Hallo,
das kommt darauf an was kaufvertraglich dahingehend vereinbart wurde.
In der Regel hat derjenige die Abrechnung zu machen, der nach dem Abrechnungszeitraum zur Abrechnung verpflichtet ist, bereits vom Mieter entrichtete Vorauszahlungen sind untereinander auszugleichen zwischen Käufer und Verkäufer.
Der Mieter darf durch die Abrechnungsmodalitäten nicht benachteiligt werden.
Besitzer der Wohnung bist du als Mieter, Eigentümer war der Verkäufer alter Vermieter und der Käufer nun neuer Vermieter!
Den Nachweis dass die Vorauszahlungen entrichtet wurden kannst du ja in jedem Fall erbringen, so ist ein Widerspruch und Reklamieren der Abrechnung in jedem Fall ein geeignetes Mittel, wie der neue Vermieter sprich Käufer nun zu den Geldern kommt ist alleine sein Problem.
Gruß
BHShuber