Im Nachhinein frage ich mich auch, warum ich mich dort angemeldet habe. Nach jedem Telefonat erhalte ich eine andere Auskunft.
Beispiel :
Der Vormieter hat beim Auszug nicht gestrichen. Der Vermieter teilte uns dann mit, dass er die Wohnung streichen würde. Als wir mit dem LKW ankamen, waren lediglich 2 Räume (versucht) worden zu streichen. Wir musste also so einziehen. Da alle Möbel standen haben wir nun auch nicht mehr gestrichen. Im Einzugsprotokoll haben wir / er vermerkt, dass diese beiden Räume nicht gestrichen werden müssen.
Leider kann mir die Dame nun nicht beantworten, ob die restlichen Räume, die komplett ungestrichen waren, nun bei einem evtl Auszug von uns gestrichen werden müssen oder nicht.
Einmal hieß es NEIN, da eine unwirksame Standardklausel im Vertrag stünde, einmal heißt es, natürlich müssten wir streichen.
Der Verpflichtete hat die Schönheitsrep. regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen :
Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsrep. gelten in der Regel:
Küche, Bad & Duschen 3 Jahre
Wohn, Schlafräume, Fluren, Diele und Toiletten 5 Jahre
Nebenräume 5 Jahre
FAZIT: Ich habe in diesem Forum nach kurzer Zeit mehr Infos erhalten als nach mehreren Telefonaten bei entsprechenden Stellen. VIELEN DANK !
P.S Meine ehemalige Obermieterin und deren Mann haben mit bereits ein Schreiben zugesichert, welches aussagt, dass der Vermieter beim Einzug derer von Schlangen und Hunden wusste und diese als unproblematisch und "ganz lieb" bezeichnet hat, ausserdem erwähnt hat, dass er mit und nie Probleme hatte.
Vielleicht hilft dies schon einiges weiter...