Mieterhöhung trotz hoher Miete

  • Folgendes Problem:

    Ich habe am Wochenende eine Mieterhöhung bekommen, in der ich aufgefordert werde ab Februar knapp 10% mehr Kaltmiete zu zahlen. Begründung: „Anpassung an den derzeitigen Mietspiegel“

    Da der Mietspiel nicht angehängt wurde, habe ich ihn mir heute besorgt und musste folgendes feststellen:

    • Preis laut Mietspiegel: 5,80€/qm
    • Ich zahle zur Zeit 6,40€/qm
    • Der Vermieter möchte nun 7€/qm

    Ist es überhaupt rechtens, dass er die jetzige Miete, die schon knapp über 10% über dem derzeitigen Mietspiegel liegt, erhöhen darf?

  • Folgendes Problem:

    Ich habe am Wochenende eine Mieterhöhung bekommen, in der ich aufgefordert werde ab Februar knapp 10% mehr Kaltmiete zu zahlen. Begründung: „Anpassung an den derzeitigen Mietspiegel“

    Da der Mietspiel nicht angehängt wurde, habe ich ihn mir heute besorgt und musste folgendes feststellen:

    • Preis laut Mietspiegel: 5,80€/qm
    • Ich zahle zur Zeit 6,40€/qm
    • Der Vermieter möchte nun 7€/qm

    Ist es überhaupt rechtens, dass er die jetzige Miete, die schon knapp über 10% über dem derzeitigen Mietspiegel liegt, erhöhen darf?

    Hallo,

    müssen tust du ausser sterben gar nichts, schon gar nicht in diesem Fall.

    Diese Mieterhöhung soll wohl ein Mieterhöhungsbegehren von Seiten des Vermieters darstellen, die du wenn du diese nicht für gerechtfertigt hältst auch nicht zahlen musst.

    Du könntest auch hergehen und die Mieterhöhung zurückweisen oder aber nicht weiter darauf eingehen, in beiden Fällen ist der Vermieter gezwungen, die Mieterhöhung, bzw. das Mieterhöhungsverlangen gerichtlich durchzusetzten, dabei kommt es dann auf ober der Vermieter richtig gehandelt hat oder nicht.

    Gruß

    BHShuber

  • Das ist vielleicht auch noch erwähnenswert, die Frist ist viel zu kurz...

    Fristen bei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

    Die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) ist die häufigste Form der Mieterhöhung. Hier sind mehrere Fristen zu beachten.

    Mietdauer

    Die Mieterhöhung ist nur möglich, wenn die frühere Miete mindestens 15 Monate unverändert geblieben ist (§ 558 I 1 BGB). Die Frist setzt sich aus einer einjährigen Wartefrist (Ankündigungsfrist) und einer dreimonatigen Zustimmungsfrist des Mieters zusammen. Siehe auch: 15-Monatsfrist bei einer Mieterhöhung.

    Beispiel: Mieterhöhung am 1.1.2013. Nächste mögliche Mieterhöhung frühestens zum 1.4.2014.

  • Ich kann dir keinen rechtlichen Rat geben, aber einen persönlichen. Überlege wo du wohnst und wie der Markt aussieht. Ist es eine Stadt mit irgendwas ab 300.000 - 400.000 Einwohnern dann kannst du davon ausgehen das der Markt angespannt ist oder es bald wird.

    Am Ende hast du natürlich ein Sonderkündigungsrecht wegen Erhöhung und spielst vielleicht auch mit dem Gedanken die Wohnung zu wechseln. Lass es bleiben sofern die Wohnung trocken und Ungeziefer frei ist und dir passt.

    Du kannst natürlich prüfen ob die Erhöhung wirksam ist. Der Vermieter kann aber pauschal erstmal verlangen was er will. Er darf in 3 Jahren maximal 20% erhöhen und zwischen Einzug und jeder Erhöhung müssen 15 Monate liegen. Zudem darf er den Mietspiegel um bis zu 20% überschreiten oder dir in geeigneter Weise darlegen durch Vergleichswohnungen das der Preis angemessen ist. Es kommt auch darauf an wo du wohnst, ob eine Kappungsgrenze existiert und ob es ein offizielller Mietspiegel von der Stadt/Gemeinde/Kommune ist oder einfach ein Durschnittswert den du irgendwo gefunden hast.

    Ich würde dir raten das Schreiben überprüfen zu lassen. Meistens ist es unwirksam, da es vermutlich nicht hinreichend begründet ist, dann kannst es ignorieren. Oder du wirst selbst aktiv und bittest den Vermieter die Erhöhung zu begründen und erkläst deine Situation.

    Aus persönlicher Erfahrung sei dir geraten am Ende die Erhöhung zu schlucken. Der Ärger den dir ein Umzug einhandelt ist nicht absehbar. Ebenso solltest du bemüht sein um ein gutes Verhältnis zum Vermieter.

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