Hallo liebe Forengemeinde !
Ich hoffe, ihr könnt mir einen Rat geben.
Wir wohnen seit fast 4 Jahren in Miete und haben beim Einzug vorab geklärt, ob Tierhaltung ( Reptilien, Hund ) ein Problem darstellen würde. LT. Vermieter kein Thema und somit steht auch nichts von wegen Tierhalteverbot o.ä im Vertrag.
Wir haben zu unseren eigenen immer mal wieder Hunde in Pflege, dich ich mir auch immer mündlich genehmigen ließ, bzw die Vermieter per Email informierte, trotz der Tatsache, dass die jedesmal sagten: Passt schon. Einen vierten durfte ich zeitweise auch noch halten.
Nun soll das Haus verkauft werden und man hat uns die fristlose, ausserordentliche Kündigung zugeschickt. Grund : Angeblich hätte man uns bzgl dem dritten Hund bereits abgemahnt ( ich habe nie etwas erhalten ) und unsere Schlangen würden stinken.
Meine Frage : Ist dies ein Verstoss gegen den Vertrag, wenn darin kein Tierhalteverbot steht ?
Darf so etwas nach fast 4 Jahren auf einmal verboten werden ?
"Angeblich wären mehr als ein Hund aus Kulanz geduldet worden ....."
Vielleicht könnt ihr mir was dazu schreiben ?
DANKE !
Eryn