Stromanschluss und fehlender FI-Schutzschalter

  • Hallo liebe Community,

    ich bin kürzlich in eine Altbauwohnung umgezogen. Baujahr ist 1966. Nun sollte ein Elektriker meine Küche bestehend aus Backofen, Herd, Spühlmaschine, Mikrowelle, Kühlschrank und Dunstabzug anschließen und hat festgestellt, dass die gesamte Küche und das Bad nur über eine gemeinsame Sicherung abgesichert sind und das Bad über keinen FI-Schutzschalter verfügt. Leider befindet sich die Steckdose im Bad auch noch auf fusshöhe. Darüberhinaus soll die Waschmaschine (es gibt einen eigenen Platz im Bad dafür) ebenfalls über diese eine Sicherung betrieben werden.

    Meine Frage ist, ob dies rechtens ist und ob ich im Recht bin wenn ich dies als Mängel erachte. Mein Vermieter meinte zu mir, dass dies vom Bestandsschutz geschützt ist.

    Wie soll ich da verfahren?

    Ich bitte um Rat.

    Viele Grüße

    Maria

  • Ergänzung:

    Die Sicherung ist eine 16 Ampere Sicherung und der Querschnitt so glaub ich zumindest weil das auf der Büchse steht 2,55mm.

    Es wurden bereits Steckdosen kurz vor meinem Einzug neu angebracht und neu verlegt in der Küche zumindest, aber die Anzahl der Sicherungen wurde glaub ich nicht erhöht.

  • Hallo,

    das ist eine sehr komplexe Frage mit einer einfachen Antwort: Das kommt darauf an!

    Grundsätzlich gilt gemietet, wie besehen. Alerdings "darf" der Mieter gewisse Sachen vorraussetzen. Dazu gehört auch eine normale Nutzung der Stromeinspeisung. Es kann also nicht angehen, dass die Wohnung gar nicht richtig genutzt werden kann, weil nicht genug Strom da ist.

    Soweit ich weiß muss es wenigstens so sein, dass man zwei Großgeräte zur gleichen Zeit nutzen kann (zB. Waschmaschine und Herd, oder Herd und Backofen, oder Spülmaschine und Waschmaschine usw.), ohne dass die Sicherung ständig rausfliegt. Mikrowelle, Dunstabzug oder Kühschrank sind keine so großen Verbrauchen, die sollten sowieso laufen können.

    Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die gesamte Küche und das Bad (inkl. Waschmaschine), mit all diesen Geräten über eine einzige 16A Sicherung laufen soll. Die Anschlussleistung läge dann nur knapp über 3500 W. Ist wirklich wenig, könnte aber für zwei Großgeräte so gerade eben ausreichen.

    Da das Haus von 1966 ist, hat es bisher wohl immer gereicht. Ich würde erstmal sehen, ob man sich damit einrichten kann. Wenn alle Räume eine eingene Zuleitung zum E-Verteiler haben, wäre der Einbau einer zusätzlichen Sicherung wahrscheinlich kein so großes Problem. Gibt ees aber nur eine Zuleitung, die später erst verzweigt, dann wwird es sehr problematisch und teuer.

    Gruß

    H H

  • Hallo,

    der Elektriker meinte zu mir, dass der Herd nicht über eine normale (vermutlich 16 A) Sicherung abgesichtert werden sollte, sondern über mind. 2 x 16A oder halt 1 x 24 A würde auch gehen meinte er. Viel bedenklich war ihm, dass das Bad mit dran hängt und der Stromkreis kein FI-Schutzschalter hat. In der "Drehstrom" Büchse hat er mir sowass erzählt wie, dass dort sich nur 1 Phase befindet 230 V und irgendwas mit "Klassischer Nuller" und daran könnte man höchstens nur den Backofen anschließen.


    Viele Grüße

    Maria

  • Hallo,

    es geht ja nicht darum, was man machen sollte, sondern was du verlangen kannst.

    Der Elektriker hat recht, wenn er sagt, dass es "eigentlich" zu wenig ist. Aber das zu wenige fällt größtensteils in den Bestandschutz. Lies das mal:

    http://www.faz.net/aktuell/wirtsc…n-14884856.html

    Ein Auszug:

    "... Eine angemessene Stromversorgung gehört laut Bundesgerichtshof (BGH) zum zeitgemäßen Wohnen - unabhängig vom Alter des Gebäudes. Angemessen ist die Elektrik, wenn der Mieter mindestens ein größeres Haushaltsgerät wie eine Waschmaschine und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Geräte wie einen Staubsauger benutzen kann, so die Bundesrichter (Az.: VIII ZR 281/03). Auf diesen Mindeststandard hat der Mieter Anspruch - es sei denn, der mangelhafte Zustand ist ausdrücklich vereinbart..."

    Das mit der "klassischen Nullung" betrifft den Schutzleiter, der auf den Nullleiter gelgt wurde. Ist zwar nicht schön und heute nicht mehr zulässig, bei älteren Gebäuden aber nicht ungewöhnlich und kaum vermeidbar. Da wirst du keine Anspüche geltend machen können. Vor allem macht das den nachträglichen Einbau eines FI-Schalters sehr schwer.

    Gruß

    H H

  • Der Vermieter dürfte wohl auch kaum dran interessiert sein, dass durch diese mangelnde Sicherheit Personen zu schaden kommen.

    Außerdem kann ich ja eben nicht 2 Großgeräte über eine Sicherung laufen lassen. Geschweige denn die anderen Geräte.

    Der Vermieter hat neue Steckdosen verlegt, nachdem ich Ihn darum gebeten habe in der Küche, aber jedoch nicht über eigene Sicherungen, somit bringt mir das wenig. Er hat für die Steckdosen auch keinen FI-Schutzschalter angebracht.

    Ist das rechtens?

  • Hallo,

    liest du überhaupt, was ich dir schreibe?

    Ich habe das mit den Großgeräten nochmal präzisiert (Angemessen ist die Elektrik, wenn der Mieter mindestens ein größeres Haushaltsgerät wie eine Waschmaschine und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Geräte wie einen Staubsauger benutzen kann)

    Auch habe ich geschrieben, das der Einbau eines FI-Schalters bei der sog. klassichen Nullung kaum möglich ist.

    Over and Out!

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