kündigung wegen sanierung-darf der eigentümer das?

  • Hallo!

    Okay, hier ist also noch einmal die Kurzfassung!

    Unsere Häuser, a 4 Blöcke, wurden im Oktober 2010 verkauft. Uns wurde schriftlich und in einer Versammlung durch die neuen Eigentümer mitgeteilt, dass wir uns keine Sorgen machen müssen und in unseren Wohnungen wohnen bleiben dürfen. Die Teilsanierung erfolgt sozialverträglich, u.a. weil zum größten Teil ältere Mieter zwischen 75 und über 80 Jahre hier wohnen.

    Die Häuser bekommen eine Außendämmung, Balkone, neue Fenster und Sammelheizung. Außerdem sind einige Reperaturen notwendig.

    Nach mehrmaligen Umentscheidungen der Eigentümer zwecks Sanierung, wurde uns von der Verwaltung mündlich mitgeteilt, dass nur unser Block nun doch umfassend saniert wird, sogar mit Grundrissveränderung des Bades.
    Alle Mieter sollen in die leerstehenden Wohnungen der anderen Blöcke umgesetzt werden.

    Welche Rechte haben die Mieter? Dürfen die Eigentümer wirklich von uns verlangen, auszuziehen, obwohl sie vorher dfür unterschrieben haben, dass dies nicht der Fall sein wird?

    Uns liegt noch nicht einmal ein Sanierungsplan vor.

    Viele Grüße!
    nadileo

    Einmal editiert, zuletzt von nadileo (18. Februar 2011 um 10:21)

  • Bitte, wer soll das lesen und verstehen?

    Es gibt immer noch die Groß- und Kleinschreibung und was genau so wichtig ist, es gibt die Möglichkeit, Absätze einzufügen, wenn z.B.eine neuer Gedanke wiedergegeben werden soll.

    Ich habe bei solchen Texten nämlich Angst, Augenkrebs zu kriegen und weigere mich solchen Wortbrei zu lesen.

    P.S. Haben Sie gemerkt? Ich habe oben den Text sinngemäß in 3 Absätzen aufgeteilt. Und ich bemühe mich auch einer Groß-/Kleinschreibung!

  • Bitte, wer soll das lesen und verstehen?

    Es gibt immer noch die Groß- und Kleinschreibung und was genau so wichtig ist, es gibt die Möglichkeit, Absätze einzufügen, wenn z.B.eine neuer Gedanke wiedergegeben werden soll.

    Ich habe bei solchen Texten nämlich Angst, Augenkrebs zu kriegen und weigere mich solchen Wortbrei zu lesen.

    P.S. Haben Sie gemerkt? Ich habe oben den Text sinngemäß in 3 Absätzen aufgeteilt. Und ich bemühe mich auch einer Groß-/Kleinschreibung!

    Also, dann bitte ich vielmals um Entschuldigung, wahrscheinlich dazu beigetragen zu haben, dass sie in absehbarer Zeit Augenkrebs bekommen werden. Dann werd ich nocheinmal die Schulbank drücken müssen, um auch andere vor solchem Wortbrei zu schützen. Danke für die hilfreiche Antwort!

  • Ihre Anwort zeigt mir, dass Sie der Meinung sind, dass die Personen, die Sie um Rat bitten, sich an Ihren Stil gewöhnen müssen, richtig?

    Und, Sie müssen nicht wieder die Schulbank drücken. Sie müssen nur das anwenden, was man Ihnen in der Schule gelernt hat. Oder durften Sie da schreiben, wie Sie wollten?

  • Nein, natürlich verlange ich das nicht. Sicher haben sich Recht, dass mein Text ziemlich schwer zu lesen ist. Ich habe in Aufregung geschrieben... einfach hinter einander weg.

    Unser Problem belastet eben alle stark und wir müssen Angst haben, dass irgendeiner hier unter der ganzen Last noch zusammen bricht.

    Vielleicht kann man ja den Text raus nehmen und ich versuche es noch einmal in übersichtlicher Kurzfassung!

  • Hallo nadileo,

    sollen Sie und die anderen Mieter denn nur für die Zeit der Sanierung umversetzt werden, oder sollen Sie gleich ganz und für immer raus? Wenn letzteres, würde ich in jedem Fall einen Anwalt konsultieren, es sei denn, die Umpark-Wohnungen finden Sie alle viel schöner. Bei "gleichwertig" wirds schon kniffelig, und in jedem Fall stellt sich natürlich die Frage, wie sich die Miete nach der Sanierung entwickelt. Auch da hilft ein Anwalt.

    Da Sie außerdem eine Grundrissänderung der Bäder erwähnen, gehe ich davon aus, dass zumindest einer der vier Blöcke nicht nur saniert, sondern konkret aufgewertet werden soll, natürlich um ihn anschließend für deutlich mehr Geld besser zu vermieten. Wieder gilt: ab zum Anwalt. Denn sogar wenn Sie grundsätzlich mit der Umsiedlung in eine andere Wohnung im Block einverstanden sind, wird Ihnen das der neue Eigentümer mit ein wenig Überredungskunst gerne finanziell versüßen. Ich tippe spontan auf einen mindestens vierstelligen Betrag. Immerhin ersparen Sie ihm mit einer gütlichen Einigung ohne Prozess viel Zeit und Geld und haben ja selbst eine Menge Scherereien wegen des notwendigen Umzugs.

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