Beiträge von Quitte

    Danke zusammen,

    ich habe einen Anwalt auf einer Website gefragt und er meinte, ich sollte die Zahlung der Nebenkosten nach §§ 119, 123 BGB anfechten.

    Könnten Sie mir bitte Formulierungsvorschläge für den Brief geben? Der Anwalt möchte einen Aufschlag für den Brief, der mir zu teuer ist.

    Für Ihre Hilfe wäre ich dankbar.

    Quitte

    Danke zusammen,

    muss ich mir wirklich keine Sorgen machen bezüglich der Zustimmung per SMS?

    Ich habe eigentlich auch mündlich zugestimmt, da er mich angeschrien hat und gemeint hat, er hätte mit einem Anwalt gesprochen, usw. Unser Gespräch ist nicht nachweisbar.

    Er hat aber nicht gesagt, wie die Abrechnung erfolgt oder welchen Anteil er verlangt.

    Grüße,

    Quitte

    Danke für Ihre Antworten.

    >darkshadow

    Es gab keine Ergänzung zum Vertrag in schriftlicher Form; das hat sich im Züge des SMS Chats ergeben, im Sinne von:

    Hauptmieter "Zahl die Nebenkosten!"

    Ich "Ja, den überschüssigen Teil"

    Ohne die Festlegung von Zeitraum usw.

    Ist das trotzdem gültig?

    Und darf der Vertrag sofort nach meinem Einzug umgeändert werden?

    Grüße,

    Quitte

    Hallo Köbes,

    danke für die Antwort.

    Wie ich verstehe, muss ich die Beleidigung schriftlich abmahnen, und der Hauptmieter muss es angenommen haben?

    Und wie kann ich ihm klarmachen, dass er von mir keine zusätzlichen Nebenkosten verlangen darf? Er ist überzeugt, dass er das (auch rückwirkend) tun kann - er hätte mit seinem Anwalt gesprochen - und ich denke, vielleicht muss ich auch anwaltliche Hilfe holen. Denken Sie, ist das in dem Fall sinnvoll? (Anwälte sind teuer...)

    Grüße,

    Quitte

    Hallo anitari,

    danke für die Antwort. Bekannte von mir würden mich aufnehmen. Hoffentlich.

    Wie soll ich realistischerweise vorgehen? Müsste ich einen Anwaltsbrief oder ähnliches dem Hauptmieter zukommen lassen? Eine Lösung durch Diskussion mit ihm ist schwierig.

    Und noch dazu: er hat meine Kaution auf seinem Konto und könnte von dieser die Nebenkosten abziehen - oder die ganze Kaution behalten. Kann ich irgendwas dagegen unternehmen?

    Grüße,

    Quitte

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    Das Zimmer ist möbliert und befristet bis 28.02.2018 (im Vertrag vereinbart; Grund ist nicht angegeben - ich brauche das Zimmer nur zu diesem Zeitpunkt). Aber ehrlich gesagt, kann ich mit dem Hauptmieter so nicht zusammen wohnen und möchte eben früher kündigen. Wenn er gemeine Dinge schreibt, wie "ich kann dir einen ar***tritt schenken", ist das eine Beleidigung und kann ich das als Grund für eine fristlose Kündigung geltend machen?

    Freundliche Grüße,

    Quitte

    Guten Tag,

    Ich habe folgende Fragen:

    Ich habe ein Zimmer in einer Wohnung gemietet als Untermieter.

    Im Vertrag steht, "Alle vom Hauptmieter [der Wohnung] zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten". Den haben wir beide unterschrieben. Aber im Nachhinein verlangt der Hauptmieter, dass ich die Anteile der Nebenkosten zahle, die über den Durchschnitt hinaus gehen - auch rückwirkend über die gesamte Mietdauer. Ich bin damit nicht einverstanden und möchte, entweder den (befristeten) Vertrag frühzeitig kündigen oder dass der Hauptmieter von mir keine Nebenkosten verlangt. (Er ist ein sparsamer Mensch und wenn ich normal lebe, verbrauche ich für ihn immer zu viel.)

    Darf der Hauptmieter mir einen Teil der Nebenkosten in Rechnung stellen?

    Wie kann ich ggf. frühzeitig kündigen, welche Fristen gibt es?

    Danke im Voraus,

    Quitte

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