Renovierungskostenanteil abhängig von der Mietdauer

  • Hallo,


    Ich möchte aus meiner Wohnung ausziehen, sie ist besenrein gesäubert und die Wände sind weiss, allerdings an einigen Stellen sehr leicht verschmutzt.

    Die Arbeitsplatte in der Küche hat mit der Zeit Risse bekommen, ansonsten ist alles in tadellosem Zustand.

    Ich habe einen frei vereinbarten Mietvertragszusatz in meinem Mietvertrag indem folgendes steht:

    Abhängig von der Mietdauer zahlen Sie anteilig pauschal nach Auszug einen Renovierungskostenanteil wie folgt:

    Mietdauer: bis 6 Monate: Summe X , bis 24 Monate: Summe Y , ab 24 Monate: Summe Z

    Die vorstehenden Kosten werden nach ihrem Auszug mit der Kaution verrechnet, sofern keine andere einvernehmliche Regelung getroffen wird,

    oder der Mieter das Appartment handwerks- und fachgerecht renoviert übergibt.

    Ist der von mir oben beschriebene Wohnungszustand "handwerks- und fachgerecht renoviert" ? hat diese Klausel überhaupt Gültigkeit?

  • Ist der von mir oben beschriebene Wohnungszustand "handwerks- und fachgerecht renoviert" ? hat diese Klausel überhaupt Gültigkeit?

    Diese Klausel sieht nach Abgeltungsklausel aus und ist i.d.R. seit 2015 ungültig. Ist diese Regelung allerdings eine gültige Individualvereinbarung sähe es anders aus.

  • Wie ist denn eine gültige Individualvereinbarung definiert?

    Zusätzlich dazu steht im Mietvertrag: "Sofern Wände mehr als durch normale Verbrauch verschmutzt oder beschädigt werden, sind sie auf Kosten des Mieters nach Auszug neu zu streichen. Diese Regelung gilt unabhängig von einer gegenbenenfalls abgeschlossenen Sondervereinbarung."

    Was bedeutet das für mich? Müsste ich noch einmal streichen weil hier und da hellgraue Flecken von Flächen die angefasst worden sind zu erkennen sind?

    Ich lese auf vielen Internetseiten, dass eine Renovierung nicht nötig ist wenn eine Klausel ungültig ist. Stimmt das so?

  • Wie ist denn eine gültige Individualvereinbarung definiert?

    Wie die Bezeichnung schon lautet: Individuell zwischen den Vertragsparteien wurde eine Sache ausgehandelt, wobei beide Partner ihre Meinung äußern können/sollen. Ein vorgefertigtes Schreiben, welches dem Mieter zur Unterschrift vorgelegt wird, ist keine gültige Individualvereinbarung. Daran muss man sich nicht halten, weil ungültig.

    Zusätzlich dazu steht im Mietvertrag: "Sofern Wände mehr als durch normale Verbrauch verschmutzt oder beschädigt werden, sind sie auf Kosten des Mieters nach Auszug neu zu streichen. Diese Regelung gilt unabhängig von einer gegenbenenfalls abgeschlossenen Sondervereinbarung

    Fasse es so auf wie es geschrieben ist; ....mehr als durch normalen Verbrauch verschmutzt oder beschädigt...

    Hier müsste vom Mieter nachgearbeitet werden, sollte durch verschmutzte und beschädigte Wände nicht weiter vermietet werden können; aber verschmutzt und beschädigt ist relativ. Dem einen fällt kein Schaden auf, dem anderen umso mehr.

    Persönlich neige ich immer für eine einvernehmliche Regelung. Kommt es vor Gericht verlieren überwiegend beide Parteien, die einen mehr finanziell, die anderen gesundheitlich. Ein paar Kröten mehr oder weniger im Geldbeutel vergisst man schneller als ramponierte Gesundheit. In diesem Sinne alles Gute.

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