Beiträge von Erik

    Hallo,

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Der neue Verwalter scheint das alte Protokoll nicht zu haben. Könnte es Sinn machen sich dumm zu stellen und das alte Protokoll "verschwinden" zu lassen? Was ist besser: kein Protokoll oder das schlechte Protokoll?

    Grüße

    Erik

    Hallo.

    Die Mängel waren schon bei Einzug vorhanden (gesprungene Fliesen, Klebereste an Fenstern, schlecht tapeziert, ...) Deswegen wurden diese nicht gemeldet. Mittlerweile hat der Verwalter gewechselt und wir rechnen damit, dass der neue Verwalter uns die Mängel beheben lassen will, obwohl sie nicht von uns verursacht wurden. Deswegen meine Frage: können wir mit den Bildern, trotz mangelhaftem Protokoll, beweisen, dass die Schäden nicht von uns verursacht wurden?

    Im Protokoll wurden eben keine Mängel benannt, aber auch die Felder "es wurden keine Mängel festgestellt" und "Raum xy hatte keine Mängel" sind frei geblieben.

    Grüße

    Hallo liebes Forum,

    ich plane Ende Februar umzuziehen.

    Meine jetzige Wohnung haben wir zum 01.04.14 gemietet und dabei ein Übergabeprotokoll unterschrieben.

    Im Protokoll wurden keinerlei Angaben über Mängel gemacht, aber auch keine Aussage getroffen, dass die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand bzw. i.O. ist. (Mir ist klar, dass das ganz schön doof von mir war)

    Leider gab es aber auch einige Mängel. Diese Mängel habe ich fotografiert und mir selbst per E-Mail geschickt. Kann also belegen, dass die Mängel am ca. 13.04.14 schon vorhanden waren.

    Wer ist jetzt in der Beweispflicht, dass wir die vorhandenen Mängel verursacht bzw. eben nicht verursacht haben?

    Mit freundlichen Grüßen

    Erik

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