Fristlose ausserordentliche Kündigung

  • Hallo liebe Forengemeinde !

    Ich hoffe, ihr könnt mir einen Rat geben.
    Wir wohnen seit fast 4 Jahren in Miete und haben beim Einzug vorab geklärt, ob Tierhaltung ( Reptilien, Hund ) ein Problem darstellen würde. LT. Vermieter kein Thema und somit steht auch nichts von wegen Tierhalteverbot o.ä im Vertrag.

    Wir haben zu unseren eigenen immer mal wieder Hunde in Pflege, dich ich mir auch immer mündlich genehmigen ließ, bzw die Vermieter per Email informierte, trotz der Tatsache, dass die jedesmal sagten: Passt schon. Einen vierten durfte ich zeitweise auch noch halten.

    Nun soll das Haus verkauft werden und man hat uns die fristlose, ausserordentliche Kündigung zugeschickt. Grund : Angeblich hätte man uns bzgl dem dritten Hund bereits abgemahnt ( ich habe nie etwas erhalten ) und unsere Schlangen würden stinken.

    Meine Frage : Ist dies ein Verstoss gegen den Vertrag, wenn darin kein Tierhalteverbot steht ?
    Darf so etwas nach fast 4 Jahren auf einmal verboten werden ?
    "Angeblich wären mehr als ein Hund aus Kulanz geduldet worden ....."

    Vielleicht könnt ihr mir was dazu schreiben ?

    DANKE !
    Eryn

  • Grundsätzlich bedeutet der Verzicht auf ein Tierhalteverbot im Mietvertrag noch keinen "Freifahrtschein" für den Mieter. Das heißt, der Mieter muss sich jede Tierhaltung, insbesondere bei Reptilien, durch den Vermieter genehmigen lassen. Dies sollte zwecks späterer Beweislage schriftlich erfolgen. Dabei sind EMails immer kritisch zu bewerten, das diese vor Gericht nicht unbedingt Bestand haben.

    Der Vermieter kann auch eine erteilte Genehmigung zur Tierhaltung widerrufen, wenn Gründe vorliegen die einen Widerruf rechtfertigen.

    Vor einer fristlosen Kündigung wegen eines Verstosses gegen das Tierhaltungsverbot ist grundsätzlich eine vorherige schriftliche Abmahnung erforderlich.

    In Ihrem Fall hege ich den Verdacht, dass hier versucht wird, die Tierhaltung als Vorwand für die Beendigung des Mietverhältnisses zu nutzen, da das Objekt verkauft werden soll und kann Ihnen nur empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

  • Hallo Gruwo,

    Danke für Deine Info.

    Ja, es ist in der Tat so, dass wir dem Verkauf des Hauses im Wege stehen. Da man uns nichts ankreiden kann, wird dann eben nach etwas gesucht.:(

    Die Reptilienhaltung hatten wir bei der ersten Wohnungsbesichtigung angesprochen und es gab auch hier keine Einwände. Die umliegenden Nachbarn wissen darüber Bescheid und können auch bezeugen, dass er in Kenntnis ist / war. Er hatte sich damals noch mit jenen unterhalten.

    Eine Abmahnung oder einen Hinweis darüber, dass der Hund nach 1,5 Jahren nicht mehr erwünscht ist, haben wir nie erhalten.
    Deshalb frage ich mich, warum dieser Vermieterschutzbund mir inkl der Vollmacht der Vermieterin einfach so eine Kündigung schreibt. Angeblich sollten wir eine Abmahnung erhalten haben. Ich habe nie eine erhalten.

    Im Gegenteil unsere Hunde waren beim Vermieter immer gern gesehen und gemocht.... Bis wir gefragt wurden, ob wir das Haus kaufen möchten, was wir mit nein beantworteten, dann gingen diverse Mätzchen los und nun dass .

  • Der Vermieter kann auch eine erteilte Genehmigung zur Tierhaltung widerrufen, wenn Gründe vorliegen die einen Widerruf rechtfertigen.

    Hatte ich noch vergessen. Hierzu gibt es keine Begründung. Muss einfach weg und gut.

  • Wenn ein Vermieter eine erteilte Genehmigung zur Tierhaltung widerrufen will, muss er dies natürlich begründen.

    Wenn Ihre Nachbarn von der Genehmigung Kenntnis und auch keine Einwände gegen die Tierhaltung haben, sollten Sie diese bitten Ihnen das schriftlich zu bestätigen (als Nachweis im Streitfall).

    Wenn Ihnen keine vorherige schriftliche Abmahnung vorliegt, so ist die ausgesprochene fristlose Kündigung hinfällig. Hier ist der Vermieter in der Beweispflicht.

    Sie können einerseits die Kündigung ignorieren und abwarten was passiert oder aber beim Vermieterbund mit der Massgabe der Kündigung widersprechen, dass die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorhanden sind.

  • Die Dame vom Mieterschutzbund riet mir zum Anwalt zu gehen, da Sie dazu keine genaue Auskunft geben könnte, ob die Kündigung rechtesn wäre oder nicht.

    Sie erwähnte lediglich, dass die Rechtssprechung nicht zwingend eine Abmahnung vorraussetzen würde, damit uns der Vermieter fristlos kündigen könnte. :confused:

    Dies hat mich komplett verwirrt.

  • Zitat

    Sie erwähnte lediglich, dass die Rechtssprechung nicht zwingend eine Abmahnung vorraussetzen würde, damit uns der Vermieter fristlos kündigen könnte.

    Hmm - Ganz unrecht hat die Dame zwar nicht. Eine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses setzt nicht immer eine Abmahnung voraus. In dem von Ihnen geschilderte Fall allerdings schon.

    Allerdings frage ich mich inzwischen schon, was für Mitarbeiter dort teilweise tätig sind.

  • Im Nachhinein frage ich mich auch, warum ich mich dort angemeldet habe. Nach jedem Telefonat erhalte ich eine andere Auskunft.

    Beispiel :
    Der Vormieter hat beim Auszug nicht gestrichen. Der Vermieter teilte uns dann mit, dass er die Wohnung streichen würde. Als wir mit dem LKW ankamen, waren lediglich 2 Räume (versucht) worden zu streichen. Wir musste also so einziehen. Da alle Möbel standen haben wir nun auch nicht mehr gestrichen. Im Einzugsprotokoll haben wir / er vermerkt, dass diese beiden Räume nicht gestrichen werden müssen.

    Leider kann mir die Dame nun nicht beantworten, ob die restlichen Räume, die komplett ungestrichen waren, nun bei einem evtl Auszug von uns gestrichen werden müssen oder nicht.

    Einmal hieß es NEIN, da eine unwirksame Standardklausel im Vertrag stünde, einmal heißt es, natürlich müssten wir streichen.

    Der Verpflichtete hat die Schönheitsrep. regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen :
    Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsrep. gelten in der Regel:
    Küche, Bad & Duschen 3 Jahre
    Wohn, Schlafräume, Fluren, Diele und Toiletten 5 Jahre
    Nebenräume 5 Jahre

    FAZIT: Ich habe in diesem Forum nach kurzer Zeit mehr Infos erhalten als nach mehreren Telefonaten bei entsprechenden Stellen. VIELEN DANK !

    P.S Meine ehemalige Obermieterin und deren Mann haben mit bereits ein Schreiben zugesichert, welches aussagt, dass der Vermieter beim Einzug derer von Schlangen und Hunden wusste und diese als unproblematisch und "ganz lieb" bezeichnet hat, ausserdem erwähnt hat, dass er mit und nie Probleme hatte.

    Vielleicht hilft dies schon einiges weiter...

  • Hallo Eryn,

    "Der Vormieter hat beim Auszug nicht gestrichen.
    Im Einzugsprotokoll haben wir / er vermerkt, dass diese beiden Räume nicht gestrichen werden müssen."
    OK, dann ist das ja dann klar.

    "Leider kann mir die Dame nun nicht beantworten, ob die restlichen Räume, die komplett ungestrichen waren, nun bei einem evtl Auszug von uns gestrichen werden müssen oder nicht."
    Wenn im Einzugsprotokoll vermerkt ist, dass sie ungestrichen sind, braucht Ihr beim Auszug auch nicht zu streichen, normale Gebrauchsspuren vorausgesetzt.

    "Der Verpflichtete hat die Schönheitsrep. regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen :"
    Diese Fristenregelungen sind vom BGH gekippt worden.

    "Meine ehemalige Obermieterin und deren Mann haben mit bereits ein Schreiben zugesichert, welches aussagt, dass der Vermieter beim Einzug derer von Schlangen und Hunden wusste und diese als unproblematisch und "ganz lieb" bezeichnet hat, ausserdem erwähnt hat, dass er mit und nie Probleme hatte.
    Vielleicht hilft dies schon einiges weiter..."
    Wird es wohl.
    Auch ich kann keinen wirksamen Kündigungsgrund erkennen und würde mich vorerst nicht mal melden.
    Kannst Dir ja mal die o.a. URL merken und dann gelegentlich - bei Neuigkeiten - in diesen Thread wieder posten.;)

  • Wenn im Einzugsprotokoll vermerkt ist, dass sie ungestrichen sind, braucht Ihr beim Auszug auch nicht zu streichen, normale Gebrauchsspuren vorausgesetzt.

    Das ist mein Problem, er hat darin nur die schlecht gestrichenen Räume vermerkt. :(

    Wir werden uns darauf nicht melden, wir haben uns vor einer Weile ein Haus angeschaut, evtl wird das was und dann kann es uns eh egal sein.

    Sollte uns da dann aber die Zeit knapp werden ( wie lange braucht ein Notartermin im Durchschnitt?), kann ich auch noch in 4 Wochen über einen Anwalt Einspruch gegen diese unwirksame Kündigung einlegen und auf Zeit spielen ?

    Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe!


  • ..., kann ich auch noch in 4 Wochen über einen Anwalt Einspruch gegen diese unwirksame Kündigung einlegen


    Ob eine Kündigung wirksam oder unwirksam ist, ist die eine Sache.
    Ein Einspruch ist unwirksam und ändert garnichts, da hier nicht vorgesehen.
    Einen Einspruch/Widerspruch o.ä. Rechtsmittel gibbet nur bei Bescheiden von Behörden.

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