Hallo zusammen.
Ich habe folgendes Problem: In meiner Wohnung ist vor inzwischen fast vier Monaten die Dusche kaputt gegangen (die Halterung ist abgebrochen). Daraufhin habe ich die Hausverwaltung benachrichtigt und um Reparatur/Ersatz gebeten. Nach ca. 3 Monaten hat die Verwaltung schließlich eine Firma beauftragt, die Dusche zu ersetzen.
Nun ist zurzeit eine Dusche mit Duschkopf und Regendusche verbaut. Stattdessen will die Verwaltung nun eine einfache Duschstange einsetzen. Die Begründung dafür ist, dass die eingebaute Dusche wohl vom Vormieter stammt. Allerdings wurde ich beim Einzug weder darauf hingewiesen, noch ist dies irgendwo vertraglich festgehalten.
Meines Erachtens ist der Vermieter dazu verpflichtet, ein gleichwertiges Modell einzubauen. Liege ich damit falsch? Schließlich handelt es sich hier um ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Wohnung. Die Hausverwaltung weigert sich allerdings eine andere Dusche zu verbauen (auch mit dem Hinweis darauf, dass die eingebaute Dusche wohl ein günstiges Modell ist, ein Handwerker eine solche aber nicht verbauen könne).
Wie würdet ihr vorgehen? Sollte ich darauf bestehen und für die Zwischenzeit eine Mietminderung ansetzen (Ich dachte an ca. 10%)? Hat jemand Erfahrung in ähnlichen Fällen?
PS: Zusätzlich überlege ich, eine Mietminderung für zwei weitere Monate einzubehalten, da die Bearbeitungszeit in meinen Augen unverhältnismäßig lang ist - das ist aber ein anderes Thema).