Hallo,
darf ein Mieter an seine Wohnungstür außen auf der Hausflurseite einen Schallschutz anbringen der wieder rückstandlos entfernbar ist? Die Wohnungstür aus den 1960er Jahren besteht aus zwei dünnen Platten und ist innen völlig hohl. Es gibt fast gleich ob die Tür zu oder offen ist was die in die Wohnung eindringenden Geräusche vom Hausflur angeht. Der Schallschutz soll aus speziellem, schwer entflammbarem Schaumstoff mit Noppen bestehen, welcher die Schallwellen extrem bricht. Befestigt werden soll der Schaumstoff mit einem speziellen doppelseitigen Klebeband.
Gruß