Beiträge von SLM

    Wie ist denn eine gültige Individualvereinbarung definiert?

    Zusätzlich dazu steht im Mietvertrag: "Sofern Wände mehr als durch normale Verbrauch verschmutzt oder beschädigt werden, sind sie auf Kosten des Mieters nach Auszug neu zu streichen. Diese Regelung gilt unabhängig von einer gegenbenenfalls abgeschlossenen Sondervereinbarung."

    Was bedeutet das für mich? Müsste ich noch einmal streichen weil hier und da hellgraue Flecken von Flächen die angefasst worden sind zu erkennen sind?

    Ich lese auf vielen Internetseiten, dass eine Renovierung nicht nötig ist wenn eine Klausel ungültig ist. Stimmt das so?

    Hallo,


    Ich möchte aus meiner Wohnung ausziehen, sie ist besenrein gesäubert und die Wände sind weiss, allerdings an einigen Stellen sehr leicht verschmutzt.

    Die Arbeitsplatte in der Küche hat mit der Zeit Risse bekommen, ansonsten ist alles in tadellosem Zustand.

    Ich habe einen frei vereinbarten Mietvertragszusatz in meinem Mietvertrag indem folgendes steht:

    Abhängig von der Mietdauer zahlen Sie anteilig pauschal nach Auszug einen Renovierungskostenanteil wie folgt:

    Mietdauer: bis 6 Monate: Summe X , bis 24 Monate: Summe Y , ab 24 Monate: Summe Z

    Die vorstehenden Kosten werden nach ihrem Auszug mit der Kaution verrechnet, sofern keine andere einvernehmliche Regelung getroffen wird,

    oder der Mieter das Appartment handwerks- und fachgerecht renoviert übergibt.

    Ist der von mir oben beschriebene Wohnungszustand "handwerks- und fachgerecht renoviert" ? hat diese Klausel überhaupt Gültigkeit?

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