Kaputte Dusche - Muss ein gleichwertiges Modell verbaut werden?

  • Hallo zusammen. :)

    Ich habe folgendes Problem: In meiner Wohnung ist vor inzwischen fast vier Monaten die Dusche kaputt gegangen (die Halterung ist abgebrochen). Daraufhin habe ich die Hausverwaltung benachrichtigt und um Reparatur/Ersatz gebeten. Nach ca. 3 Monaten hat die Verwaltung schließlich eine Firma beauftragt, die Dusche zu ersetzen.

    Nun ist zurzeit eine Dusche mit Duschkopf und Regendusche verbaut. Stattdessen will die Verwaltung nun eine einfache Duschstange einsetzen. Die Begründung dafür ist, dass die eingebaute Dusche wohl vom Vormieter stammt. Allerdings wurde ich beim Einzug weder darauf hingewiesen, noch ist dies irgendwo vertraglich festgehalten.

    Meines Erachtens ist der Vermieter dazu verpflichtet, ein gleichwertiges Modell einzubauen. Liege ich damit falsch? Schließlich handelt es sich hier um ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Wohnung. Die Hausverwaltung weigert sich allerdings eine andere Dusche zu verbauen (auch mit dem Hinweis darauf, dass die eingebaute Dusche wohl ein günstiges Modell ist, ein Handwerker eine solche aber nicht verbauen könne).

    Wie würdet ihr vorgehen? Sollte ich darauf bestehen und für die Zwischenzeit eine Mietminderung ansetzen (Ich dachte an ca. 10%)? Hat jemand Erfahrung in ähnlichen Fällen?

    PS: Zusätzlich überlege ich, eine Mietminderung für zwei weitere Monate einzubehalten, da die Bearbeitungszeit in meinen Augen unverhältnismäßig lang ist - das ist aber ein anderes Thema).

  • Es dürfte wohl nicht schwer für den Vermieter sein zu beweisen, dass deine Dusche vom Vormieter stammt und nicht zur üblichen Ausstattung gehört.

    Sollte ich darauf bestehen und für die Zwischenzeit eine Mietminderung ansetzen

    Das ist dein Privatvergnügen, da gibt es von mir keine Antwort. Und wenn Mietminderung, dann nicht kleckern sondern klotzen. Ich denke so an 50%, dann gibt es in 4 Monaten die fristlose Kündigung und das Thema hätte sich erledigt.

  • gemietet wie gesehen. Gesehen wurde ein Raindance, also muss da auch wieder eine hin. ( es sei denn, du hast die vom Vormieter explizit übernommen, und sie gehört dir. Das ist aber unwahrscheinlich, dann würde die HV direkt ablehnen.

    Mietminderung ist der falsche Weg. Mit Frist schriftlich mahnen und Ersatzvornahme Ankündigen und dann nach Fristablauf, selbst einen Monteur beauftragen. Die Kosten kann man mit den nächsten Mieten aufrechnen.

  • Danke für eure Antworten.

    Das ist dein Privatvergnügen, da gibt es von mir keine Antwort. Und wenn Mietminderung, dann nicht kleckern sondern klotzen. Ich denke so an 50%, dann gibt es in 4 Monaten die fristlose Kündigung und das Thema hätte sich erledigt.

    Es geht mir nicht darum, möglichst viel da rauszuholen, sondern darum, ein Druckmittel zu haben, wenn sie sich weiter weigern. Ich weiß nicht, warum du hier sarkastisch werden musst. Für eine kaputte Dusche sind 10% nicht unangebracht.

    Mietminderung ist der falsche Weg. Mit Frist schriftlich mahnen und Ersatzvornahme Ankündigen und dann nach Fristablauf, selbst einen Monteur beauftragen. Die Kosten kann man mit den nächsten Mieten aufrechnen.

    Danke, dann werde ich so vorgehen. Gibt es noch irgendwas zu beachten, wenn man selbst einen Monteur beauftragt? Sollte ich die Kosten dafür dann gleich bei der nächsten Miete komplett aufrechnen oder gestückelt?

  • Wie würdet ihr vorgehen? Sollte ich darauf bestehen und für die Zwischenzeit eine Mietminderung ansetzen (Ich dachte an ca. 10%)? Hat jemand Erfahrung in ähnlichen Fällen?

    Hallo,

    ein normaler Duschkopf, statt einer Rainshowerausführung. Das ist doch unmenschlich, da würde ich gar nichts mehr bezahlen.

    Gruß

    H H

  • Frohe Weihnachten HH, warum so grantelig?

    Wuerde der TE schreiben, bei Anmietung war ein einfacher Duschkopf da, wie Krieg ich den VM dazu mir eine Raindance zu spendieren?

    Waere deine Antwort?

  • Warum braucht es einen neuen Duschkopf, wenn nur die Halterung abgebrochen ist? Es ist doch die Halterung gemeint, in die der Duschkopf eingehängt wird, oder? Die kostet doch nur ein paar Euro im Baumarkt und auch ein Laie sollte in der Lage sein die auszutauschen. Kann ich nicht ganz nachvollziehen wie man sich wegen sowas mit dem Vermieter anlegen kann.

  • Vielleicht wäre eine Mietminderung von 10% angemessen, wenn gar keine Dusche vorhanden wäre. Allein die Tatsache, dass statt einer Regendusche eine normale Brause angebracht wird, rechtfertigt keine Mietminderung.

    Im Übrigen ist eine Mietminderung per se keine Sache, um den Vermieter eins reinzuwürgen.

    Vielmehr muss für eine nicht unerhebliche (!) Beeinträchtigung des Gebrauchs nur eine geminderte Miete gezahlt werden.

    Unabhängig davon. Eine gebrochene Halterung (wie passiert so etwas von allein?) könnte unter die sogenannte Kleinstreparatur fallen. Da so eine Regendusche auch schon für < 100 € zu haben ist, solltet ihr Euch nicht wundern, wenn Ihr nach erfolgtem Einbau eine Rechnung erhaltet.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo melli und Leipziger,

    danke für eure Antworten. Nicht die Halterung des Duschkopfes ist abgebrochen, sondern die der Duschstange. Die gibt es meines Wissens nicht separat und die gesamte Duschstange muss ersetzt werden. Das war auch die Beurteilung des Handwerkers, der sich das angesehen hatte. Die Halterung ist anscheinend komplett durch"gerostet" (jedenfalls porös), so passiert das von allein.

    Die Mietminderung war auch nicht dazu gedacht, ihm eins reinzuwürgen, sondern genau dafür, was du beschrieben hast. Es besteht eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Gebrauchs (ich kann schließlich nicht richtig duschen) und der Vermieter weigert sich, den Mangel ordnungsgemäß zu beseitigen. Aber ich bin jetzt eher geneigt dem Rat von Akkarin zu folgen.

    Wenn ihr dazu Anmerkungen habt, gerne her damit. :)

  • Aber ich bin jetzt eher geneigt dem Rat von Akkarin zu folgen.

    Mhh, also selbst oder durch einen dritten Hand an die Mietsache zu legen, würde ich tunlichst bleiben lassen. Davon abgesehen, das Merkmal, "Regendusche" ist meines wissen nicht genau definiert?

    Die gibt es wohl für 50-1000€ und mehr und ähnlich sind wohl auch die Qualitätsunterschiede. Da das ding wohl einfach weggerostet ist, wird es wohl wahrscheinlich nicht so teuer gewesen sein, oder?

    Jedenfalls glaube ich nicht das es letztlich wirlich Sinn macht sich um die Qualität eines Duschkopfes zu streiten, die man wohl auch kaum selber beurteilen kann?

  • Mangel dem Vermieter beweisbar zustellen, Frist setzen, nach Erfolglosigkeit selbst einen Handwerker damit beauftragen, und die Kosten mit der Miete verrechnen. So ist der gesetzliche Weg.

    Kannst aber auch in Eigenregie einen neuen Duschkopf anbringen, muss nicht die gleiche Marke sein. Diese Variante sorgt für mehr "Hausfrieden".

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