Hallo,
ich zahle monatlich 59€ Vorauszahlung für die Heizkosten, also 12X59= 708€ im Jahr. Nun erhielt ich meine Abrechnung und auf dieser wird angegeben ich hätte nur 177€ gezahlt und müsse über 500€ nachzahlen. Habe gerätselt wie die 177€ Zustande kommen. Nun fiel mir ein dass der Besitzer während des Abrechnungszeitraums wechselte. Das war im September. Ich habe also meine Miete plus Abschläge 9 Monate an den alten Besitzer und 3 Monate an den neuen Besitzer gezahlt.
Ich habe nun erst mal Widerspruch gegen die Nachforderung eingelegt und darauf hingewiesen nicht 177 sondern 708€ gezahlt zu haben.
Müsste der neue Besitzer nicht meine gezahlten Abschläge vom alten Besitzer einziehen?
Neuer Besitzer Nebenkostenabrechnung.
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Lars Klein -
29. Dezember 2017 um 11:47 -
Erledigt
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Müsste der neue Besitzer nicht meine gezahlten Abschläge vom alten Besitzer einziehen?
Ja.
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Müsste der neue Besitzer nicht meine gezahlten Abschläge vom alten Besitzer einziehen?
Hallo,
das kommt darauf an was kaufvertraglich dahingehend vereinbart wurde.
In der Regel hat derjenige die Abrechnung zu machen, der nach dem Abrechnungszeitraum zur Abrechnung verpflichtet ist, bereits vom Mieter entrichtete Vorauszahlungen sind untereinander auszugleichen zwischen Käufer und Verkäufer.
Der Mieter darf durch die Abrechnungsmodalitäten nicht benachteiligt werden.
Besitzer der Wohnung bist du als Mieter, Eigentümer war der Verkäufer alter Vermieter und der Käufer nun neuer Vermieter!
Den Nachweis dass die Vorauszahlungen entrichtet wurden kannst du ja in jedem Fall erbringen, so ist ein Widerspruch und Reklamieren der Abrechnung in jedem Fall ein geeignetes Mittel, wie der neue Vermieter sprich Käufer nun zu den Geldern kommt ist alleine sein Problem.
Gruß
BHShuber
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Alles anzeigen
Hallo,
das kommt darauf an was kaufvertraglich dahingehend vereinbart wurde.
In der Regel hat derjenige die Abrechnung zu machen, der nach dem Abrechnungszeitraum zur Abrechnung verpflichtet ist, bereits vom Mieter entrichtete Vorauszahlungen sind untereinander auszugleichen zwischen Käufer und Verkäufer.
Der Mieter darf durch die Abrechnungsmodalitäten nicht benachteiligt werden.
Besitzer der Wohnung bist du als Mieter, Eigentümer war der Verkäufer alter Vermieter und der Käufer nun neuer Vermieter!
Den Nachweis dass die Vorauszahlungen entrichtet wurden kannst du ja in jedem Fall erbringen, so ist ein Widerspruch und Reklamieren der Abrechnung in jedem Fall ein geeignetes Mittel, wie der neue Vermieter sprich Käufer nun zu den Geldern kommt ist alleine sein Problem.
Gruß
BHShuber
Vielen Dank!
Habe mein Schreiben an den Vermieter per Einschreiben abgesandt. Sollte sich der Vermieter nicht rühren und die Nachzahlung trotzdem abbuchen, da ich Lastschriftverfahren nutze, wäre dann eine Rückbuchung meinerseits der richtige Weg?Gruß Lars
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Vielen Dank!
Habe mein Schreiben an den Vermieter per Einschreiben abgesandt. Sollte sich der Vermieter nicht rühren und die Nachzahlung trotzdem abbuchen, da ich Lastschriftverfahren nutze, wäre dann eine Rückbuchung meinerseits der richtige Weg?Gruß Lars
Hallo,
na klar ist das der richtige Weg. Wenn ich richtig rechne, müsstest du ja sogar etwas zurückbekommen.
Gruß
H H
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Hallo,
na klar ist das der richtige Weg. Wenn ich richtig rechne, müsstest du ja sogar etwas zurückbekommen.
Gruß
H H
Danke! Wünsche allen einen guten Rutsch und ein glückliches neues Jahr!

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