohnung in einem 9 stöckigen Haus in Heilbronn sein?

    Keine Ahnung, weil zu viele Faktoren diese Steuer bestimmen. Aber Ihr Vermieter muss Ihnen auf Anforderung den Steuerbescheid der Stadt vorlegen.

    lg chevy1982

    Bitte legen Sie die Abrechnung einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor. Hier fehlen die Zeiträume für diese Abrechnung.

    Und, Abrechnungen für Betriebskosten müssen 1x jährlich abgerechnet werden. Der Abrechnungszeitraum muss dabei 12 Monate betragen. Das kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein. Wenn dann der Abrechnungszeitraum beendet ist hat der Vermieter ein Jahr Zeit, Ihnen die Rechnung zu geben. In Ihrem Fall nehme ich sehr schwer an, dass die Zeiträume 2008 und 2009 bereits verjährt sind.

    Aufgrund dieser verspäteten Rechnungsstellung müssen Sie unbedingt professionellen Rat in Anspruch nehmen. Vorab sollten Sie aber schon mal in diesem Lexikon stöbern:

    Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (19. Februar 2011 um 17:47)

  • Danke für ihre Hilfe,
    das war die Abrechnung für das Jahr 2009 (01.01.-31.12). Für das Jahr 2008 hat er mir erst gar nichts gegeben. Also so wie ich das errechnet habe müßte ich ja eine ganze Menge zurück bekommen. Ich habe dazu auch mal etwas gegooglet und habe herausgefunden das ich keine Nachzahlungen mehr für 2008/9 zahlen müßte. Aber andersherum müßte ich auch jetzt noch für dies Zeit Rückzahlungen bekommen, da es sich um andere Verjährungsfristen handelt.

    lg chevy1982

  • Hallo chevy1982,

    da Ihr bis zum 31.12.2010 noch keine Nebenkostenabrechnugen bekommen habt, könnt Ihr m.E. alle bis 31.12.2009 geleisteten Zahlungen, also 230€ x 22 (Monate) = 5060€, zurück verlangen.
    Gratuliere, das reicht dann wohl für einen neueren Chevy...:p;):D:)

    Dies ist ernsthaft meine Meinung. Den Besuch eines Mietervereins empfehle auch ich.

  • Hallo Berny,

    Ich glaube das ist wirklich so, wenn man keine Nebenkostenabrechnung bekommt. Aber wenn ich das zurück bekommme was ich zuviel gezahlt habe (für 2009 ca 870€ - Grundsteuer) und die Überschüsse für 2008 + 2010 dann bin ich schon glücklich und zufrieden. Immerhin habe ich die tatsächlich angefallen Nebenkosten auch verbraucht (will nur das wieder was mir gehört). Ich werde dann morgen gleich zum Mieterschutzbund gehen und die dann den Schriftkram erledigen lassen.
    :D:D:D Der chevy ist ja erst Bj. 12.2008. 1982 ist mein Bj.:D:D:D

    vielen dank euch allen es ist schön wenn man ein Problem hat und sich Tipps und Vorschläge holen kann.

    lg chevy1982

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