Nicht vereinbarte Nebenkosten

  • Guten Tag,

    Ich habe folgende Fragen:

    Ich habe ein Zimmer in einer Wohnung gemietet als Untermieter.

    Im Vertrag steht, "Alle vom Hauptmieter [der Wohnung] zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten". Den haben wir beide unterschrieben. Aber im Nachhinein verlangt der Hauptmieter, dass ich die Anteile der Nebenkosten zahle, die über den Durchschnitt hinaus gehen - auch rückwirkend über die gesamte Mietdauer. Ich bin damit nicht einverstanden und möchte, entweder den (befristeten) Vertrag frühzeitig kündigen oder dass der Hauptmieter von mir keine Nebenkosten verlangt. (Er ist ein sparsamer Mensch und wenn ich normal lebe, verbrauche ich für ihn immer zu viel.)

    Darf der Hauptmieter mir einen Teil der Nebenkosten in Rechnung stellen?

    Wie kann ich ggf. frühzeitig kündigen, welche Fristen gibt es?

    Danke im Voraus,

    Quitte

  • Ergänzung: ich habe ihm per SMS geschrieben, dass ich die Nebenkosten zahlen würde, da er recht aggressiv war (verbal). Ist das schon rechtskräftig? Am besten möchte ich den Vertrag frühzeitig kündigen.

  • Rechtskräftig ist nur das, was im Mietvertrag vereinbart ist, d.h. du musst keine Nachzahlung leisten. Ist das Zimmer möbliert oder unmöbliert? Wenn möbliert dann kannst du bis zum 15. Januar zum 31. Januar kündigen. Andernfalls beträgt die Frist 3 Monate.

  • Darf der Hauptmieter mir einen Teil der Nebenkosten in Rechnung stellen?

    Bei der Formulierung nicht.

    Ich bin damit nicht einverstanden und möchte, entweder den (befristeten) Vertrag frühzeitig kündigen

    Ist die Befristung im Vertrag begründet? Wenn ja, wie?

    Ohne Angabe eines zulässigen Befristungsgrundes ist der Vertrag unbefristet. Dann könntest Du bis zum 4.1.18 zum 31.3.18 kündigen. Wenn das Zimmer unmöbliert ist.

    Ist es möbliert wäre eine Befristung auch ohne Angabe eines Grundes wirksam. Heißt eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Außerordentlich wäre in dem Fall nicht möglich.


    Wenn möbliert dann kannst du bis zum 15. Januar zum 31. Januar kündigen.

    Bitte beachten das der Vertrag befristet sein soll!

  • Vielen Dank für Ihre Antworten.

    Das Zimmer ist möbliert und befristet bis 28.02.2018 (im Vertrag vereinbart; Grund ist nicht angegeben - ich brauche das Zimmer nur zu diesem Zeitpunkt). Aber ehrlich gesagt, kann ich mit dem Hauptmieter so nicht zusammen wohnen und möchte eben früher kündigen. Wenn er gemeine Dinge schreibt, wie "ich kann dir einen ar***tritt schenken", ist das eine Beleidigung und kann ich das als Grund für eine fristlose Kündigung geltend machen?

    Freundliche Grüße,

    Quitte

  • Das Zimmer ist möbliert und befristet bis 28.02.2018 (im Vertrag vereinbart; Grund ist nicht angegeben - ich brauche das Zimmer nur zu diesem Zeitpunkt).

    In dem Fall ist eine Befristung auch ohne Angabe eines Grundes wirksam.

    Wenn er gemeine Dinge schreibt, wie "ich kann dir einen ar***tritt schenken", ist das eine Beleidigung und kann ich das als Grund für eine fristlose Kündigung geltend machen?

    Versuch soll ja bekanntlich klug machen. Allerdings müßtest Du den Vermieter mindestens 1 x abmahnen. Sollte er dich dann nochmal beleidigen wäre eine fristlos e Kündigung u. U. möglich. Aber wo willst Du denn von jetzt auf gleich hin? Unter der Brücke ist es ar...kalt.

  • Hallo anitari,

    danke für die Antwort. Bekannte von mir würden mich aufnehmen. Hoffentlich.

    Wie soll ich realistischerweise vorgehen? Müsste ich einen Anwaltsbrief oder ähnliches dem Hauptmieter zukommen lassen? Eine Lösung durch Diskussion mit ihm ist schwierig.

    Und noch dazu: er hat meine Kaution auf seinem Konto und könnte von dieser die Nebenkosten abziehen - oder die ganze Kaution behalten. Kann ich irgendwas dagegen unternehmen?

    Grüße,

    Quitte

  • Kann ich irgendwas dagegen unternehmen?

    Nö, im Vorfeld kannst du nichts machen, erst wenn ein Abzug von der Kaution erfolgt ist, kannst du mithilfe eines Mahnbescheids an dein Geld kommen.

    Müsste ich einen Anwaltsbrief oder ähnliches dem Hauptmieter zukommen lassen?

    Die Abmahnung kannst du selbst schreiben und dann am besten per Einwurfeinschreiben auf den Weg schicken. Persönliche Übergabe mit Empfangsquittung wäre aber auch möglich.

  • Hallo Köbes,

    danke für die Antwort.

    Wie ich verstehe, muss ich die Beleidigung schriftlich abmahnen, und der Hauptmieter muss es angenommen haben?

    Und wie kann ich ihm klarmachen, dass er von mir keine zusätzlichen Nebenkosten verlangen darf? Er ist überzeugt, dass er das (auch rückwirkend) tun kann - er hätte mit seinem Anwalt gesprochen - und ich denke, vielleicht muss ich auch anwaltliche Hilfe holen. Denken Sie, ist das in dem Fall sinnvoll? (Anwälte sind teuer...)

    Grüße,

    Quitte

  • Und wie kann ich ihm klarmachen, dass er von mir keine zusätzlichen Nebenkosten verlangen darf?

    Anhand des Mietvertrages in dem steht

    "Alle vom Hauptmieter [der Wohnung] zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten".

    Das ist quasi eine Pauschal-/All-Inklusive-Miete.

    Er ist überzeugt, dass er das (auch rückwirkend) tun kann - er hätte mit seinem Anwalt gesprochen

    Beliebte Floskel um dem Vertragspartner Angst zu machen.

    "Sie hören von meinem Anwalt" ist die erwachsene Version von "Das sag ich meiner Mama"

  • 1. Die von dir verfasste Abmahnung wegen der Beleidungen, usw. muss in den Lebens/Geschäftsbereich deines "Vermieters" gelangen, das reicht. Wichtig für dich ist hier nur, dass du im Falle des Falles den Beweis dafür hast. Darum das Einwurfeinschreiben, hier dokumentiert der Postbote den Einwurf in den Briefkasten und du hast anhand der Sendungsverfolgung einen Beleg.

    2. Bei einer Streitigkeit in einem Mietverhältnis ist in erster Linie der abgeschlossene Mietvertrag verbindlich. Wenn dem "Vermieter" im Nachhinein Bedenken kommen und er neue Modalitäten mit den Betriebskosten einführen will, geht das nur über einen Nachtrag/Änderung im Mietvertrag. Und der müsstest du entsprechend zustimmen.

    3. Ob ein Gespräch mit einem Anwalt stattgefunden hat oder nicht ist irrelevant. Erfahrungsgemäß sagen Anwälte gerne das, was der mögliche Mandant hören will. Sie sind ja nicht zur Neutralität verpflichtet und haben auch nicht einen Eid geschworen wie Ärzte.

  • Und der müsstest du entsprechend zustimmen.

    Hier sehe ich das größte Problem. Er hat dem ja zugestimmt mit einer SMS. Die Änderung eines Mietvertrages ist auch mündlich möglich, außer es gibt eine doppelte Schriftformklausel in den AGB. Der Beweis kann durch die SMS erbracht werden, je nachdem was da drin steht.

  • Danke für Ihre Antworten.

    >darkshadow

    Es gab keine Ergänzung zum Vertrag in schriftlicher Form; das hat sich im Züge des SMS Chats ergeben, im Sinne von:

    Hauptmieter "Zahl die Nebenkosten!"

    Ich "Ja, den überschüssigen Teil"

    Ohne die Festlegung von Zeitraum usw.

    Ist das trotzdem gültig?

    Und darf der Vertrag sofort nach meinem Einzug umgeändert werden?

    Grüße,

    Quitte

    Einmal editiert, zuletzt von Quitte (16. Dezember 2017 um 17:19)

  • Na gut, das dürfte zu ungenau sein. weder ist erkennbar was überschüssig sein soll, noch was genau davon erfasst wird.

  • Danke zusammen,

    muss ich mir wirklich keine Sorgen machen bezüglich der Zustimmung per SMS?

    Ich habe eigentlich auch mündlich zugestimmt, da er mich angeschrien hat und gemeint hat, er hätte mit einem Anwalt gesprochen, usw. Unser Gespräch ist nicht nachweisbar.

    Er hat aber nicht gesagt, wie die Abrechnung erfolgt oder welchen Anteil er verlangt.

    Grüße,

    Quitte

  • Nachdem was in der SMS steht ist das sehr unwahrscheinlich. Dazu werden die Regelungen zu ungenau sein.

  • und ich denke, vielleicht muss ich auch anwaltliche Hilfe holen. Denken Sie, ist das in dem Fall sinnvoll? (Anwälte sind teuer...)

    Vielleicht erlaubt es Ihr Einkommen sich einen Beratungsschein für einen Anwalt zu besorgen. Für ca. € 15,00 zahlen sie für eine anwaltliche Beratung.

  • Danke zusammen,

    ich habe einen Anwalt auf einer Website gefragt und er meinte, ich sollte die Zahlung der Nebenkosten nach §§ 119, 123 BGB anfechten.

    Könnten Sie mir bitte Formulierungsvorschläge für den Brief geben? Der Anwalt möchte einen Aufschlag für den Brief, der mir zu teuer ist.

    Für Ihre Hilfe wäre ich dankbar.

    Quitte

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