Mietminderung wegen einfachem undichtem Fenster?

  • Hallo werte Mitmenschen,

    IMG_9741.JPG?dl=0in der von der Küche abgehenden Speisekammer befindet sich ein kleines altes Fenster, das leider ziemlich undicht, weil alt ist. Wir haben im Winter durchschnittlich sieben Grad in der Speisekammer, die angrenzende Küche ist selbst bei geschlossener Tür nicht gut warm zu halten, selbst wenn wir uns dumm und dusselig heizen.

    Ich habe bereits im Mai unseren Vermieter auf dieses Problem aufmerksam gemacht, auf dass es vor Kälteeinbruch gelöst werden kann. Im September kam dann mal ein Tischler vorbei, der meinte, er müsse ein neues Fenster dafür anfertigen. Seit dem ist leider nichts mehr passiert. Mehrfache Nachfragen beim Vermieter blieben unbeantwortet.

    Ich wüsste gern, ob ich das Recht habe, die Miete zu mindern.

    Besten Dank im Voraus

  • Ich wüsste gern, ob ich das Recht habe, die Miete zu mindern.

    Eher nein. Warum auch? Die Wohnung wurde doch so gemietet, und defekt scheint das Fenster ja nicht zu sein. Am simpelsten würde es wohl sein wenn ihr euch einfach ein paar selbstklebende Dichtungen rein macht.

  • Hallo,

    dieser Zustand war doch sicherlich bei Anmietung der Wohnung bekannt, wenn man sich das ganze Fenster so ansieht, sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, dass so ein Zimmer kaum zu beheizen ist, dann kann der Mieter die Miete nicht mindern und der Vermieter wäre auch nicht verpflichtet hier eine Änderung herbeizuführen.

    Gruß

    BHShuber

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