mal wieder Mieterhöhung

  • Mal wieder das alte leidige Thema der Mieterhöhung. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Man darf in Hamburg ja nur 15% in 3 Jahren erhöhen.

    Ich habe am 01.03.2016 eine Erhöhung bekommen. Davor habe ich kalt 340,26 gezahlt. Es gab eine Erhöhung um 32,84 auf ings. dann 373,10.

    Nun wurde der neue Mietspiegel veröffentlicht und ich soll wieder eine Erhöhung um 16,40 erhalten ab dem 01.03.2018.

    Rechne ich richtig? 16,40+32,84 = 49,24 Also sind das 14,5% Erhöhung zu 340,26. Somit rechtens?

    Ich habe gelesen, dass alle Mietparteien eine Erhöhung bekommen müssen damit es rechtens ist?

    Danke für eure Zeit und Hilfe :)

  • Ich habe gelesen, dass alle Mietparteien eine Erhöhung bekommen müssen damit es rechtens ist?

    Wo gelesen? Das stimmt nämlich nicht, da Mieten von Anfang an individuell gestaltet sind, sind auch deren Erhöhungen nicht gleichmäßig. Da die Miete deiner Wohnung 15 Monate nicht angehoben wurde, ist eine Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt okay. Du solltest natürlich prüfen, ob die Einordnung in den Mietspiegel korrekt ist.

    Mehr dazu hier:

    https://www.mieterverein-hamburg.de/de/tipps-ratge…8YaAoxIEALw_wcB

  • Rechne ich richtig? 16,40+32,84 = 49,24 Also sind das 14,5% Erhöhung zu 340,26. Somit rechtens?

    Ich habe gelesen, dass alle Mietparteien eine Erhöhung bekommen müssen damit es rechtens ist?

    Danke für eure Zeit und Hilfe :)

    Hallo,

    richtig, 14,5% sind weniger als 15%.

    Das andere ist nicht richtig, nicht einmal annähernd. Dein Vermieter könnte nur bei dri eine Erhöhung fordern und bei den anderen die Miete senken.

    Gruß

    H H

  • Ich habe als Antwort auf eine Email in der ich nach Reparatur meiner Sprechanlage und meiner Badewanne gefragt habe, diese Mieterhöhung bekommen

    Wenn die Bedingungen für die Mieterhöhung gegeben sind wird der VM diese auch durchführen. Mag sein nach dem Motto:" Wie du mir so ich dir".

  • Ich habe als Antwort auf eine Email in der ich nach Reparatur meiner Sprechanlage und meiner Badewanne gefragt habe, diese Mieterhöhung bekommen.

    Da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, sollte man eine Mietminderung in's Auge fassen. Dabei ist der § 536 BGB zu beachten.

    Möglich wäre auch die "Selbstvornahme" nach § 536a BGB. Hier wäre dem VM ein Termin zu setzen und bei bei nicht Beachtung könnte der Mieter die Reparaturen in Auftrag geben und mit der Mietzahlung verrechnen.

    Besser wäre hier sich die genauen Infos von einer Mieterberatung oder einem Fachanwalt zu holen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!