Beiträge von visionality

    Hallo nadileo,

    sollen Sie und die anderen Mieter denn nur für die Zeit der Sanierung umversetzt werden, oder sollen Sie gleich ganz und für immer raus? Wenn letzteres, würde ich in jedem Fall einen Anwalt konsultieren, es sei denn, die Umpark-Wohnungen finden Sie alle viel schöner. Bei "gleichwertig" wirds schon kniffelig, und in jedem Fall stellt sich natürlich die Frage, wie sich die Miete nach der Sanierung entwickelt. Auch da hilft ein Anwalt.

    Da Sie außerdem eine Grundrissänderung der Bäder erwähnen, gehe ich davon aus, dass zumindest einer der vier Blöcke nicht nur saniert, sondern konkret aufgewertet werden soll, natürlich um ihn anschließend für deutlich mehr Geld besser zu vermieten. Wieder gilt: ab zum Anwalt. Denn sogar wenn Sie grundsätzlich mit der Umsiedlung in eine andere Wohnung im Block einverstanden sind, wird Ihnen das der neue Eigentümer mit ein wenig Überredungskunst gerne finanziell versüßen. Ich tippe spontan auf einen mindestens vierstelligen Betrag. Immerhin ersparen Sie ihm mit einer gütlichen Einigung ohne Prozess viel Zeit und Geld und haben ja selbst eine Menge Scherereien wegen des notwendigen Umzugs.

    Schönheitsreparaturklauseln mit festen Fristen (also ohne Formulierungen wie "in der Regel" etc.) sind seit 2006 ungültig. Stehen sie so in Ihrem Mietvertrag, müssen Sie bei Auszug gar nichts machen.

    Nach einem Jahr in einer Wohnung sind aber auch mit weichen Fristen noch keine Schönheitsreparaturen fällig, Sie haben sie schlichtweg noch nicht weit genug abgewohnt.

    Ich empfehle ebenfalls den Gang zum Anwalt. Ist gar nicht sooo teuer wie man denkt, und in Ihrem Fall wird voraussichtlich ein Geschäft daraus, weil er natürlich sofort eine deftige Mietminderung durchsetzen wird.

    Soweit ich es sehe, haben Sie bisher alles richtig gemacht: Gespräche mit Zeugen, schriftliche Beschwerden etc. Da Ihr Vermieter trotzdem nichts ändert, helfen nur noch deutliche Schritte, die ihm unmissverständlich klar machen, dass er Sie nicht mehr hinhalten kann.

    Wenn Sie das allein schon als Ironie und Unhöflichkeit werten, sollten Sie hier besser keine Beiträge mehr einstellen.
    Da fragen Sie, was Sie nun tun sollen und wenn die Antwort aufgrund Ihrer mangelhaften Information so ausfällt, spielen Sie noch die beleidigte Leberwurst.

    Komisch, ich empfinde Ihren Sprachduktus auch als herablassend und unhöflich. Hab ich vielleiht schlechte Augen deswegen? :eek: (War aber gerade beim Augenarzt: 100%)


    Was den oben genannten Beitrag anbelangt: zurück zum Mieterverein! Für mich klingt die 10% Mietminderung durchaus zulässig, Hausverwaltungen sind aber nie damit einverstanden, weil Protest ja manchmal auch ohne jede Grundlage funktioniert. Diskussionen über "wer hat was wann wem und wie gesagt" sind leider furchtlos, wenn Sie dafür keine Zeugen haben. Alles weitere müssen Sie mit IHausverwaltung schriftlich ausfechten.

    Da Sie einen Internetanschluss haben (und ihre HV wahrscheinlich auch): Sie können Telefonate auch anschließend schriftlich zusammenfassen und an sie schicken und um Bestätigung ihrer Korrektheit bitten. Aber auch da sollte zumindest beim laufenden Problem der Mieterverein aktiv werden. Dafür bezahlen Sie ihn. :)

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