Beiträge von nonidit

    Hallo melli und Leipziger,

    danke für eure Antworten. Nicht die Halterung des Duschkopfes ist abgebrochen, sondern die der Duschstange. Die gibt es meines Wissens nicht separat und die gesamte Duschstange muss ersetzt werden. Das war auch die Beurteilung des Handwerkers, der sich das angesehen hatte. Die Halterung ist anscheinend komplett durch"gerostet" (jedenfalls porös), so passiert das von allein.

    Die Mietminderung war auch nicht dazu gedacht, ihm eins reinzuwürgen, sondern genau dafür, was du beschrieben hast. Es besteht eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Gebrauchs (ich kann schließlich nicht richtig duschen) und der Vermieter weigert sich, den Mangel ordnungsgemäß zu beseitigen. Aber ich bin jetzt eher geneigt dem Rat von Akkarin zu folgen.

    Wenn ihr dazu Anmerkungen habt, gerne her damit. :)

    Danke für eure Antworten.

    Das ist dein Privatvergnügen, da gibt es von mir keine Antwort. Und wenn Mietminderung, dann nicht kleckern sondern klotzen. Ich denke so an 50%, dann gibt es in 4 Monaten die fristlose Kündigung und das Thema hätte sich erledigt.

    Es geht mir nicht darum, möglichst viel da rauszuholen, sondern darum, ein Druckmittel zu haben, wenn sie sich weiter weigern. Ich weiß nicht, warum du hier sarkastisch werden musst. Für eine kaputte Dusche sind 10% nicht unangebracht.

    Mietminderung ist der falsche Weg. Mit Frist schriftlich mahnen und Ersatzvornahme Ankündigen und dann nach Fristablauf, selbst einen Monteur beauftragen. Die Kosten kann man mit den nächsten Mieten aufrechnen.

    Danke, dann werde ich so vorgehen. Gibt es noch irgendwas zu beachten, wenn man selbst einen Monteur beauftragt? Sollte ich die Kosten dafür dann gleich bei der nächsten Miete komplett aufrechnen oder gestückelt?

    Hallo zusammen. :)

    Ich habe folgendes Problem: In meiner Wohnung ist vor inzwischen fast vier Monaten die Dusche kaputt gegangen (die Halterung ist abgebrochen). Daraufhin habe ich die Hausverwaltung benachrichtigt und um Reparatur/Ersatz gebeten. Nach ca. 3 Monaten hat die Verwaltung schließlich eine Firma beauftragt, die Dusche zu ersetzen.

    Nun ist zurzeit eine Dusche mit Duschkopf und Regendusche verbaut. Stattdessen will die Verwaltung nun eine einfache Duschstange einsetzen. Die Begründung dafür ist, dass die eingebaute Dusche wohl vom Vormieter stammt. Allerdings wurde ich beim Einzug weder darauf hingewiesen, noch ist dies irgendwo vertraglich festgehalten.

    Meines Erachtens ist der Vermieter dazu verpflichtet, ein gleichwertiges Modell einzubauen. Liege ich damit falsch? Schließlich handelt es sich hier um ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Wohnung. Die Hausverwaltung weigert sich allerdings eine andere Dusche zu verbauen (auch mit dem Hinweis darauf, dass die eingebaute Dusche wohl ein günstiges Modell ist, ein Handwerker eine solche aber nicht verbauen könne).

    Wie würdet ihr vorgehen? Sollte ich darauf bestehen und für die Zwischenzeit eine Mietminderung ansetzen (Ich dachte an ca. 10%)? Hat jemand Erfahrung in ähnlichen Fällen?

    PS: Zusätzlich überlege ich, eine Mietminderung für zwei weitere Monate einzubehalten, da die Bearbeitungszeit in meinen Augen unverhältnismäßig lang ist - das ist aber ein anderes Thema).

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