Mietsicherheit wird mir nicht ausgezahlt, da der Vorbesitzer die Kautionen dem neuen Besitzer noch nicht ausgezahlt hat

  • Guten Morgen,

    Kurz zur Schilderung. Ich wohnte bis vor einigen Wochen in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses, welches vor 4 Monaten verkauft wurde und somit den Besitzer (sprich den Vermieter) welchselte.

    Ich bin nun vor einigen Wochen aus meiner Mietswohnung ausgezogen. Bei der Übergabe der Wohnung an den Vermieter war alles prima, und er sagte mir, er würde mir die Mietsicherheit überweisen. Bis heute hab ich nie wieder was von dem Vermieter gehört und fragte somit gestern mal vorsichtig an wann ich denn mit meiner Mietsicherheit rechnen könne.

    Daraufhin sagte er mir, er könne mir mein Geld noch nicht auszahlen, denn er hat die gesamten Mietsicherheiten aller Wohnungsparteien noch immer nicht von der Vorbesitzerin des Hauses übertragen bekommen. Diese hätte er zwar schon mehrmals bei ihr angemahnt, aber bisher keinen Erfolg gehabt.

    Muss ich wirklich auf mein Geld warten, bis die beiden sich irgendwann geeinigt haben?

  • Kurz zur Schilderung. Ich wohnte bis vor einigen Wochen in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses, welches vor 4 Monaten verkauft wurde und somit den Besitzer (sprich den Vermieter) welchselte.

    Hallo,

    falsch!

    Der Besitzer der Wohnung bist du als Mieter, du sprichst hier vom Eigentümerwechsel, fakto neuer Eigentümer und damit einhergehend sobald im Grundbuch eingetragen auch Vermieter.

    Daraufhin sagte er mir, er könne mir mein Geld noch nicht auszahlen, denn er hat die gesamten Mietsicherheiten aller Wohnungsparteien noch immer nicht von der Vorbesitzerin des Hauses übertragen bekommen. Diese hätte er zwar schon mehrmals bei ihr angemahnt, aber bisher keinen Erfolg gehabt.

    Das allerdings ist nicht dein Problem, sondern das Problem des neuen Vermieters, davon einmal abgesehen, dass es einer Übertragung der Kautionssicherheit vom alten auf den neuen Vermieter es einer Zustimmung des Mieters bedarf.

    Muss ich wirklich auf mein Geld warten, bis die beiden sich irgendwann geeinigt haben?

    Nein, denn du kannst eine Klage auf Kautionsrückzahlung einleiten oder einleiten lassen, siehe hier:

    http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/vermieterwechsel.html

    Gruß

    BHShuber

  • Nein, denn du kannst eine Klage auf Kautionsrückzahlung einleiten oder einleiten lassen, siehe hier:

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    nicht voreilig klagen. Der neue Besitzer muss erst eingetragen sein, vorher ist er rechtlich nicht zuständig. Problematisch könnte auch sein, dass die Übertragung der Kaution Zustimmungspflichtig ist. Wenn du also nie zugestimmt hast, könnte der alte Vermieter zuständig bleiben.

    Unabhängig davon, hat der Vermieter (alter oder neuer) 6 Monate Zeit deinen Rückzahlungsanspruch zu prüfen.

    Ich würde sowohl den alten, als auch den neuen Vermieter weiter "nerven", damit die etwas mehr Druck haben.

    Gruß

    H H

  • Kurz zur Schilderung. Ich wohnte bis vor einigen Wochen in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses, welches vor 4 Monaten verkauft wurde und somit den Besitzer (sprich den Vermieter) wechselte.

    Sprich: Der Mietvertrag ging ohne Änderung auf den neuen Besitzer/Vermieter über. Auch die Kaution.

    Ich bin nun vor einigen Wochen aus meiner Mietswohnung ausgezogen

    Also die Kündigung ging an den neuen Eigentümer/Vermieter. Soll heißen, auch die Auszahlung der Kaution ist vom neuen Vermieter

    abzuverlangen. Es gingen ja alle Rechte und Pflichten bezüglich .des Mietvertrags auf ihn über.

    Daraufhin sagte er mir, er könne mir mein Geld noch nicht auszahlen, denn er hat die gesamten Mietsicherheiten aller Wohnungsparteien noch immer nicht von der Vorbesitzerin des Hauses übertragen bekommen.

    Das ist dann eine Sache für einen Anwalt. Hier handelt die Vorvermieterin unrechtmäßig. Möglicherweise hatte diese die Kautionsgelder nicht vorschriftsmäßig angelegt, denn sonst könnte sie jederzeit diese an den neuen Eigentümer ausbezahlen.

    Dies wäre dann auch noch ein Fall nach § 266 STGB.

  • Sprich: Der Mietvertrag ging ohne Änderung auf den neuen Besitzer/Vermieter über. Auch die Kaution.

    Hallo,

    ich hatte ja schon einen Link geliefert in dem das Thema behandelt wird.

    Selbstverständlich tritt der Käufer in den Mietvertrag ein, doch die Kaution geht nicht automatisch auf diesen über, bitte nochmals lesen, denn ohne die Zustimmung des Mieters darf der alte Vermieter die Kautionssumme dem Käufer nicht einfach übertragen.

    Hier ist die Krux versteckt, der Mieter muss nun aufgrund fehlender Zustimmung sich an den vorherigen Vertragspartner halten und die Kaution von diesem einfordern.

    Gruß

    BHShuber

  • Kaution bei Vermieterwechsel

    Zitat aus: "Anwalt im Netz.de"

    "Wird die Wohnung veräußert, hat der Erwerber gegen den Veräußerer einen Anspruch auf Herausgabe der Mietkaution, bzw. einer sonstigen Mietsicherheit. Auch der Mieter kann vom alten Vermieter verlangen, dass dieser die Kaution dem Erwerber überlässt.

    Der Erwerber haftet für die Auszahlung der Kaution bei Mietende, §566a BGB. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Erwerber vom Veräußerer die Kaution tatsächlich erhalten hat.

    Kann der Mieter vom Erwerber die Kaution nicht erlangen, bleibt der alte Vermieter nachrangig zur Auszahlung der Kaution verpflichtet."

    Also die Kündigung ging an den neuen Eigentümer/Vermieter. Soll heißen, auch die Auszahlung der Kaution ist vom neuen Vermieter

    abzuverlangen. Es gingen ja alle Rechte und Pflichten bezüglich .des Mietvertrags auf ihn über

    Aus dem Zitat: Der Erwerber haftet für die Auszahlung der Kaution bei Mietende. (wie von mir beschrieben). Für den korrekten Fortgang der Sache war ich mir nicht ganz sicher, deshalb den Verweis zum Anwalt.

    Im Grunde genommen sollte die Überweisung der Kaution vom alten auf den neuen Eigentümer kein Problem sein, sofern die Kautionsgelder vorschriftsmäßig angelegt wären. Meine Meinung.

    Das ist dann eine Sache für einen Anwalt. Hier handelt die Vorvermieterin unrechtmäßig. Möglicherweise hatte diese die Kautionsgelder nicht vorschriftsmäßig angelegt, denn sonst könnte sie jederzeit diese an den neuen Eigentümer ausbezahlen.

    Dies wäre dann auch noch ein Fall nach § 266 STGB.

    Auch hier käme § 266 Strafgesetz-Buch zu tragen, sollte sich herausstellen, dass die Kaution nicht ordnungsgemäß angelegt wurde und somit der Mieterin nicht ausgezahlt werden kann, weil Vermieterin verschuldet ist, evtl. insolvent. Muss alles nicht sein, kann aber. Dies ist schließlich Sinn und Zweck die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (11. Januar 2018 um 16:09)

  • Und sonst darf ich fragen ob Dir schon wieder nach Streit ist? Sieht danach aus. Lass es sein.

    Eine Richtigstellung meines Beitrags wäre sinnvoller. Da müsste der "Hamburger" nur seine eigene Meinung ändern, und das geht nun gar nicht.

    Berechtigte Kritik nehme ich gerne zur Kenntnis, aber niemals mehr Beleidigungen und Unverschämtheiten. Ist deutlich, oder?

    Mir geht es hier in erster Linie darum, dass dem Fragesteller geraten wird, zum Anwalt zu gehen, zu klagen oder Anzeigen zu schreiben.

    Es ist egal von wem die Kaution am Ende kommt, der Mieter hat nach einigen Wochen noch keinen Rückzahlungsanspruch. Da kann er klagen gegen wen er will. In der Rechtsprechung wird dem Vermieter eineangemessene Zeit gelassen die Kaution zurückzuzahlen.

    Rate du dem Fragesteller, was du willst, dann kann er überlegen ob er auf eine Frucht hören will.

    Gruß

    H H

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