Beiträge von Fipsbruno

    Liebe Community,

    unser Toilettenraum ist recht klein, ohne Heizung und im Winter trotz dichtem Fenster sehr kalt; gerade habe ich 14 Grad gemessen, Abends/Nachts ist es dort noch kälter.

    Ist das nicht etwas zu kalt? Kann ich von dem Vermieter den Einbau einer Heizung fordern oder die Miete mindern?

    Hallo werte Mitmenschen,

    IMG_9741.JPG?dl=0in der von der Küche abgehenden Speisekammer befindet sich ein kleines altes Fenster, das leider ziemlich undicht, weil alt ist. Wir haben im Winter durchschnittlich sieben Grad in der Speisekammer, die angrenzende Küche ist selbst bei geschlossener Tür nicht gut warm zu halten, selbst wenn wir uns dumm und dusselig heizen.

    Ich habe bereits im Mai unseren Vermieter auf dieses Problem aufmerksam gemacht, auf dass es vor Kälteeinbruch gelöst werden kann. Im September kam dann mal ein Tischler vorbei, der meinte, er müsse ein neues Fenster dafür anfertigen. Seit dem ist leider nichts mehr passiert. Mehrfache Nachfragen beim Vermieter blieben unbeantwortet.

    Ich wüsste gern, ob ich das Recht habe, die Miete zu mindern.

    Besten Dank im Voraus

    Hallo zusammen,

    im Februar 2015 bin ich in meine aktuelle Wohnung eingezogen. Kürzlich nun erhielt ich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015, die eine Überraschung parat hielt: Meine Kämpfe mit der DVBT-Antenne während der EM waren offensichtlich überflüssig, denn verfügt meine Wohnung über einen Kabelanschluß, von dem ich erst durch die NK-Abrechnung erfahren habe; € 129,64 werden mir hierfür in Rechnung gestellt.

    Im Mietvertrag wird dieser Kostenpunkt m.E. nicht explizit erwähnt:
    "15.
    die Kosten
    a)
    des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
    hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
    oder
    b)
    des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;"

    Nachdem ich meinem Vermieter meine Verwunderung und die Bitte ausgesprochen habe, den Anschluß du deaktivieren, wurde auch der Anschluß durch eine Firma deaktiviert.
    Die Kosten hierfür wurden mir nun von besagter Firma in Rechnung gestellt: € 79,14 sind für den Einsatz zu zahlen.

    Ich fühle mich gerade doppelt bestraft: Für einen Anschluß, von dem ich nichts wußte, zu zahlen und nun auch noch für die Deaktivierung zu blechen.

    Meine Fragen: ist dieser Allgemeinsatz in der NK-Verordnung ausreichend für die Berechnung der Kabelanschlußkosten oder hätte das nicht deutlicher formuliert werden müssen?
    Und: bin ich tatsächlich für die Übernahme der Deaktivierungskosten verantwortlich?

    Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe.

    Herzliche Grüße
    Mia

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