Hallo melli und Leipziger,
danke für eure Antworten. Nicht die Halterung des Duschkopfes ist abgebrochen, sondern die der Duschstange. Die gibt es meines Wissens nicht separat und die gesamte Duschstange muss ersetzt werden. Das war auch die Beurteilung des Handwerkers, der sich das angesehen hatte. Die Halterung ist anscheinend komplett durch"gerostet" (jedenfalls porös), so passiert das von allein.
Die Mietminderung war auch nicht dazu gedacht, ihm eins reinzuwürgen, sondern genau dafür, was du beschrieben hast. Es besteht eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Gebrauchs (ich kann schließlich nicht richtig duschen) und der Vermieter weigert sich, den Mangel ordnungsgemäß zu beseitigen. Aber ich bin jetzt eher geneigt dem Rat von Akkarin zu folgen.
Wenn ihr dazu Anmerkungen habt, gerne her damit. ![]()