Beiträge von Lars Klein

    Vielen Dank!
    Habe mein Schreiben an den Vermieter per Einschreiben abgesandt. Sollte sich der Vermieter nicht rühren und die Nachzahlung trotzdem abbuchen, da ich Lastschriftverfahren nutze, wäre dann eine Rückbuchung meinerseits der richtige Weg?

    Gruß Lars

    Hallo,
    ich zahle monatlich 59€ Vorauszahlung für die Heizkosten, also 12X59= 708€ im Jahr. Nun erhielt ich meine Abrechnung und auf dieser wird angegeben ich hätte nur 177€ gezahlt und müsse über 500€ nachzahlen. Habe gerätselt wie die 177€ Zustande kommen. Nun fiel mir ein dass der Besitzer während des Abrechnungszeitraums wechselte. Das war im September. Ich habe also meine Miete plus Abschläge 9 Monate an den alten Besitzer und 3 Monate an den neuen Besitzer gezahlt.
    Ich habe nun erst mal Widerspruch gegen die Nachforderung eingelegt und darauf hingewiesen nicht 177 sondern 708€ gezahlt zu haben.
    Müsste der neue Besitzer nicht meine gezahlten Abschläge vom alten Besitzer einziehen?

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